Im diplomatischen Rang stehende Mitglieder ständiger Vertretungen bei den in Österreich errichteten internationalen Organisationen sind gemäß § 2 des Umsatzsteuervergütungsgesetzes, BGBl. Nr. 257/1976 idF 798/1996, berechtigt, eine Vergütung der von ihnen bezahlten Umsatzsteuer für den Ankauf von Kraftfahrzeugen in Anspruch zu nehmen, wenn diese…
Von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind nur die im BMF-Erlass vom 4.10.1993, GZ 04 0501/33-IV/4/93, angeführten Personen. Der zur Kfz-Steuer ergangene Erlass vom 6.7.1959, Zl. 85.776-8/1959, findet auf die motorbezogene Versicherungssteuer…
…48 BAO vor dem Eintritt einer doppelten internationalen Umsatzsteuerbelastung geschützt; die Entlastung erfolgt in der Weise, dass der österreichische Lieferant berechtigt wird, den Teil des erzielten Umsatzes, der in die Bemessungsgrundlage für die deutsche EUSt eingeht, von der österreichischen Umsatzsteuer freizustellen. Diese Entlastung ist nötig…
…Klausel des Abs. 2 ist in einem derartigen Fall nicht anwendbar, weil kein deutscher, sondern ein österreichischer Arbeitgeber gegeben ist. Es muss in Fällen dieser Art für Nachweise gesorgt werden, mit denen dargelegt werden kann, dass die Lohnsteuerfreistellung in Österreich durch die Vorschriften des DBA…
…für die weitere Zurverfügungstellung des seinerzeit für den Abteilungsleiter geleasten PKW herangezogen werden. Die Zurverfügungstellung des PKW stellt wohl einen grundsätzlich steuerlich relevanten "Vorteil aus dem Dienstverhältnis" dar, allerdings aus jenem, das zur schweizerischen Gesellschaft besteht. Die Zurverfügungstellung des PKW durch die österreichische Gesellschaft führt…
…werden (wie zB Überfliegen des Staatsgebietes anlässlich einer Urlaubsreise). Diese Regelung kann aber nicht so verstanden werden, dass sie nun ihrerseits zu ungerechtfertigten Auswirkungen führt und einem Staat das Besteuerungsrecht an Lohneinkünften entzieht, obgleich diese Lohneinkünfte innerhalb des 183-Tage-Zeitraumes durch berufliche Aktivitäten auf…
…Diese Steuerentlastungsberechtigung gründet sich auf Artikel 10 Abs. 3 lit. a des DBA-Bulgarien, wenn die vermieteten Waggons als "einzelne Exemplare einer gewerblichen Ausrüstung" anzusehen sind (dies könnte dann fraglich sein, wenn die vermieteten Waggons nach ihrer Bauart und Ausrüstung eine in sich geschlossene Sachgesamtheit…
…die ausschließlich auf ausländischen Transportrouten zum Einsatz kommen, dann unterliegen die an die Fahrer ausgezahlten Arbeitslöhne dem inländischen Lohnsteuerabzug. Denn die Fernfahrer erbringen auch auf ihren Auslandsfahrten ihre Arbeitsleistungen ihrem inländischen Arbeitgeber, sodass eine inländische Verwertung ihrer Arbeitsleistung unmittelbar in den Händen des inländischen Arbeitgeberbetriebes…
…anlässlich der Durchfahrten durch Österreich, anlässlich des Aufsuchens seines österreichischen Arbeitgebers usw.). Die 183-Tage-Klausel des Abs. 2 ist in einem derartigen Fall nicht anwendbar, weil kein deutscher, sondern ein österreichischer Arbeitgeber vorliegt. Seitens des Finanzamtes sollte (im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen…
…dass Deutschland durch die Ertragsanteilbesteuerung von Sozialversicherungsrenten aus österreichischer Sicht einen Teil der Rente von der Besteuerung freistellt, hat nicht zur Folge, dass gemäß Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 15 DBA-Deutschland ein österreichischer Besteuerungsanspruch daran auflebt. Dies wäre nur dann der…
…Rumänien können österreichische Unternehmen, die humanitäre Hilfsgütersendungen in diese Staaten tätigen gemäß § 48 BAO durch Antragstellung im Bundesministerium für Finanzen eine Umsatzsteuerentlastung erwirken. Die Anträge stellen gebührenpflichtige Eingaben dar (S 120,- sowie zumeist S 30,- je Beilage). Begünstigungsfähig sind sowohl Sachspenden, die umsatzsteuerlich als Eigenverbrauch…
…7 eingeräumt wird, könnte Rumänien nicht entgegengetreten werden, wenn im Fall des Finanzierungsleasing von der Zinskomponente der Leasingraten eine Quellensteuer in Höhe von 10% erhoben wird. Wirkt sich die Zinskomponente auch auf österreichischer Seite gewinnerhöhend aus (siehe zB EStR 2000 Rz 2407), dann steht die…
Gemäß Art. V DBA-USA sind Gewinne, die durch ein US-Unternehmen "aus dem Betrieb von Luftfahrzeugen erzielt werden" in Österreich von der Besteuerung ausgenommen. Das BM für Finanzen schließt sich der im BFH-Urteil 8.2.1995, BStBl II 1995, S 405, (hier allerdings…
…dieses Steuerfreistellungserfordernis offenbar nicht erfüllen; gleiches gilt für Werbevergütungen (es sei denn, dass die Werbeeinnahmen mit dem Rennen in Verbindung stehen, wie z.B. das entgeltliche Tragen von Firmenemblemen während des Rennens; EAS 4, EAS 383). Bei grenzüberschreitenden Auslandsrennen (z.B. Frankreich/Italien) müsste die…
…Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden sind. Sollten sich weitere Fragen, insbesondere in Bezug auf das anzuwendende Aufteilungsverfahren, ergeben, wird empfohlen, diese mit dem Fachbereichsleiter für zwischenstaatliches Steuerrecht des zuständigen Wohnsitzfinanzamtes zu klären. 17. August 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…wenn die österreichische Finanzverwaltung in der Lage ist, die tatsächliche Steuerleistung des Generalunternehmers und die aliquote Weiterbelastung an alle Subunternehmer einer Überprüfung zu unterziehen. Dies wird aber nur bei in Österreich ansässigen Generalunternehmern möglich sein. Es wäre jedenfalls sachlich nicht gerechtfertigt und daher gesetzlich nicht…