… Wurden von der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft wegen schlechter Wirtschaftslage in den Jahren 1990 bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen als…
…Staaten als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung gewertet, dann ist bei Zugrundelegung des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu erwarten, dass von der Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft fremdübliche Zinsen angelastet werden. Geschieht dies nicht, und lässt sich diese Unterlassung nicht durch besondere Gegebenheiten rechtfertigen, dann ist auf der Grundlage von Artikel…
…von § 295a BAO möglich (EStR 2000 Rz 7586). Die Anrechnungsverpflichtung des Artikels 22 DBA-USA erstreckt sich nach Auffassung des BM für Finanzen auch auf Verzugszinsen zur US-Einkommensteuer. Denn es entspricht dem österreichischen Rechtssystem, bei Abgaben und ihren Nebenansprüchen eine einheitliche Betrachtung anzustellen (§ 3…
…hierbei um die innerstaatliche Rechtsgrundlage für die Umsetzung des abkommensrechtlichen Fremdverhaltensgrundsatzes handelt. Die Bestimmung soll daher im Gleichklang mit den Erfordernissen des Artikels 9 DBA-Schweiz die innerstaatliche Rechtsgrundlage darstellen, die nötig ist, um die Inlandsgewinne international verbundener Unternehmen durch Ansatz von Verrechnungpreisen in korrespondierender…
…Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden sind (Zuflussprinzip und kein Kausalitätsprinzip). Deutschland ist daher in Zuzugsfällen im Recht, wenn es auf der Grundlage von Artikel 11 DBA-Deutschland steuerlich auch auf…
…legen. Ein weiterer Aspekt betrifft die steuerliche Behandlung der Zinskomponente (1/3 der bis einschl. 2000 kumuliert zuerkannten Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber). Dieser Teil der Zahlungen stellt offensichtlich die Verzinsung der durch viele Jahre hindurch unbeglichenen Forderung gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber dar und fällt damit…
…daß für eine im Juni 1993 vorgenommene Gewinnausschüttung die in Österreich mit 25% abgeführte Kapitalertragsteuer bei den Gesellschaftern der deutschen Personengesellschaft zur Gänze auf die deutsche Körperschaft(Einkommen)steuer angerechnet worden ist, dann tritt durch die auf deutscher Seite vorgenommene Herabsetzung des Anrechnungsbetrages um rund…
…Bis dahin steht für eine Problemlösung im allgemeinen § 236 BAO zur Verfügung. Ein diesbezügliches Nachsichtsansuchen wird aber erst nach Abschluss des Verständigungsverfahrens behandelt werden können. Im vorliegenden Fall geht es um eine österreichische Verrechnungspreiskorrektur bei einer inländischen Zweigniederlassung einer deutschen Personengesellschaft mit offenbar in Deutschland…
…sie können nicht als Einkünfte aus Leistungen (erfolgreiche Führung des deutschen Rechtsmittelverfahrens) gewertet werden. Diese Sichtweise gilt auch für die in diesem Zusammenhang vergüteten Nebenansprüchen zu diesen Abgabenrückzahlungen, da es dem österreichischen Rechtssystem entspricht, bei Abgaben und ihren Nebenansprüchen eine einheitliche Betrachtung anzustellen (§ 3 Abs…
…anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob bzw. wann der deutsche Abgabenschuldner in Österreich einen Wohnsitz begründet hat. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…von der österreichischen Depotbank aus Anlass des beim Wohnsitzwechsel stattfindenden Depotwechsels von den bis dahin abgereiften anteiligen Stückzinsen Kapitalertragsteuer einbehalten (EStR 2000 Rz 7762), ist diese gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland rückerstattungsfähig. 15. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…freiwillig für eine Einbeziehung der aus der beschränkten Steuerpflicht resultierenden Zinsen in die Kapitalertragsteuerpflicht optiert wird, um solcherart den - vom Gesetzgeber nicht gewünschten - Effekt eines Verlustes der Endbesteuerungswirkung für Zinseneinkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen zu vermeiden. 30. Juni 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…