…dann unterliegen die Einkünfte zwar nicht dem Lohnsteuerabzug, sind allerdings aus der derzeitigen Sicht des österreichischen inländischen Rechtes nicht steuerfrei. Denn nach derzeitigem österreichischen Recht werden post-graduate-Stipendien als Einkommensersatz und damit als steuerpflichtiges Erwerbseinkommen angesehen (EAS.1924 und Hinweis auf Tz 34 und…
…Union gewährt werden (Tz 34 und 35 der Lohnsteuerrichtlinien 1999); sie stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Werden TMR-Stipendien aus Anlass der Teilnahme an einem dreijährigen Forschungsnetzwerk an einer spanischen Universität von dieser Universität ausbezahlt, dann kann Spanien nicht entgegengetreten werden, wenn es gemäß Artikel 16…
Eine in Frankreich ansässige französische Studentin, die in der Zeit vom 1. Okt. 1993 bis 31. Mai 1994 als Französischassistentin an einer österreichischen Lehranstalt eine Lehrtätigkeit entfaltet und danach wieder in ihren Ansässigkeitsstaat nach Frankreich zurückkehrt, ist gemäß Artikel 13 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungabkommens…
…2005, AÖF Nr. 69/2006, vorgesehene Befreiung von der Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug nicht zum Tragen. Aus der Sicht des zwischenstaatlichen Steuerrechts ist zunächst zu prüfen, ob dieser Besteuerungsanspruch durch das im vorliegenden Fall auf Grund des deutschen Wohnsitzes der Abgabepflichtigen anwendbare DBA-Deutschland eingeschränkt wird…
…Aktivbezügen als auch bei den Ruhegenüssen, das Besteuerungsrecht jenem Staat eingeräumt wird, aus dessen Kassen diese Bezüge stammen, das wäre im vorliegenden Fall Deutschland. Während der Aktivzeit des Fachhochschullehrers stand dessen österreichische Staatsbürgerschaft der Besteuerung in Deutschland nicht entgegen, weil die Lehrtätigkeit nicht in Österreich…
…Basis Tennistrainerstunden zu geben, und die in diesem Zusammenhang über keine inländische "feste Einrichtung" verfügt, unterliegt mit den aus dieser Tätigkeit zufließenden Einkünften in Österreich gemäß Artikel 14 DBA-CSSR keiner Einkommensbesteuerung. Die "Sportlerklausel" des Artikels 17 DBA-CSSR findet keine Anwendung, da diese im…
Bei Lehrbeauftragten liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit unabhängig vom individuellen zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages vor, wenn die Lehrveranstaltung (Unterrichtsveranstaltung) Teil eines mindestens zweisemestrigen Lehrgangs bzw. Studiums ist (RZ 993 des Lohnsteuerrichtlinien 1999). Hat daher eine in Deutschland ansässige deutsche Staatsbürgerin in einem solchen mindestens zweisemestrigen…
…werden, sondern auch solche, die von diesen entsprechenden Körperschaften eines Mitgliedstaates der EU stammen. Da § 3 Nr. 44 dEStG ebenfalls nur für Stipendien gilt, die unmittelbar aus "öffentlichen Mitteln" zur Förderung der Forschung oder der wissenschaftlichen Aus- oder Fortbildung gewährt werden, wird der Steuerbefreiungstatbestand des …
…bei der EU in Brüssel weiterhin als Wohnsitzstaat; und zwar sowohl für die Erhebung der Einkommens- und Erbschaftssteuern als auch bei Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es zu vermeiden, dass die (neben den EU-Bezügen anfallenden) Einkünfte eines EU-Beamten weder…
…universitären Lehranstalt. Liegen daher die Voraussetzungen der vorzitierten Abkommensbestimmung vor, bedarf es keiner weiteren Prüfung mehr, ob die von der EU in diesem Zusammenhang vergebenen Forschungsstipendien inländische Steuerpflicht auslösen oder nicht. 07. Februar 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Slowakei, Ungarn, Slowenien, Rußland, Rumänien) und nur zu 10% in Deutschland aus, dann unterliegt sie mit ihren Bezügen insoweit der inländischen Besteuerung, als diese auf die Tätigkeit in Österreich und in den Oststaaten entfallen. Gemäß Artikel 9 Abs. 1 des DBA-Deutschland ist indessen das…
…einer Mittelschule oder einer sonstigen Lehranstalt dieses anderen Staates zu unterrichten,... mit den ihnen für diese Lehrtätigkeit zufließenden Vergütungen" im Gaststaat von der Besteuerung freizustellen. Das BM für Finanzen legt diese Bestimmung dahingehend aus, dass französischen Austauschassistentinnen - solange sie in Frankreich im Sinn von Artikel…
…die ein kroatischer "Praktikant" für seinen Unterhalt, sein Studium oder seine Ausbildung erhält in Österreich steuerfrei, wenn diese Zahlungen aus Quellen außerhalb Österreichs stammen. Wird ein Kroate, der Dienstnehmer der kroatischen Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft ist, für 1 Jahr von seinem Arbeitgeber zur österreichischen Muttergesellschaft…
Erhält ein in Österreich ansässiger Inhaber eines österreichischen Designbüros von einer deutschen Hochschule einen Vertrag über eine "Zwei-Drittel-Gastprofessur", wobei diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern auf freiberuflicher Basis ausgeübt wird, so unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der ausschließlichen Besteuerung in Österreich…
…2006, findet auf Gastlehrer aus allen DBA-Partnerstaaten Österreichs Anwendung und nicht nur auf jene, die im Anhang aufgelistet sind. Der Anhang verweist lediglich auf jene Abkommen, in denen besondere Gastlehrerbestimmungen enthalten sind, die Steuerbefreiungen im Gastland vorsehen. Wird daher ein Gastlehrer aus Kroatien beschäftigt…
…Gastlehrerbefreiung kommt nicht zur Anwendung, weil die hierfür erforderliche Voraussetzung nicht erfüllt ist, derzufolge die Bezüge aus Quellen außerhalb Österreichs stammen müssen. Da bei einem länger als sechs Monate dauernden Inlandsaufenthalt unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich eintritt, fällt die österreichische Lohnsteuer aber nicht gemäß § 70 Abs…