Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte in Österreich und in Südtirol unter Mitwirkung eines in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiters vertreibt, könnte mit den aus dem Österreich-Vertrieb erzielten Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das…
Ein deutsches Finanzdienstleistungsunternehmen, das sich um die Kapitalertragsoptimierung seiner Kunden in der Weise annimmt, dass es für sie die Entscheidungen über den An- und Verkauf von Wertpapieren trifft, wobei diese Transaktionen über ein (von den Kunden) bei einem US-Broker unterhaltenen Wertpapierkonto abgewickelt werden, könnte…
Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte in Österreich unter Mitwirkung eines in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiters vertreibt, könnte mit den aus dem Österreich-Vertrieb erzielten Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das deutsche Unternehmen die…
Wird von einem österreichischen Handelsunternehmen ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine…
Besteht die Aufgabe eines in Österreich ansässigen Dienstnehmers einer deutschen Kapitalgesellschaft darin, für die deutsche Gesellschaft Geschäftsabschlüsse zu tätigen, so unterhält die deutsche Gesellschaft damit einen inländischen "ständigen Vertreter" im Sinn von § 98 Z 3 EStG und gleichzeitig eine "Betriebstätte" (personenbezogene Betriebstätte) im Sinn von…
Beschäftigt ein österreichisches Unternehmen einen in Deutschland ansässigen reisenden Vertreter, der eine nicht auf bestimmte Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe…
Der Umstand, dass ein selbständiger Handelsvertreter auch Abschlussvollmacht besitzt, macht diesen nach Auffassung des BM für Finanzen nicht zu einer "Vertreterbetriebstätte" des die Abschlussvollmacht erteilenden Auftraggebers (siehe auch EAS 1103). Auch der Umstand, dass ein das Gewerbe eines selbständigen Handelsvertreters ausübender Geschäftsmann nur für…
Bei einer Geschäftsgestaltung, nach der eine deutsche Handelsgesellschaft in Österreich ein Warenlager unterhält, das von einem Vertreter betreut wird, der ausschließlich für die deutsche Handelsgesellschaft tätig wird, deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Handelsgesellschaft in Österreich entsteht; und zwar…
Beabsichtigt eine österreichische Unternehmensberatungs-GmbH aus Serviceüberlegungen gegenüber den deutschen Kunden bei einem deutschen Steuerberater eine "Büroadresse" einzurichten, wobei die an dieser Adresse einlangende Post von dem Steuerberater nach Österreich weitergeleitet wird, dann wird hiedurch allein keine örtliche Betriebstätte in Deutschland begründet. Denn das österreichische…
Gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. d DBA-Deutschland wird eine Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese…
EAS 1866 und 1884 befassten sich mit Fällen, in denen deutsche Unternehmen Produkte in Österreich vertrieben, wobei Außendienstmitarbeiter in einer Art und Weise zum Einsatz kamen, die für das deutsche Unternehmen eine inländische "Betriebstätte" begründen könnte. Es kann sein, dass dieser Einsatz der Mitarbeiter eindeutig…