RIS AI
3 228 Treffer304 msnur geltende Fassungen
EAS 2150Österreichischer Tierarzt und Hufschmied mit behaupteter liechtensteinischer Tierarztpraxis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/11-IV/4/0205.11.2002

…und mit Liechtenstein). Kommt im Zuge der finanzamtlichen Ermittlungen hervor, dass in Liechtenstein lediglich eine befristete Konzession zur Ausübung des Berufes als Tierarzt besteht und zudem die Ausübung dieser Tätigkeit in den Räumlichkeiten des liechtensteinischen Geschäftssitzes, also in der angeblichen Praxis, vom Konzessionsumfang ausgenommen ist…

EAS 3015Deutsche Vertragslehrerin einer österreichischen Universität mit Arbeitsort in China
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2985-IV/4/200818.11.2008

…die in Österreich weder über einen Wohnsitz noch über einen gewöhnlichen Aufenthalt verfügt, einen auf ein Jahr befristeten Dienstvertrag mit einer österreichischen Universität ab, auf Grund dessen sie von ihrem Arbeitgeber für einen Zeitraum von weniger als 183 Tagen zur Arbeitsleistung an das Österreichinstitut einer…

EAS 2078Kurzfristige Arbeitskräfteüberlassung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/24-IV/4/0217.06.2002

Dem Ergebnis des österreichisch-deutschen Konsultationsverfahrens vom 3. März 2000 (AÖF Nr. 103/2000) liegt die Überlegung zu Grunde, dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen…

EAS 1856Kurzfristige Dienstleistungen für eine schweizerische Kapitalgesellschaft in osteuropäischen Ländern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 597/1-IV/4/0107.06.2001

Schließt ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger mit einer schweizerischen Kapitalgesellschaft einen freien Dienstvertrag, auf Grund dessen er kurzfristig in verschiedenen osteuropäischen Ländern gewerbliche oder freiberufliche Dienstleistungen für die schweizerische Gesellschaft erbringt, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der österreichischen Besteuerung. Denn sowohl auf Grund des…

EAS 1532Arbeitskräfteverleih von Deutschland an eine österreichische Baustelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 541/1-IV/4/9927.09.1999

Am 23. Juni 1999 ist in Abschnitt C Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche folgendes festgehalten worden : "Werden von einem österreichischen Bau- und Montageunternehmen Arbeitskräfte von einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer zwölf Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland…

EAS 3178Arbeitskräftegestellung nach Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2285-IV/4/201020.08.2010

…erbracht werden, jedoch nur dann, wenn diese Tätigkeiten im anderen Vertragsstaat insgesamt mehr als sechs Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten dauern". Der Begriff "Dienstleistungen" bezieht sich hierbei auf "Tätigkeiten", sonach auf aktive Dienstleistungen eines Unternehmens im anderen Staat, nicht hingegen auf Duldungs- und…

EAS 576Kurzfristige Dienstnehmerentsendung nach Russland mit anschließendem Wechsel zur Konsulententätigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 53/5/1-IV/4/9507.02.1995

…einem deutschen Unternehmen betriebene russische Fabrik und wird in der Folge das Dienstverhältnis zu der österreichischen GesmbH gelöst und in einen Konsulentenvertrag umgewandelt, so wird das Besteuerungsrecht Österreichs sowohl an den Dienstbezügen (soweit diese auf die in Russland ausgeübte Tätigkeit entfallen, sonach nicht z.B…

EAS 1597Manpower-Leasing nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 250/1-IV/4/0007.02.2000

Tritt ein österreichisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen nicht bloß als Arbeitskräftevermittler, sondern als Arbeitgeber der überlassenen Arbeitskräfte auf (LSt-RL 1999, RZ 923), dann steht bei einer kurzfristigen (183-Tage nicht überschreitenden) Arbeitnehmerüberlassung an einen deutschen Arbeitskräfteentleiher das Besteuerungsrecht gemäß Artikel 9 Abs. 2 DBA-Deutschland Österreich zu…

EAS 114Vorübergehende Geschäftsführung für eine deutsche GesmbH durch den österr. Kommanditisten einer österreichischen Mutter-GesmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 2825/4/1-IV/4/9206.04.1992

Übernimmt ein in Österreich ansässiger Kommanditist einer österreichischen GesmbH & Co KG über Ersuchen der übrigen Gesellschafter der österreichischen KG vorübergehend (6 Monate) die Geschäftsführung einer deutschen GesmbH, deren Anteile die österreichische GesmbH & Co KG kurz zuvor erworben hat, unterliegen die hiefür von der österreichischen KG…

EAS 2360Arbeitskräfteverleih nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/106-IV/4/0314.10.2003

Die strittige Frage, ob im Fall des kurzfristigen Arbeitskräfteverleihs durch österreichische Manpowerleasingfirmen an deutsche Unternehmer die "183-Tage-Klausel" zur Anwendung gelangt (die bei Nichtüberschreiten der Frist das Besteuerungsrecht bei Österreich belässt), ist durch das ab 1. Jänner 2003 anzuwendende DBA-Deutschland-2000 in bejahender…

