Hat eine deutsche AG in Österreich eine 100%ige Tochter-GmbH errichtet (die keine eigenen Dienstnehmer beschäftigt und die bis zur Aufnahme einer aktiven Tätigkeit im Jahr 2003 nur Jahresumsätze in der Größenordnung von 120.000 Euro auswies), und sind mit der Geschäftsführung dieser GmbH…
Ist der in Deutschland ansässige Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 25% an dieser GesmbH beteiligt und hält er sich in Ausübung seiner Geschäftsführerfunktion etwa an 1 Tag pro Woche in Österreich auf, so unterliegen die Geschäftsführerbezüge gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung…
… 37 EStG nicht zu (§ 37 Abs. 4 Z 1 lit. a EStG). Ob die deutsche Steuerverwaltung auch in einem solchen Fall ihre Umqualifizierungskonzeption bei Geschäftsführern konsequent zur Anwendung bringt (EAS 1439), kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Denn bei konsequenter Verfolgung dieser Konzeption müssten die…
Ist eine in Deutschland ansässige Person Dienstnehmer-Geschäftsführer sowohl an einer deutschen wie auch an einer österreichischen GmbH, dann ist die österreichische GmbH jedenfalls verpflichtet, Kommunalsteuer sowie den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für ihren Geschäftsführer-Dienstnehmer zu entrichten. Weder aus der EWR-Verordnung 1408/71, die…
Wird der Geschäftsführer einer schweizerischen AG auch zum Geschäftsführer einer österreichischen Tochter-GesmbH dieser schweizerischen AG bestellt, so ist zunächst von Parteienseite klarzulegen, ob diese Funktionsübernahme im Rahmen eines zweiten Dienstverhältnisses zur österreichischen GesmbH erfolgt oder nicht. Es ist sodann Sache des örtlich zuständigen…
Übernimmt der als Dienstnehmer bei einer österreichischen Kapitalgesellschaft angestellte Geschäftsführer im Rahmen dieses Dienstvertrages auch die Geschäftsführung für die deutsche Muttergesellschaft, dann ist zunächst auf der Grundlage des österreichischen innerstaatlichen Rechtes zu untersuchen, ob diese Gestaltung (nämlich kein Vertragsverhältnis des Geschäftsführers zur deutschen Muttergesellschaft) steuerlich…
Wird ein in Deutschland ansässiger leitender Angestellter einer deutschen Kapitalgesellschaft mit der Geschäftsführung einer konzernzugehörigen österreichischen GesmbH betraut und hiefür von seinem deutschen Arbeitgeber entlohnt, so werden jene Bezugsteile, die auf die in Österreich ausgeübte Arbeit entfallen, nach Artikel 9 DBA-Deutschland grundsätzlich im Tätigkeitsstaat…
Wurde in Österreich eine GmbH errichtet und wird für diese Gesellschaft wegen ausschließlich im Baltikum und in Russland ausgeübter gewerblicher Betätigung im Inland eine gewerberechtliche Ruhensmeldung abgegeben, dann ist diese Gesellschaft dennoch kraft inländischem Sitz in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die Bezüge der zu 80% beteiligten…
…von dieser GmbH erhält, unterliegen gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung und sind gemäß Artikel 23 Abs. 1 lit. a des Abkommens in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Diese Zuteilung des Besteuerungsrechtes an Österreich gilt unabhängig davon, ob und gegebenenfalls wie…
…Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), sondern unter jene des Artikels 8 Abs. 1 (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) fallen, wobei aber infolge des Charakters als "sonstige selbständige Einkünfte" das Erfordernis einer ständigen Einrichtung unerheblich ist und sonach das Besteuerungsrecht jenem Staat zusteht, in dem die Tätigkeit auch…
Ist eine in Österreich ansässige natürliche Person auf Grund eines mit einer ungarischen GesmbH abgeschlossenen Dienstvertrages mit der Geschäftsführung der ungarischen Gesellschaft betraut und ist dieser Geschäftsführer zu 95% an einer österreichischen GesmbH beteiligt, die ihrerseits 80% der Anteile an einer ungarischen GesmbH hält, so…
Errichtet eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochter-GesmbH und werden mit der Geschäftsführung dieser Tochtergesellschaft in Deutschland ansässige Personen betraut, die in einem Dienstverhältnis zur deutschen Muttergesellschaft oder zu anderen deutschen Konzerngesellschaften stehen, so ist zunächst zu untersuchen, ob bei Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise…
Hat eine deutsche GmbH & Co KG in Österreich eine Tochter-GmbH mit einer Beteiligung von rund 63% gegründet, die ihrerseits wieder zu mehr als 90% an einer französischen GmbH beteiligt ist, und ist der "Quasi-Allein-Gesellschafter" der deutschen KG der alleinige eingetragene Geschäftsführer der…
In Z 12 des Ergebnisprotokolls über die österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 1. Juni 1994 wurde vereinbart, auf der Grundlage der vom BFH entwickelten und vom VwGH übernommenen Auffassung den Ort der Arbeitsausübung eines GmbH-Geschäftsführers im Sitzstaat der Gesellschaft als gegeben anzunehmen. Dies vor allem…
Die Grenzgängerregelung des Artikel 9 Abs. 3 DBA-Deutschland, derzufolge das Besteuerungsrecht an den Bezügen der in Deutschland in Grenznähe arbeitenden österreichischen Grenzgänger Österreich zugeteilt ist, gilt auch für jene Grenzgänger, die als Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften tätig sind; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, daß…
…sowohl in Deutschland (aufgrund des Sitzes) als auch in Österreich (aufgrund des Ortes der Geschäftsleitung) unbeschränkt steuerpflichtig und daher gemäß Art. 4 Abs. 1 DBA-Deutschland in beiden Staaten ansässig, so ist diese abkommensrechtliche Doppelansässigkeit durch Anwendung der Tie-Breaker Regelung des Art. 4 Abs…
Werden die Geschäfte einer österreichischen GmbH von einem in den USA ansässigen Gesellschaftergeschäftsführer geleitet, der seinerseits in Österreich durch einen Generalbevollmächtigten vertreten ist, dann unterliegen die in die USA fließenden Geschäftsführervergütungen gemäß § 98 Z. 2 EStG (Verwertungstatbestand) der inländischen Besteuerung. Allerdings steht der Geltendmachung dieses…
In Abschnitt B Z 1 des österreichisch-deutschen Verständigungsprotokolls vom 21. März 1997 (SWI 1997, 204) wurde dem deutschen Verlangen Rechnung getragen, das Besteuerungsrecht für die Bezüge der eingetragenen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften stets dem Sitzstaat der Gesellschaft zu übertragen. Ist daher der in Deutschland ansässige…
Gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland wird das Besteuerungsrecht an Geschäftsführerbezügen, die ein in Deutschland ansässiger und im österreichischen Firmenbuch eingetragener Geschäftsführer einer österreichischen GmbH bezieht, Österreich zugeteilt. Die Abkommensregelung kommt unabhängig davon zur Anwendung, wo die Tätigkeit des Geschäftsführers ausgeübt wird. Das Besteuerungsrecht…
…Denn dieser ist auch von ausländischen Dienstgebern zu leisten, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen (§ 41 Abs. 1 FLAG). Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag fällt gemäß dem Handelskammergesetz indessen nur für Dienstgeber an, die Mitglieder der österreichischen Wirtschaftskammerorganisation sind. Auch Kommunalsteuerpflicht entsteht für die deutsche Kapitalgesellschaft nicht…