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3 Treffer1377 msnur geltende Fassungen
EAS 1938Beitragszahlungen zur Nordrheinischen Ärzteversorgung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 380/3-IV/4/0115.10.2001

…AÖF Nr. 34/2000). Überträgt man diese Überlegungen auf den Fall einer nach Österreich zugezogenen deutschen Ärztin, die wegen adäquater öffentlicher Versorgung durch die Nordrheinische Ärzteversorgung von den Pflichtbeiträgen zur inländischen Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung der zuständigen Kammer befreit ist, dann kann der Umstand, dass eine…

EAS 1321Deutsche Krankenversicherungsbeiträge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/39-IV/4/9822.09.1998

Verlegt ein Steuerpflichtiger nach Eintritt in den Ruhestand seinen Hauptwohnsitz nach Österreich und bezieht er nach seiner Wohnsitzverlegung eine deutsche Sozialversicherungsrente, eine deutsche Firmenpension, deutsche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus einer inländischen Beratungstätigkeit, dann ist vor Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens das gesamte in…

EAS 1475Pension aus der nordrheinischen Ärzteversorgung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 242/1-IV/4/9921.06.1999

Nach Auffassung des BM für Finanzen sind Rentenbezüge der Ärztekammer Nordrhein, die als öffentliche Körperschaft konstituiert ist, als "Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung" Deutschlands anzusehen und sind folglich gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Dies gilt…