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5 Treffer1213 msnur geltende Fassungen
EAS 2014Umstieg auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr bei der inländischen Betriebstätte einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/16-IV/4/0203.04.2002

…Buchführungspflicht die Gewinnermittlung nach den Grundsätzen des § 5 EStG zu erfolgen, sodass gemäß § 2 Abs. 5 EStG eine Betriebstättengewinnermittlung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr zulässig ist. Die finanzamtliche Zustimmung gemäß § 2 Abs. 7 EStG ist zwar erforderlich, wird aber bei Vorliegen gewichtiger betrieblicher Gründe…

EAS 1801Wirksamkeitsbeginn des neuen DBA-Deutschland bei abweichendem Wirtschaftsjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/7-IV/4/0119.02.2001

…1. Januar des Kalenderjahres erhoben werden, das auf das Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist". Nach Auffassung des BM für Finanzen ist dem Ausdruck "Zeiträume" der Begriffsinhalt der "Veranlagungszeiträume" beizumessen. Da bei abweichendem Wirtschaftsjahr der Veranlagungszeitraum ebenfalls stets das Kalenderjahr umfasst…

EAS 1493Verjährung eines KESt-Rückerstattungsanspruches
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 507/1-IV/4/9912.07.1999

Wird im Rahmen einer deutschen Betriebsprüfung, die bei der deutschen Muttergesellschaft (GMBH& CO KG) einer 100%igen österreichischen Tochtergesellschaft durchgeführt wird, aufgedeckt, daß für eine im Juni 1993 vorgenommene Gewinnausschüttung die in Österreich mit 25% abgeführte Kapitalertragsteuer bei den Gesellschaftern der deutschen Personengesellschaft zur Gänze…

EAS 2776Grenzgängereigenschaft bei unterjähriger Aufnahme der Grenzgängertätigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0515-IV/4/200622.09.2006

Die Grenzgängereigenschaft ist im Verhältnis zu Deutschland grundsätzlich kalenderjahresbezogen zu beurteilen (EAS 1172); sie geht (ganzjährig) verloren, wenn der Arbeitnehmer zwar ganzjährig in der Grenzzone beschäftigt ist (weil sich dort sein üblicher Arbeitsplatz befindet), er aber im Kalenderjahr an mehr als 45 Arbeitstagen nicht zum…

EAS 2016Britische Steueranrechnung bei abweichendem Wirtschafts- und Steuerjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 385/1-IV/4/0203.04.2002

Verlegt ein Ehepaar, das gleichteilig als Gesellschafter einer britischen Personenhandelsgesellschaft ("general partnership") in Großbritannien ein Handelsgewerbe betreibt, ab März 2002 für 1 Jahr seinen Wohnsitz nach Österreich, dann tritt für die beiden Gesellschafter in Österreich unbeschränkte Steuerpflicht hinsichtlich der britischen Gesellschaftsgewinne ein, wobei für die…