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EAS 2022EU-Stipendien für ausländische Stipendiaten an österreichischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/17-IV/4/0208.04.2002

Wird ein im Ausland ansässiger Stipendiat, dem auf Grund eines Vertrages mit einer österreichischen Universität ein Marie-Curie Stipendium zufließt, vorübergehend in Österreich in der Weise tätig, dass er hier unter Inanspruchnahme der Aufsicht und der Hilfestellung der inländischen Universität seine Dissertation vorantreibt und hierbei…

EAS 3225Deutsches Stipendium für einen österreichischen Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1105-IV/4/201101.07.2011

Erhält ein in der Grenzzone in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für ein Forschungsprojekt von der Universität Friedrichshafen ein Promotionsstipendium, das laut Stipendienvertrag zwar universitäre Anwesenheit verlangt, aber kein Dienstverhältnis begründet und das nach § 3 Nr. 44 dEStG in Deutschland steuerfrei ist, so ist dieses Stipendium nach…

EAS 912Post graduate Stipendien an ausländische Wissenschaftler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 71/1-IV/4/9615.07.1996

Erhalten ausländische Wissenschaftler, die sich zu Forschungszwecken in Österreich aufhalten, Stipendien, die gemäß Punkt 2 des BMF-Erlasses AÖF Nr. 64/1996 steuerpflichtige Einkünfte für die Wissenschaftler begründen, dann hängt die Beantwortung der Frage, ob von diesen Stipendien die Steuer im Steuerabzugsweg zu erheben ist…

EAS 1592Forschungsstipendium an einen italienischen Wissenschaftler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2542/2-IV/4/0007.02.2000

Wird ein italienischer Wissenschaftler von einer österreichischen Hochschule für die Dauer von höchstens zwei Jahren als Dienstnehmer angestellt, um hier an einem durch Stipendien geförderten Forschungsprojekt mitzuarbeiten, dann kann Artikel 20 des österreichisch-italienischen DBA Doppelbesteuerungsabkommens dazu führen, daß die Vergütungen für dieses Forschungsprojekt in…

EAS 717US-Stipendium
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 765/2/1-IV/4/9519.09.1995

Erhält ein in Österreich ansässiger Wissenschaftler einen zwei Jahre dauernden Forschungsauftrag an einer US-Universität und wird ihm hiefür ein US-Stipendium gewährt, so unterliegt dieses Stipendium in Österreich der Einkommensbesteuerung; denn die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG steht nur für aus…

EAS 188US-Stipendien bei Hauptwohnsitzverlegung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1579/1/1-IV/4/9202.11.1992

…3 DBA-USA sieht im Ergebnis vor, dass in den USA ansässige Personen, die vorübergehend nach Österreich einreisen, hinsichtlich ihrer US-Stipendien von der Besteuerung in Österreich freizustellen sind. Dies selbst dann, wenn die Aufenthaltsdauer in Österreich dazu führt, dass auch in Österreich unbeschränkte Steuerpflicht…

EAS 10Finnische Stipendien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1846/1/1-IV/4/9120.06.1991

Stipendien, die aus finnischen öffentlichen Kassen an einen in Österreich ansässigen Schriftsteller gezahlt werden, sind in Österreich steuerpflichtig. Fließen sie im Rahmen der schriftstellerischen Tätigkeit zu, zählen sie zu den steuerpflichtigen Einnahmen des schriftstellerischen Betriebes. Besteht kein Zusammenhang mit dem schriftstellerischen Betrieb, tritt Steuerpflicht als…

EAS 1366Stipendien für US-Forschungsaufenthalte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 96/1-IV/4/9823.11.1998

Werden über die die österreichische Akademie der Wissenschaften Stipendien für 1 bis 2jährige Forschungsaufenthalte junger Wissenschaftlicher in den USA vergeben, die von einer nicht auf Gewinn gerichteten amerikanischen Foundation zuerkannt und bezahlt werden, dann sind diese Stipendien gemäß Artikel XIII Abs. 3 des österreichisch-amerikanischen…

EAS 837Ministerielles Stipendium für ein US-Training
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/4-IV/4/9608.03.1996

  Ein 6-monatiges Stipendium des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Führungskräftequalifizierung im Kunst- und Kulturbereich in den USA, das in der Auszahlung eines monatlichen Betrages von S 25.000,00 und der Übernahme der Reiskosten in die USA besteht, darf nach Auffassung…

EAS 1924EU-Stipendien für die Teilnahme an einem dreijährigen universitären Forschungsnetzwerk in Spanien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 841/1-IV/4/0104.09.2001

…Stipendien als Einkommensersatz und damit als steuerpflichtiges Erwerbseinkommen angesehen. Dies gilt auch für Stipendien, die im Rahmen des TMR-Programmes (Training and Mobility of Researchers) der Europäischen Union gewährt werden (Tz 34 und 35 der Lohnsteuerrichtlinien 1999); sie stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Werden TMR-Stipendien…

