…österreichischer Grenzgänger von den deutschen Sozialversicherungseinrichtungen deutsches Bundeskindergeld, so liegen wiederkehrende Bezüge vor, für die im österreichischen Steuerrecht allerdings auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 Z 7 EStG eine Steuerbefreiung eintreten kann; dann nämlich, wenn das deutsche Bundeskindergeld den Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe ausschließt…
…verneint (vgl. EAS 1209). Da sich der Wortlaut der Bestimmung nur unwesentlich geändert hat, wird diese Rechtsansicht auch in Bezug auf das neue Abkommen aufrechterhalten. Dasselbe gilt dementsprechend für Auslandseinkünfte von im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen. Eine Befreiung gemäß Art. XII Abschn. 37 lit. f…
Bezog eine österreichische Staatsbürgerin, die durchgehend in Österreich ansässig war und die 1992 bis Ende 1994 in Deutschland unselbständig beschäftigt war, im Jahr 1995 deutsche Arbeitslosenunterstützung, dann sind diese deutschen Bezüge gemäß Art. 10 DBA-Deutschland aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, aber für Zwecke des…
…anlässlich der Veranlagung 2001 und - gegebenenfalls 2002 - in Österreich von der Besteuerung freizustellen sein. Im Zuge der Veranlagung 2001 wird durch Anrechnung der vom österreichischen Arbeitgeber noch für die Zeit bis Ende Juli 2001 einbehaltene Lohnsteuer von über ATS 130.000 eine abkommenskonforme Steuerentlastung eintreten…
Wird von den in Österreich lebenden Eltern einer nach Verehelichung nach Frankreich übersiedelten Tochter Heiratsgut in Form eines Geldbetrages zugewendet, so ist dieser Vorgang gemäß Artikel 8 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in Frankreich von der Besteuerung freizustellen, und…
…der Arbeit, derart untergeordnet, dass die Abschlagszahlung nicht mehr als Entgelt für die "Ausübung einer Arbeit in Österreich" im Sinn von Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland angesehen werden kann. Die Abschlagszahlung ist daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wobei dahingestellt bleiben kann, ob…
Werden Dienstnehmer für zwei bis drei Jahre von US-Konzernen zu österreichischen Konzernunternehmen versetzt, und verlagert sich für diese Zeit infolge Mitübersiedlung der Familie der Lebensmittelpunkt nach Österreich, so spricht vieles dafür, dass Heimflüge in die USA zur Überwachung der in den USA verbliebenen Vermögenswerte…
…vor, dann ist die Besteuerung im Veranlagungsweg vorzunehmen. Der Umstand, daß kein steuerliches Dienstverhältnis zur inländischen GmbH vorliegt, entbindet aber nicht von der Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zur Familienbeihilfe. Denn dieser ist auch von ausländischen Dienstgebern zu leisten, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen (§ 41 Abs. 1…
Erhält die in Österreich ansässige geschiedene Gattin von ihrem in Deutschland ansässigen und gesetzlich zum Unterhalt verpflichteten ehemaligen Ehegatten einen monatlichen nachehelichen Unterhalt von 4.000 Euro, dann unterliegen diese wiederkehrenden Bezüge keiner österreichischen Einkommensbesteuerung. Wird auf deutscher Seite nach Pensionierung des geschiedenen Ehegatten eine…
…auch die Verfügung über den Zweitwohnsitz nur unter der Leitung der Eltern stattfinden kann. Wenn aber der inländische Zweitwohnsitz der gesamten Familie als Unterkunft dient und von ihr auch tatsächlich benützt wird, tritt für alle Mitglieder dieser Familie hierdurch die unbeschränkte Steuerpflicht kraft inländischem Wohnsitz…
