…dies auch insoweit der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes, als Untermietzahlungen, also ebenfalls Zahlungen für die Überlassung des als beweglich einzustufenden Bestandrechtes, von dem im gegebenen Zusammenhang (vor der Veranlagung 2006) maßgebenden Begriff der "Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen" umfasst sind (VwGH 16.03.1971, 1357/70). Auf…
…Hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Auswirkungen muss bedauernd mitgeteilt werden, dass diese derzeit aus innerorganisatorischen Gründen nicht in das EAS-Verfahren miteingebunden werden können, und zwar auch dann nicht, wenn sie internationale Steuerfälle betreffen. 13. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Liegenschaftseigentümerin (die C-Kft) überlassen werden, wenn sonach die Ablöse für die Einwilligung der S-GmbH & Co KG geleistet wird, dass die von den Mietern mit ihr abgeschlossenen Untermietverträge in Hauptmietverträge mit der C-Kft übergeführt werden. Wohl handelt es sich bei der hierbei stattfindenden…
…Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar ist. Haben die Anteile im Inland einen Börsenkurswert, dann wird dieser maßgebend sein. Der Umstand, dass Insiderwissen über einen bevorstehenden Firmenzusammenschluss bereits im Zuzugszeitpunkt eine begründete Hoffnung auf einen den Börsenkurswert künftig übersteigenden Marktwert entstehen lässt, muss hiebei unberücksichtigt bleiben…
…des BM für Finanzen nicht zur Anwendung, weil eine Vermittlungs- oder Beratungstätigkeit in Bezug auf unbewegliches Vermögen nicht als "Nutzung unbeweglichen Vermögens" im Sinn von Art. 6 Abs. 3 DBA-Deutschland gewertet werden kann. 5. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…besteuert werden dürfen, entfällt" ("anrechenbarer Höchstbetrag"). Aus dieser Abkommensbestimmung folgt, dass für die Ermittlung des "anrechenbaren Höchstbetrages" eine Zusammenfassung jener italienischen Einkünfte zulässig ist, die gemäß dem DBA in Italien besteuert werden dürfen. Ob Italien das abkommensgemäß ihm eingeräumte Besteuerungsrecht ausübt oder nicht, ist hierbei…
…für die mit der Lebensführung zusammenhängenden österreichischen Sonderausgaben gelten. Eine in der deutschen Grenzzone lebende Landeslehrerin, die ihre (fast) ausschließlichen Einkünfte in Österreich erzielt und daher gemäß § 1 Abs. 4 EStG 1988 bei der Besteuerung den unbeschränkt Steuerpflichtigen gleichgestellt ist, ist folglich berechtigt, Darlehensrückzahlungen für…