…Zeit von Ende August des Jahres 1 bis Mai des Jahres 2 zu erfüllen war, dann wäre bei vorgesehener Beendigung der Bauarbeiten in Deutschland keine Betriebstätte für das österreichische Unternehmen entstanden, wodurch weder hinsichtlich der erzielten Gewinne noch hinsichtlich der an die Baustelle entsandten österreichischen…
…Umstand, dass in diesem Büro keine Dienstnehmer tätig sind und es "de facto nie besetzt ist" bedeutet nicht notwendigerweise, dass keine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO vorliegt. Denn ein Büro, das nicht einmal einer geringfügigen betrieblichen Nutzung dient, wird - zumindest im Regelfall - aufgegeben, da…
…Gesellschaft unter Anmietung eines Lager- und Büroraumes wahrgenommen, dann spricht die Vermutung dafür, dass das deutsche Unternehmen seine Geschäftstätigkeit unter Nutzung einer inländischen Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Deutschland ausübt. Dies vor allem dann, wenn das deutsche Unternehmen auch weiterhin seine Produkte am…
…sein; denn auch von einem Angestellten angemietete Räumlichkeiten begründen für den Arbeitgeber eine Betriebstätte, wenn sie für Zwecke des Unternehmens verwendet werden (BFH vom 30. Jänner 1974, BStBl. II 327). Die Wohnung des Angestellten würde nur dann nicht mehr als Betriebstätte des Arbeitgebers angesehen werden…
…Element), die dauerhafte Verfügungsmacht über diese (zeitliches Element) und die dortige Ausübung der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens (funktionales Element). Bei der Beurteilung, ob eine Betriebsstätte vorliegt, ist grundsätzlich eine subjektbezogene Betrachtung anzustellen (EAS 3404). Die Voraussetzungen müssen daher aus der Perspektive des Subunternehmers beurteilt werden. Auch…
Hat eine österreichische GmbH von einem schweizerischen Generalunternehmer den Auftrag zur Ausstattung und Montage von Fenstern und Türen bei einem Hotelbau in der Schweiz übernommen, wobei dieser Auftrag in der Zeit von Juni 2002 bis November 2003 durchgeführt wird, dann wird der schweizerischen Steuerverwaltung nicht…
…kurzfristig - gegen Refundierung vom deutschen Unternehmen - aushilft. Solange daher in Fällen der vorliegenden Art auf deutscher Seite kein Vorliegen einer inländischen Betriebstätte angenommen wird, sollte dies auch auf österreichischer Seite so gesehen werden. Allerdings wird vorsorglich angemerkt, daß im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht…