…Hauptgesellschafter der GmbH der Bank eine Zugriffsmöglichkeit auf seine Gesellschaftsanteile für den Fall überträgt, dass keine vertragsgemäße Rückzahlung des Darlehens erfolgen sollte. Sollte der Hauptgesellschafter hingegen lediglich Wertpapiere zur Besicherung überlassen, die der Bank keinerlei Zugriffsmöglichkeit auf inländische Liegenschaften eröffnen, wird nicht von einer mittelbaren…
…Schuldners (hier: der österreichischen GmbH) der Besicherung dient und wenn dazu inländische Grundstücke gehören (EStR 2000 Rz 7968). Von einer mittelbaren Besicherung wird daher im gegebenen Fall dann auszugehen sein, wenn auf der der Errichtung eines Bürohochhauses dienenden Liegenschaft der GmbH zwar keine unmittelbare hypothekarische…
…wenn diese nicht für die Arbeitsleistungen des Tätigkeitsjahres 2002 repräsentativ sind. Denn nach dem im Abkommensrecht geltenden Kausalitätsprinzip muss die Einkünfteaufteilung nach den Verhältnissen des Tätigkeitsjahres und nicht nach jenen des Zuflussjahres vorgenommen werden. Die auf die Arbeitsleistungen zugunsten der österreichischen GmbH entfallenden Gehaltsaufwendungen mindern…
Ist eine in Deutschland ansässige Person Dienstnehmer-Geschäftsführer sowohl an einer deutschen wie auch an einer österreichischen GmbH, dann ist die österreichische GmbH jedenfalls verpflichtet, Kommunalsteuer sowie den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für ihren Geschäftsführer-Dienstnehmer zu entrichten. Weder aus der EWR-Verordnung 1408/71, die…
…deshalb verwirklicht, weil die Geschäftsführerin ihre Leistungen einer inländischen GmbH, sonach einem inländischen "Auftraggeber" erbringt; Leistungen an einen inländischen Auftraggeber werden im Inland verwertet (VwGH 20.10.1982, 81/13/0083). 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Österreich ansässige Geschäftsführer einer deutschen GmbH, deren Hauptaufgabe, in der Geschäftsleitung der inländischen Betriebstätte bestand ("betriebstättenleitende Geschäftsführer"). Solange in Zweifelsfällen die lohnsteuerliche Erfassung der Geschäftsführerbezüge zu 100% von der deutschen Steuerverwaltung wahrgenommen wird und hierüber entsprechende Nachweise in der österreichischen Betriebstätte für allfällige Lohnsteuerprüfungen bereitgehalten…