Gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland wird das Besteuerungsrecht an Geschäftsführerbezügen, die ein in Deutschland ansässiger und im österreichischen Firmenbuch eingetragener Geschäftsführer einer österreichischen GmbH bezieht, Österreich zugeteilt. Die Abkommensregelung kommt unabhängig davon zur Anwendung, wo die Tätigkeit des Geschäftsführers ausgeübt wird. Das Besteuerungsrecht…
Gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland wird das Besteuerungsrecht an Geschäftsführerbezügen, die ein in Deutschland ansässiger Geschäftsführer einer in Österreich ansässigen GmbH bezieht, Österreich zugeteilt. Die Abkommensregelung kommt unabhängig davon zur Anwendung, wo die Tätigkeit des Geschäftsführers ausgeübt wird. Das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates der…