…steht Deutschland nur dann ein Besteuerungsrecht am Vermögenszuwachs zu, wenn Deutschland in Anwendung der "Geprägetheorie" den Bestand einer deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte annimmt (Hinweis auf EAS 2185). Die Steuerfreistellung des Einbringungsvorganges setzt daher auf österreichischer Seite nicht nur voraus, dass gemäß Art. III UmgrStG einbringungsfähiges Vermögen vorliegt…
…innerstaatlichen Rechts auf deutscher Seite entschieden werden. Sollte der Fall einer deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte gegeben sein, müsste zudem in Anwendung des "AOA" (Hinweis hierzu auf EAS 3010) eine funktional gebotene Zurechnung des eingebrachten Vermögens zu dieser Personengesellschaftsbetriebstätte gewährleistet sein. Nimmt Deutschland solcherart in Übereinstimmung mit dem…
Wenn vier in Deutschland ansässige natürliche Personen ihre gleichteilig gehaltene Beteiligung (jeweils 25%) an einer österreichischen GesmbH in eine deutsche Personengesellschaft einbringen, so darf dieser Vorgang - selbst wenn nach inländischem österreichischen Recht der Vorgang zu steuerlich erfassbaren Aufdeckungen stiller Reserven führen sollte - gemäß Artikel…
Steht der in der Schweiz ansässige Gesellschafter einer österreichischen Personengesellschaft im Genuss einer schweizerischen Zuzugsbegünstigung, auf Grund der die schweizerische Einkommensteuer ausschließlich von der Höhe seines in der Schweiz getätigten Aufwandes berechnet wird, dann fällt dieser Gesellschafter gemäß Artikel 4 Abs. 4 DBA-Schweiz nicht…
…UmgrStG). Wenn die Auslandsbeteiligungen im Zeitpunkt des Abschlusses des Einbringungsvertrages länger als zwei Jahre im Vermögen der 5 Einbringenden standen, ist für die Sacheinlagen in die österreichische Holdinggesellschaft Kapitalverkehrsteuerfreiheit gegeben; eine Zusammenrechnung der Besitzzeit vor und nach der innerfamiliären Vermögensaufteilung ist allerdings nicht vorgesehen. 26…
…Erfassung ist daher nicht ausreichend (AOA Part I/111); vielmehr müssten von Unternehmensmitarbeitern der Betriebstätte wesentliche Funktionen ("significant people functions") in Bezug auf ihr zuzurechnende immaterielle Vermögenswerte (hier: Beteiligung an der österreichischen GmbH) ausgeübt werden, zu denen das gesamte Risikomanagement zählt (AOA Part I/125…
Bringt eine US-Kapitalgesellschaft ihre Anteile an einer österreichischen GmbH in eine niederländische Kapitalgesellschaft ein, so unterliegt diese Transaktion nach inländischem Recht (§ 16 Abs. 2 Z 2 UmgrStG) insoweit der österreichischen Besteuerung, als in den Geschäftsanteilen an der österreichischen GmbH stille Reserven enthalten sind. Artikel…
Überträgt eine deutsche Bank-Kapitalgesellschaft, die sich von ihren Beteiligungen an Nichtbanken trennen muss, ihre Beteiligung an einer österreichischen Kommanditgesellschaft zu Buchwerten auf eine dem Konzernverbund angehörende deutsche Kapitalgesellschaft mit deutscher Muttergesellschaft, so liegt nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Fall einer Aufwertungseinbringung gemäß…
…Da das österreichische innerstaatliche Recht den Vorgang der Einbringung des Anteiles an einer vermögensverwaltenden ausländischen Personengesellschaft als Realisierungstatbestand der stillen Reserven ansieht (wobei - wie erwähnt - das DBA das Besteuerungsrecht am Wertzuwachs der ausländischen Liegenschaft dem ausländischen Staat zuweist), müssen die Anteile an der übernehmenden Kapitalgesellschaft…
…gleichbehandelt; desgleichen wird die Einbringung von deutschem Liegenschaftsvermögen nicht dadurch von der Maßnahme nach § 48 BAO ausgeschlossen, dass es mittelbar über eine Beteiligung der genannten betrieblich tätigen KG an einer (aus österreichischer Sicht) bloß vermögensverwaltenden deutschen Mitunternehmerschaft gehalten wird. Bundesministerium für Finanzen, 9. November 2006