EAS 204Zuzug ausländischer Wissenschaftler und Forscher
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0102/32-IV/4/9227.11.1992

…Abs. 4 VStG), sollen für diesen Personenkreis zuzugsbedingte steuerliche Mehrbelastungen im Rahmen des freien Ermessens beseitigt werden können. Hierbei sind ausländische und österreichische Staatsbürger, sonach auch Doppelstaatsbürger, in gleicher Weise begünstigungsfähig. Die steuerlichen Sonderbestimmungen sind nur anwendbar, wenn ein ministeriell bescheinigtes öffentliches Interesse vorliegt, dass…

EAS 1513Amerikanisches Post-Graduate Forschungsstipendium
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/5-IV/4/9923.08.1999

Erhält ein in Österreich ansässiger Doktor der Medizin eine etwa ein Jahr dauernde Post-Graduate-Ausbildung in den USA, in deren Rahmen für Arbeiten auf dem Gebiete der Krebsforschung von einem privaten US-amerikanischen Fonds ein monatliches Stipendium von $ 2.300 gewährt wird, dann…

EAS 1515Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit an Wiener universitärem Zentrum
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 668/1-IV/4/9906.09.1999

Wirken ausländische Wissenschaftler entgeltlich an Forschungsprojekten eines inländischen Universitätszentrums (ohne Eigenschaft eines Betriebes gewerblicher Art) mit, wobei schwerpunktmäßig ihre Arbeit in den Heimatstaaten geleistet wird (Länderberichte, zusammenfassende Stellungnahmen zu bestimmten Fragestellungen, wissenschaftliche Gutachten) und wobei in Wien (oder in Drittstaaten) lediglich koordinierende Zusammenkünfte stattfinden, dann…

EAS 314Zuzugsbegünstigung für Wissenschaftler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2247/1/1-IV/4/9311.10.1993

…öffentlicher Forschungseinrichtungen, sondern auch im Rahmen der angewandten Industrieforschung rechtlich zulässig. Die in Österreich zu erlangende Steuerentlastung kann lediglich in einem pauschalen Ausgleich von wesentlichen zuzugsbedingten steuerlichen Mehrbelastungen bestehen (zB durch Steuerfreistellung von nach dem ausländischen Recht des bisherigen Ansässigkeitsstaates steuerfreien oder nicht steuerbaren Einkünften;…

EAS 1456Ausländische Vortragende
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/21-IV/4/9931.05.1999

Ausländische Seminarvortragende aus Staaten, mit denen OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, unterliegen keiner inländischen Besteuerung. Eine Besonderheit besteht im Verhältnis zu Deutschland, da hier abweichend von den OECD-Grundsätzen in Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht an den Vortragshonoraren dem Gaststaat…

EAS 989Im Ausland ansässige Begünstigte inländischer Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/7-IV/4/9609.12.1996

Zuwendungen inländischer Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist beispielsweise im Verhältnis zu Deutschland, Schweiz, Frankreich und Belgien der…

EAS 2459Wissenschaftspreisvergabe durch eine Privatstiftung in die Ukraine
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 165/1-IV/4/0417.05.2004

Vergibt eine österreichische Privatstiftung im Rahmen eines internationalen Wettbewerbes Preisgelder für besondere Verdienste um wissenschaftliche Arbeiten an Preisträger in der Ukraine, dann sind diese Stiftungszuwendungen gemäß Artikel 21 des DBA-Ukraine in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Entscheidend ist, dass von der ukrainischen Steuerverwaltung ausgestellte…

EAS 1240Landes- und Vereinszuschüsse an italienische Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 274/1-IV/4/9806.04.1998

Erhalten in Österreich tätige italienische Gastprofessoren neben ihrer Vergütung von der österreichischen Hochschule Zuschüsse von fördernden Vereinen und aus Landesmitteln, dann liegt "Entgelt von dritter Seite" vor, das gemäß Art. 20 DBA-Italien in gleicher Weise von der inländischen Besteuerung zu entlasten ist, wie die…

EAS 3136Deutsche Gastprofessoren an einer österreichischen Fachhochschule
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0627-IV/4/201015.03.2010

Unterrichten deutsche Gastprofessoren an einer österreichischen Fachhochschule, dann unterliegen die an sie gezahlten Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Die Lohnsteuerpflicht besteht auch dann, wenn die deutschen Gastprofessoren im Sinn des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland ansässig sind und…

EAS 2321Vergabe von Wissenschaftspreisen durch eine inländische Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 165/1-IV/4/0328.07.2003

Zuwendungen, die von einer österreichischen Privatstiftung gewährt werden, unterliegen der 25-prozentigen Kapitalertragsteuer; und zwar auch dann, wenn sie an im Ausland ansässige Begünstigte fließen. Die Steuerpflicht tritt auch ungeachtet des Umstandes ein, ob es sich um regelmäßige oder einmalige Zuwendungen handelt; auch ist der…