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EAS 2867Deutscher Bauingenieur mit Kontroll- und Konsulententätigkeiten bei inländischen Bauausführungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0743-IV/4/200717.07.2007

…MA gestützt werden könnten - vertretbar, keine inländische feste Einrichtung anzunehmen, wenn dies korrespondierend auch auf deutscher Seite so gesehen wird und wenn folglich die aus den in Österreich ausgeübten Tätigkeiten resultierenden Einkünfte in Deutschland in die Besteuerungsgrundlage einbezogen werden. Bundesministerium für Finanzen, 17. Juli 2007

EAS 1609Mitwirkung einer portugiesischen Ziviltechniker-Lda an einer inländischen Bauführung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 451/1-IV/4/0013.03.2000

… denn Planungs- und Überwachungstätigkeiten, die nicht vom bauausführenden Unternehmen selbst erbracht werden, wirken nicht betriebstättenbegründend (Z. 17 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-MA). Sobald allerdings die portugiesische Gesellschaft ein Ziviltechnikerbüro in Österreich eröffnet, in der auch Leistungen für die inländische Baustelle erbracht…

EAS 1775DBA-Einstufung des "planenden Baumeisters" und eines "Baukünstlers" im DBA-Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 566/1-IV/4/0028.12.2000

Zum Unterschied von anderen österreichischen DBAs spielt im DBA-Liechtenstein die Abgrenzung zwischen der "selbständigen Arbeit" nach Art. 14 des Abkommens und den "Unternehmensgewinnen" nach Art. 7 des Abkommens deshalb eine entscheidende Rolle, weil im erstgenannten Fall das Steuerfreistellungsverfahren, im zweitgenannten Fall aber das Steueranrechnungsverfahren…

EAS 2916Einstufung des "planenden Baumeisters" im DBA-Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2061-IV/4/200711.12.2007

…Gesellschafterdienstnehmer nicht mehr unter Artikel 14 DBA-Liechtenstein fielen und in Österreich steuerfrei zu stellen waren, sondern dass sie - so wie im Zeitpunkt des DBA-Abschlusses - der Zuteilungsregel für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zuzuordnen waren und daher der österreichischen Steuerpflicht unterlagen (siehe auch VO BGBl…

EAS 2214Internationale Arbeitsgemeinschaft zweier Ziviltechniker-GmbHs zur Bauüberwachung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 981/1-IV/4/0327.01.2003

…Auffassung im OECD-Update 2002 aufgegeben und ins Gegenteil verkehrt wird. Das in der österreichischen Betriebstätte der deutschen Ziviltechniker-GmbH tätige Personal unterliegt - unabhängig von seiner Einsatzdauer in Österreich - gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung, wobei die Räumlichkeiten, die auch nach …

EAS 2402Generalplanung eines inländischen Bauvorhabens durch eine deutsche Architekten-ARGE
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/51-IV/4/0305.01.2004

…unbeschränkt steuerpflichtigen österreichischen ARGE-Architekten, sondern auch gegenüber den nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden deutschen Architekten wahrgenommen werden. Denn erzielt die deutsche Architektengemeinschaft Einkünfte aus selbständiger Arbeit, dann steht außer Frage, dass deren Tätigkeit in Österreich verwertet wird und damit gemäß § 98 EStG der inländischen…

EAS 1544Zur Abgrenzung zwischen Lizenzgebühren und Architektendienstleistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 441/1-IV/4/9925.10.1999

…Vornahme des Steuerabzuges und eine nachfolgende Steuerentlastung im Wege des Steuerrückerstattungsverfahrens empfehlen. Sollte sich in dem finanzamtlichen Rückerstattungsverfahren die Unbedenklichkeit der Zuordnung unter Artikel 14 DBA-Liechtenstein herausstellen, wird in der Folge eine unmittelbare Steuerentlastung an der Quelle möglich sein, vorausgesetzt, daß auch in der…

EAS 1333Österreichischer Architekt als Partner einer deutschen ARGE
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/44-IV/4/9830.09.1998

…erzielen auch die freiberuflich tätigen ARGE-Partner Einkünfte aus Gewerbebetrieb und es stellen die Räumlichkeiten der Arbeitsgemeinschaft Betriebstätten für sämtliche ARGE-Partner dar. Der in Österreich ansässige Architekt unterliegt daher mit jenen Gewinnteilen, die der deutschen ARGE-Betriebstätte zuzurechnen sind, der deutschen Besteuerung und ist…

EAS 2688Technisches Zeichenbüro in Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0795-IV/4/200521.12.2005

…zugeordnet wird (EStR 2000 Rz 5215) ist auf die daraus erzielten Einkünfte Artikel 7 des Abkommens und demzufolge nicht das Befreiungs-, sondern das Steueranrechnungsverfahren zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung anzuwenden. Der Umstand, dass die Auftraggeber des Zeichenbüros unter Artikel 14 fallende freiberuflich tätige Ziviltechniker sind…

EAS 3027Vergabe von Architekten-Planungsarbeiten nach Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3270-IV/4/200804.12.2008

…übernehmen, so steht Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Tschechien an diesen Einkünften des tschechischen Architekten kein Besteuerungsrecht zu. Die Architektenhonorare können daher abzugssteuerfrei ausgezahlt werden. Die gilt auch dann, wenn der Planungs-Subauftrag nicht an eine Einzelperson, sondern an eine Architekten-Kapitalgesellschaft ergehen sollte. &nbsp…

