…über die Handelsspaltung anwendbar, wenn die tschechischen Vorgänge nach vergleichbarem tschechischen Spaltungsrecht ablaufen. Der Umstand, dass eine der abgespaltenen Beteiligungen eine 100-prozentige Beteiligung an der übernehmenden Beteiligungsgesellschaft darstellt (down-stream-Abspaltung), steht der Steuerneutralität des Vorganges in Österreich nicht entgegen, weil eine Abspaltung der…
…ein steuerlich erfassbarer Realisierungstatbestand früher eintritt als nach deutschem Recht. Die vorstehenden Aussagen übernehmen die in EAS 2619 für den umgekehrten Fall (Einbringung eines österreichischen Mitunternehmeranteils durch den deutschen Gesellschafter in eine deutsche Kapitalgesellschaft) vertretene Rechtsauffassung. Erzielt aber die deutsche GmbH&CoKG im Rahmen einer…
…3 Abs. 2 des Abkommens zutreffenderweise durch innerstaatliches deutsches Recht - und damit auch durch die darin verankerte "Geprägetheorie" - gefüllt werden darf (EAS 2185). Ob im vorliegenden Einbringungsfall aber tatsächlich ein Anwendungsfall der "Geprägetheorie" und damit eine deutsche Personengesellschaftsbetriebstätte vorliegt, muss in Anwendung des deutschen innerstaatlichen…
…österreichische GmbH nicht durch einen Umgründungsvorgang steuerneutral aus einer österreichischen Betriebstätte (einschl. Personengesellschaftsbetriebstätte) hervorgegangen ist. Liegt kein Anwendungsfall des Abs. 7 vor, dann löst der Einbringungsvorgang damit aber auch keine Pflicht zur Erstattung einer Meldung gemäß § 13 UmgrStG aus. Bundesministerium für Finanzen, 24. September 2007
… Wenn vier in Deutschland ansässige natürliche Personen ihre gleichteilig gehaltene Beteiligung (jeweils 25%) an einer österreichischen GesmbH in eine deutsche Personengesellschaft einbringen, so darf dieser Vorgang - selbst wenn nach inländischem österreichischen Recht der Vorgang zu steuerlich erfassbaren Aufdeckungen stiller Reserven führen sollte - gemäß Artikel 13…
…auf das dem § 16 Abs. 2 UmgrStG zugrunde liegende Prinzip, dass bei Betriebseinbringungen durch Steuerausländer (einschließlich Einbringung von Anteilen an Personengesellschaften) der Aufwertungszwang stets dann einsetzen soll, wenn durch ein Doppelbesteuerungsabkommen Österreich die Verpflichtung auferlegt wird, stille Reserven steuerfrei zu belassen, die sich im Zusammenhang…