Beteiligt sich ein österreichischer Investor an einer deutschen Immobilieninvestment-KG, der bloß vermögensverwaltender Charakter zukommt und deren Erträgnisse aus der Verwertung niederländischer Immobilien stammen, dann muss Deutschland auf Grund des DBA-Ö/D die anteiligen Einkünfte des österreichischen Investors von der Besteuerung freistellen; auf Grund…
…Erbschaftsteuerkommentar, Manz, 1990, S 22). Da sich der Begriff des von Artikel 3 des Abkommens umfassten unbeweglichen Vermögens nach dem Recht des Vertragstaates richtet, in dem das Vermögen liegt (Z. 5 des Schlussprotokolls zu Artikel 3), wird nicht angenommen, dass sich im vorliegenden Fall ein…
…in EAS 2646 - dem Artikel 18 (Renten), sondern dem Artikel 13 Abs. 1 (Einkünfte aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen) zuzuordnen, sodass die Renteneinkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen und nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen sind. 23. November 2005 Für den Bundesminister: Dr…
…Immobilienaufwertung werden aber nicht Früchte des Immobilienvermögens generiert, sondern es erfolgt eine Gleichbehandlung mit einem Veräußerungsvorgang, weil nicht laufender Ertrag aus dem Vermögen, sondern der Wertzuwachs am Vermögensstamm die Besteuerungsgrundlage bildet. Veräußerungsgewinne sind abkommensrechtlich dem Artikel 13 DBA-Deutschland zuzuordnen, wobei gemäß Artikel 13 Abs…
…nach § 16 Abs. 1 UmgrStG steuerneutral bewirkt werden. Denn das DBA-Schweiz entzieht Österreich nicht das Recht, im Fall einer Veräußerung der einbringungsgeborenen schweizerischen Gesellschaftsanteile die österreichische Vermögensverwaltungs-AG mit den darin enthaltenen stillen Reserven zu besteuern (Art. 13 Abs. 4 i.V. mit § 20…
Die aus unbeweglichem Vermögen als Nebenertrag anfallenden Zinsen unterliegen nach einer am 1. Juni 1994 mit Deutschland herbeigeführten Verständigung der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen. In dem geplanten (zur Zeit allerdings nur als paraphiertem Entwurf vorliegenden) Einführungsschreiben zu dem am 24. August 2000 unterzeichneten neuen Abkommen…
Gemäß Artikel 13 Abs. 3 lit. a i.V. mit Art. 23 Abs. 2 lit. b des DBA-Ö/Frankreich unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen im Belegenheitsstaat der Tochtergesellschaft (Quellenstaat) sowie - unter Anrechnungsverpflichtung der Steuer des Quellenstaates - der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat. Durch…
… Im Rahmen österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche wurde am 6. Oktober 1994 übereingekommen, dass das Vermögensbesteuerungsrecht an hypothekarisch gesicherten Forderungen nach Artikel 14 DBA-Deutschland dem Staat zugewiesen ist, dem das Recht auf Besteuerung der aus den Forderungen erzielten Einkünfte zugeteilt ist. Durch die mit dem Änderungsabkommen…
Bringt ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer österreichischen Personengesellschaft seinen Mitunternehmeranteil auf der Grundlage von Artikel III UmgrStG in eine österreichische Kapitalgesellschaft ein, dann ist dieser Vorgang von der deutschen Besteuerung gemäß Artikel 7 in Verbindung mit Artikel 23 DBA-Deutschland freizustellen. Der Umstand, dass…
Haben zwei Ingenieure (Ing. D, wohnhaft in Deutschland und Ing. Ö wohnhaft in Österreich) ihre im Privatvermögen an einer deutschen GmbH gehaltenen Beteiligungen (Ing. D zu 51%, Ing. Ö zu 49%) in eine ihnen im selben Beteiligungsverhältnis gehörende österreichische GmbH mit Einbringungsvertrag vom Juli 1996…