…Analog zum Aktionärsbindungsvertrag können Gründerrechte vertraglich geregelt werden. Wurde eine liechtensteinische Anstalt, deren Gründerrechte von einer in Österreich ansässigen Person gehalten werden, bisher als intransparentes Rechtssubjekt und damit als eine Körperschaft gewertet, dann führt die Veräußerung der Anteile an dieser Körperschaft in Österreich zur Steuerpflicht…
…als Kommanditisten beteiligt sind, von einer österreichischen Tochter-GmbH Gewinnausschüttungen, dann sind bei Zugrundelegung dieser Auffassung die Gewinnausschüttungen insgesamt von der österreichischen Kapitalertragsteuer gemäß § 94a EStG zu entlasten. Vorsorglich ist allerdings beizufügen, dass diese Rechtsauffassung noch nicht abschließend mit Deutschland vereinbart worden ist; eine Änderung…
…zu 70% von zwei deutschen Gebietskörperschaften gehalten werden, Österreich als Standort für die Errichtung einer Tochtergesellschaft, die ihrerseits in zahlreichen ausländischen Staaten weitere Kapitalgesellschaften einrichtet, die das "Forfaitierungsgeschäft" (ein Geschäftszweig, der dem unechten Factoring gleichzuhalten sein dürfte) betreiben, dann unterliegen die von den ausländischen Gesellschaften…
…eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens in seinem Wortlaut auf "Personen mit Wohnsitz in einem Vertragstaat" bezieht, so werden mit dieser…
…Attribution of Profits to Permanent Establishments") in dieser Form gegenüber ausländischen Staaten vermutlich nicht mehr durchsetzbar sein. Denn nach dem AOA ist für die Zuordnung von Vermögenswerten zum Betriebsvermögen einer Betriebstätte (hier: Personengesellschaftsbetriebstätte) erforderlich, dass diese Vermögenswerte in einem funktionalen Zusammenhang mit der Betriebstättenaktivität stehen…
…Errichtung von FZE, wonach es sich bei der FZE nicht um eine "company", sondern um ein "establishment" handelt, steht dem Beurteilungsergebnis nicht entgegen, weil die eigene Rechtspersönlichkeit und die Haftungsbeschränkung durch Artikel 3 des Gesetzes Nr. 9/1992 belegt sind, die Verpflichtung zur Ausgabe von…
…in der Verwaltung" ausübt, wenn er seine Dienste aufgrund einer Dienstleistungsüberlassung tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt. Auf deutscher Seite werden daher die dem Beamten zufließenden Bezüge nicht als Bezüge aus öffentlichen Kassen dem Art. 10 DBA-Ö/D, sondern der allgemeinen Zuteilungsregel für…
Wurde ein österreichisches Spital von dem öffentlich-rechtlichen Spitalsbetreiber in eine (gemeinnützige) GmbH ausgegliedert, dann unterliegen ab diesem Zeitpunkt die Bezüge jener Spitalsbediensteten, die aus Deutschland nach Österreich einpendeln, nicht mehr der Zuteilungsregel für öffentliche Funktionen (Art. 10 DBA-Deutschland), sondern jener für Einkünfte aus…
…Österreich bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ausschließlich kirchliche Zwecke verfolgt und die sonach keinen Betrieb gewerblicher Art unterhält, von einer US-Stiftung laufende Zuwendungen, dann unterliegen diese nach inländischem Recht nicht der Steuerpflicht, da die inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts im Allgemeinen nur mit…
In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 sowie des BFH vom 17.7.1968, BStBl. II S. 695 und vom 23. 6.1992, BStBl. II S. 972) ist auch in Österreich die Entscheidung…