…auf einen Inlands- und eine Auslandstätigkeit vorzunehmen, wobei hiefür in erster Linie ein Aufteilungsvorschlag des betroffenen Künstler einzuholen ist (siehe AÖF Nr. 105/1974 und die korrespondierende deutsche Regelung im Schreiben des Finanzministeriums Bayern v. 5.6.1975, 38-S1301-4/31-33168, betreffend die…
…mit 50% geschätzt werden), auf Grund des DBA-Niederlande in Österreich zu besteuern. Legt man indessen das DBA-Niederlande in der gleichen Weise wie das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen aus, ergäbe sich aus dem DBA eine Steuerbefreiung (Hinweis auf BFH 20.6.1984, BStBl II 1984…
…sodann seitens des Orchesters beim Finanzamt Eisenstadt unter Verwendung des Vordruckes ZS-RD1 (deutsch) oder ZS-RE1 (englisch) samt Beiblatt C die Rückzahlung des vorgenommenen Steuerabzuges beantragt werden. Die vom niederländischen Finanzministerium einlangende Bestätigung über die Entlastungsberechtigung würde sodann von Amts wegen an das Finanzamt…
…auszuübende Tätigkeit (LStR 2002 Rz 37 zweiter Satz), wobei hier der reine Aufwandabgeltungscharakter des Stipendiums nicht mehr gesetzliche Steuerbefreiungsvoraussetzung ist. Da nach österreichischem innerstaatlichem Recht jedenfalls Steuerfreiheit zusteht, erübrigt es sich, auf die Auswirkungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens einzugehen. Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2011
…ausgeführt - nicht der Fall ist. Denn nur dann wäre Kapitalertrag, der in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht im Ansässigkeitsstaat von der Besteuerung freizustellen (Z 7 des Ergebnisprotokolls über österr.-deutsche Verständigungsgespräche vom 1.6.1994). Rz 26. Jänner 2004: Für…
…über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche). Da sich die Zuteilung der Vermögensbesteuerungsrechte in Artikel 14 DBA-Deutschland nach dem Besteuerungsrecht an den Einkünften richtet, folgt daraus, dass sowohl vor als auch nach dem 1.1.1992 die deutschen Investoren hinsichtlich ihrer österreichischen Pfandbriefe der deutschen Vermögensbesteuerung unterlagen…
Wird im Rahmen einer österreichischen Betriebsprüfung festgestellt, dass deutsche Anleihepapiere, die im Depot einer deutschen Bank gehalten werden, funktional dem Betriebsvermögen einer österreichischen KG mit österreichischen Betriebstätten zuzurechnen sind, dann unterliegen die aus diesen Wertpapieren fließenden Zinsen auch dann der österreichischen Besteuerung, wenn sämtliche Gesellschafter…