…ausländischen Staat bestanden, dann hätte bei einem Zweitwohnsitzer im wesentlichen nur inländischer Immobilienbesitz und inländisches Betriebsvermögen besteuert werden dürfen. Dieses Ergebnis kann daher in einem solchen Fall (nachträgliche Hauptwohnsitzbegründung durch einen österreichischen Staatsbürger) auch auf der Grundlage von § 48 BAO herbeigeführt werden. 5. Juli 1995…
…einer österreichischen wie auch einer tschechischen Kapitalgesellschaft dann sind jene Einkünfte, die auf die in Tschechien für die tschechische Kapitalgesellschaft erbrachten Arbeitsleistungen entfallen, von der österreichischen Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - steuerfrei zu stellen. Wird geltend gemacht, dass auf Grund der VO 1408/1971 dieser Steuerpflichtige weiterhin…
…Auch wird zu berücksichtigen sein, ob die deutsche Steuerverwaltung von einer Beibehaltung der deutschen Ansässigkeit ausgegangen ist und folglich einen Anspruch auf steuerliche Erfassung der auf berufliche Entsendung in Drittstaaten (in den einzelnen Jahren zwischen 55 und 107 Tage) erhebt. Denn wenn der Dienstnehmer in…
…zwei Veranlagungszeiträume, sondern nur ein Veranlagungszeitraum gegeben. Wird daher die Einkommensteuerveranlagung 2002 vorgenommen und werden hierbei die in der Zeit des Bestandes des inländischen Hauptwohnsitzes erzielten Einkünfte von Jänner bis März 2002 der Besteuerung zugeführt, dann sind diese Einkünfte mit jenem Steuersatz zu belasten, der…
…Jahr 1999 eine bis 1996 rückwirkende Pensionsnachzahlung in Höhe von über S 300.000,- sowie im Gefolge davon auch eine Firmenpensionsnachzahlung von über S 50.000,-, dann ist die Sozialversicherungspension gemäß Artikel 10 DBA-Ö/Deutschland von der österreichischen Besteuerung freizustellen und darf nur für…
…B. ein Reziprozitätsersuchen eines ausländischen Staates). Wird daher von einer deutschen Staatsbürgerin an ihre österreichische Nichte eine Geldschenkung vorgenommen, dann besteht derzeit nur die Möglichkeit die deutsche Schenkungssteuer auf die österreichische anzurechnen. Der in EAS.1384 behandelte Fall ist mit dem vorliegenden nicht vergleichbar. Ging…
…die Subsidiarität der Grenzgängereinkünfteregelung) gegenüber Artikel 18 beseitigt, doch ist bei Auslegung des Abkommens aus seinem Gesamtzusammenhang heraus dieser Subsidiaritätsklausel im gegebenen Zusammenhang lediglich klarstellende Bedeutung zuzumessen. Deutsches Krankengeld eines österreichischen Grenzgängers ist daher unter Progressionsvorbehalt von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Bundesministerium für Finanzen, 26…
…Tätigkeitsortprinzip des Art. 15 DBA-Ungarn. Hält sich daher der weiterhin in Österreich ansässige Mitarbeiter länger als 183 Tage pro Jahr auf ungarischem Staatsgebiet auf, dann sind die Bezüge insoweit in Österreich von der Besteuerung freizustellen, als sie auf Tätigkeitszeiträume auf ungarischem Staatsgebiet entfallen; hiezu…
…1 lit. b DBA-USA. Ob die beiden anderen Versorgungsleistungen, die offensichtlich nicht von Sozialversicherungsträgern, sondern von Regierungsdienststellen getragen werden, möglicherweise ebenfalls noch unter den Begriff "Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung" fallen, müsste auf Seiten der USA beurteilt werden. Sollte dies vom IRS (Internal Revenue…
Internationale Steuerfälle sind zunächst stets nach inländischem Recht zu beurteilen und es ist die darauf entfallende österreichische Einkommensteuer grundsätzlich zunächst ebenfalls ausschließlich nach österreichischem Recht zu ermitteln. Erst in einem zweiten Schritt ist sodann zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Doppelbesteuerungsabkommen infolge…