EAS 2099Österreichischer Filmcutter mit tageweisen Arbeiten in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/36-IV/4/0222.07.2002

Ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger, der die gewerbliche Tätigkeit eines Filmcutters ausübt und der für deutsche Auftraggeber diese Tätigkeit tageweise auch in den Räumlichkeiten der deutschen Firmen durchführt, unterliegt mit den hierfür bezogenen Einkünften der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Denn die Nutzung von Räumlichkeiten…

EAS 341Beginn der Bauausführungsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1379/1/1-IV/4/9302.12.1993

  Ein österreichisches Unternehmen, das die Lieferung und Montage eines Gasturbinenkessels in Ungarn vornimmt, begründet hiedurch nur dann eine die ungarische Besteuerung auslösende Betriebstätte, wenn die Montagetätigkeit 2 Jahre überschreitet (Art. 5 Abs. 1 lit. g DBA-Ungarn). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des…

EAS 1626Kurzfristiger Arbeitnehmereinsatz auf deutschen Baustellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/11-IV/4/0020.03.2000

Werden österreichische Arbeitnehmer einer inländischen Baubetriebs-GmbH, die beim Ausbau des deutschen Eisenbahnstreckennetzes in Deutschland Baubetriebstätten im Sinn des DBA-Deutschland (Z. 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4) unterhält, für 20 Tage in die Baubetriebstätten entsandt, um an der dortigen Bautätigkeit mitzuwirken, dann steht das…

EAS 633Kurzfristige inländische Straßenasphaltierungen mit inländischer Formalniederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3392/7/1-IV/4/9504.05.1995

  Hat eine deutsche Straßenbau GmbH & Co KG einen Auftrag für inländische Straßenbauasphaltierungsarbeiten erhalten, und hofft sie auf Anschlussaufträge beim gleichen Straßenbauprojekt, so wird grundsätzlich davon auszugehen sein, dass die Bauausführungszeiten aller Aufträge zusammenzurechnen sind, um zu bestimmen, ob die betriebstättenbegründende Frist der Z 8…

EAS 11427-monatiges Dienstverhältnis in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/14-IV/4/9729.09.1997

Schließt ein in der Türkei lebender schweizerischer Staatsbürger einen Dienstvertrag mit einem österreichischen Unternehmen, auf Grund dessen er vom 1. Oktober 1997 bis 30. April 1998 in Österreich arbeitet, dann tritt für diesen Zeitraum unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für 1997…

EAS 112Elektromontagearbeiten in Deutschland und in der CSFR
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1409/2/1-IV/4/9206.04.1992

  Führt ein österreichisches Elektroinstallationsunternehmen Elektromontagearbeiten bei deutschen Bauvorhaben aus, so richtet sich die Beurteilung, ob hiedurch in Deutschland eine Betriebstätte begründet wird und deshalb Steuerfreiheit in Österreich eintritt, nach der Dauer der zur Bauausführung zählenden Montagearbeiten des österreichischen Elektroinstallationsunternehmens. Ist das österreichische Unternehmen nicht…

EAS 1865Beginn der Bauausführungsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/7-IV/4/0102.07.2001

Ein österreichisches Unternehmen, das den Auftrag zur Errichtung einer Rohrschweißanlage in Spanien übernimmt, begründet hiedurch nur dann eine die spanische Besteuerung auslösende Betriebstätte, wenn die Montagetätigkeit 12 Monate überschreitet (Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Spanien). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des OECD…

EAS 2388Vorübergehende Dienstnehmerentsendung nach Polen und Auswirkung der 1-Jahresfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4002/6-IV/4/0309.12.2003

…Beitritt Polens tritt in der vorstehend beschriebenen Rechtslage keine Änderung ein. Allerdings wird bei Wirksamwerden des in der Unterzeichnungsphase stehenden neuen Doppelbesteuerungsabkommens mit Polen die zur Steuerfreistellung im Tätigkeitsstaat führende Entsendungsfrist nicht mehr 1 Jahr, sondern nach den Grundsätzen des OECD-Musterabkommens nur mehr 183…

EAS 2398Konzerninterne Arbeitskräftegestellung von Deutschland nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/50-IV/4/0329.12.2003

…dass in den Fällen einer Arbeitskräfteüberlassung die 183-Tage-Klausel unabhängig davon gilt, ob der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat ansässig ist oder nicht. Mit dieser Regelung sollte einer Fehlinterpretation des Arbeitgeberbegriffes in grenzüberschreitenden Arbeitskräftegestellungsfällen vorgebeugt werden; diese Fehlinterpretation geht auf Entwicklungen in der OECD zurück, die…

EAS 1864Personalgestellung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 465/71-IV/4/0115.06.2001

…keine Betriebstätte unterhält, Dienstnehmer nach Deutschland und halten sich diese Dienstnehmer auf deutschem Staatsgebiet nicht länger als 183 Tage während eines Kalenderjahres auf, dann steht das Besteuerungsrecht an den für diese Deutschland-Tätigkeit gezahlten Löhnen Österreich zu. Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält keine Bestimmung, die anordnen würde…