EAS 2428Änderung des OECD-Kommentars in Bezug auf Bauplanungs-Ingenieure
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 451/1-IV/4/0408.03.2004

…die Kommentierung des Artikels 5 zahlreiche Bemerkungen mit Vorbehaltswirkungen eingebracht, die allerdings nicht die Änderung in Bezug auf die Bauplanungs- und Bauüberwachungsleistungen betreffen. Dass der OECD-Kommentar in seiner jeweiligen Fassung, sonach auch unter Berücksichtigung dieser Auslegungsänderung, für die Auslegung jener Abkommen maßgebend sein soll…

EAS 1606Vergabe von technischen Zeichenarbeiten in die Slowakei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 55/1-IV/4/0028.02.2000

…österreichischen Projektes zu werten sind und diesfalls inländische Steuerpflicht auslösen, die gemäß § 99 Abs. 1 Z. 5 EStG im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Allerdings sind sowohl der Inhaber des slowakischen Zeichenbüros wie auch der slowakische Architekt auf Grund von Artikel 7 und 14 des im Verhältnis…

EAS 28Planungs- und Überwachungsarbeiten bei einem türkischen Straßenbau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1249/1/1-IV/4/9122.09.1991

…können im Zusammenhang mit einer Bauausführung (auch Straßenbau) gezahlte Vergütungen selbst dann einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung in der Türkei unterworfen werden, wenn sie nicht freiberuflicher Natur sind. Sofern im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrages für Planungs- und Überwachungsarbeiten in der Türkei keine türkische Betriebstätte…

EAS 2802Bauplanung und -überwachung durch eine deutsche Architektengemeinschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0010-IV/4/200710.01.2007

…dass die Bauführungsfrist des Betriebstättenartikels auch für freiberuflich tätige Architekten gilt, wird daher nicht mehr aufrecht erhalten. Wird demnach von einer österreichischen Krankenanstalt auf Grund eines Architekturwettbewerbes über die Errichtung eines neuen Gebäudetraktes und den Umbau eines bestehenden Gebäudetraktes eine deutsche Architektengemeinschaft (Gesellschaft nach bürgerlichem…

EAS 1926Schweizerische Experten bei österr. Tunnelbau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 224/2-IV/4/0104.09.2001

…jeden beschränkt Steuerpflichtigen gesondert zu beurteilen. Vorausgesetzt, dass die als "freie Dienstverträge" konzipierten Vertragsgestaltungen auch auf schweizerischer Seite dem Artikel 14 DBA-Schweiz zugeordnet und nicht als Dienstverträge nach Artikel 15 behandelt werden (was teilweise Steuerfreistellung auf schweizerischer Seite zur Folge hätte) und weiters vorausgesetzt…

EAS 2274Änderung des OECD-Kommentars in Bezug auf Bauplanungs-Ingenieure
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/5-IV/4/0324.04.2003

Übernimmt ein in Deutschland ansässiger Ingenieur Bauplanungs- und Bauüberwachungsleistungen bei österreichischen Bauprojekten mit einer 12 Monate übersteigenden Mitwirkungsdauer, dann liegt ab 2003 auch dann eine zur Betriebstättenbegründung und damit zur Steuerpflicht führende Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor, wenn dem deutschen Ingenieur keinerlei inländische feste…

EAS 272Engineering für koreanischen Anlagenbau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1129/10/1-IV/4/9321.06.1993

  Artikel 14 Abs. 3 des DBA-Korea sieht abweichend von den sonst üblichen Steuerzuteilungsregeln vor, dass auch gewerblich tätige Unternehmen der Zuteilungsregel für selbständige Arbeit unterstellt werden, wenn sie durch Angestellte freiberufliche Leistungen, wie Leistungen von Ingenieuren, erbringen. Weiters ergibt sich nach dem DBA…

EAS 2495Kurzzeit-ARGE-Vertrag mit deutschen Architekten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 878/1-IV/4/0419.07.2004

Wird zwischen einer österreichischen Architekten-GmbH und einer deutschen Architekten-Partnerschaftsgesellschaft ein ARGE-Vertrag abgeschlossen, auf Grund dessen die Planungsarbeiten für einen österreichischen Freizeitpark übernommen werden, tritt für die deutschen Architekten keine österreichische Einkommensteuerpflicht ein, wenn sich die Mitwirkung aller Architekten an der Freizeitparkerrichtung auf…

EAS 1293Auslandsbetriebstätten für inländische Engineeringunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/59-IV/4/9820.07.1998

…5, wonach bloße Planungs- und Überwachungstätigkeiten nicht vom DBA-Betriebstättenbegriff erfasst werden, gilt nur für "andere Unternehmer", also nicht für den Unternehmer, der die Errichtung der Anlagen übernommen hat (mag er diese Errichtung in der Folge auch an Subauftragnehmer ganz oder teilweise weitergeben). Z 19…

EAS 810Planungsaufträge für Korea
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 21/1-IV/4/9605.02.1996

  Wird ein österreichischer Unternehmer mit Gewerbeberechtigung "Planender Baumeister" von einem koreanischen Auftraggeber mit der Planung für diverse Hotelneubauten beauftragt, dann muss damit gerechnet werden, dass Korea auf der Grundlage von Art. 14 Abs. 3 DBA-Korea das Besteuerungsrecht hiefür in Anspruch nimmt. Denn nach…