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EAS 2134Krankheitsbedingte Wohnsitznahme in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/40-IV/4/0211.10.2002

…wird, dann erscheint es wohl vorstellbar, dass eine von der maltesischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung solange noch als Bestätigung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in Malta anerkannt wird, als nach den gegebenen Umständen noch mit einer Rückkehr an diesen Lebensmittelpunkt in einer absehbaren Zeit gerechnet werden kann…

EAS 2431Voraussetzungen für die Ausstellung einer österreichischen Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 46/1-IV/4/0415.03.2004

Wurde ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens für mehrere Jahre zur Dienstleistung in das Ausland entsandt, behält er aber seinen österreichischen Wohnsitz als Zweitwohnsitz bei, dann kann vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt bei Bedarf eine österreichische Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden, wenn der Dienstnehmer auf Grund seines Zweitwohnsitzes der unbeschränkten…

EAS 2215Krankengeld einer deutschen Grenzgängerin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/13-IV/4/0303.02.2003

Im Ausland wohnhafte Abgabepflichtige, die als beschränkt Steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, unterliegen gemäß § 98 EStG 1988 der österreichischen Steuerpflicht, wenn diese Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist. Der Krankengeldanspruch im Sinn des § 138 ff ASVG einer im deutschen Grenzgebiet wohnhaften Grenzgängerin…

EAS 2922Österreichisches Krankengeld für Beschäftigung bei einer tschechischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2164-IV/4/200721.12.2007

Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversorgung, die auf Grund eines bestehenden Dienstverhältnisses zufließen, stellen Einkünfte aus unselbständiger Arbeit im Sinn des Art. 15 DBA-CSSR und Art. 14 des ab 2008 geltenden DBA-CZ dar. Der Umstand, dass der Dienstnehmer diese Zahlungen nicht von seinem Arbeitgeber…

EAS 210Ansässigkeitsnachweise von Amerikanern und Kanadiern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/15/1-IV/4/9204.12.1992

Für die Erlangung einer abkommensgemäßen Steuerentlastung bei abzugspflichtigen Inlandseinkünften sieht der BMF-Erlass vom 20. Dez. 1985, AÖF Nr. 31/1986, die Vorlage einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung durch den ausländischen Einkünfteempfänger vor. Da im Fall der USA verschiedentlich Probleme bei der Beschaffung solcher Ansässigkeitsbescheinigungen gemeldet wurden…