…besteht im Gewinnfolgejahr auf Grund des DBA-Deutschland ein Anrecht, dass der gesamte deutsche Betriebstättengewinn von der österreichischen Besteuerung auch dann freigestellt wird, wenn der Vorjahresverlust nach deutschem Recht auf diese Betriebstättengewinne vorgetragen wird. Denn die ungekürzte Gewinnfreistellung im Folgejahr führt diesfalls in Österreich nicht…
…Form der Doppelbesteuerung nicht auf der Grundlage von § 48 BAO beseitigt werden. Es ist aber zu bedenken, dass die Problematik einer umsatzsteuerlichen Doppelbelastung im Verhältnis zum Kleinwalsertal mit dem bevorstehenden EU-Beitritt entfällt. 11. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…dass hier das eigenartige Ergebnis eintritt, dass das österreichische Unternehmen insgesamt einen Gewinn von S 1,800.000 erzielt, dafür aber in keinem der beiden Staaten Steuer entrichten muss: | Jahr 1 | Österreich | 2.000.000,00 | | Deutschland | - 2…
…Anteil an den Betriebseinnahmen der inländischen OHG, sondern eine Nettogröße, nämlich den Anteil am Gewinn. Daraus folgt, dass in Verlustjahren keine Abzugsbesteuerung für die ausländische beteiligte KG vorzunehmen ist. § 99 Abs. 2 EStG enthält daher nur für die "übrigen Fälle" der Abzugsbesteuerung ein Abzugsverbot für…
…Staaten zu). Der auf § 48 BAO gestützte Umsatzsteuerentlastungsantrag muss die davon betroffenen Hilfsgüter nach Art und Menge und unter Angabe ihres Gesamtwertes möglichst genau bezeichnen. Die Ausnahmeregelung gemäß § 48 BAO bewirkt, dass die davon erfassten Umsätze "nicht steuerbar" werden. Die Vorsteuerabzugsberechtigung des begünstigten Unternehmers wird…
…Deutschlandtourneen erzielten Einkünfte aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind. Der Umstand, dass die diese Einkünfte kürzenden Aufwendungen bei der deutschen Abzugsbesteuerung unberücksichtigt geblieben sind, vermag nicht ihre Abzugsfähigkeit in Österreich zu begründen. 16. Mai 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…das österreichische Unternehmen unterworfen ist. Kein Entlastungserfordernis wird vermutlich dann bestehen, wenn die Gesamtsteuerbelastung trotz Verweigerung des Verlustausgleiches im Ausland niedriger ist, als wenn sich die Baubetriebstätten in Österreich befunden hätten. 28. Juni 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…den vorgenommenen Steuerabzug die Rückerstattung der österreichischen Steuer beim Finanzamt Eisenstadt zu beantragen. Eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto der österreichischen Firma, die sodann ihrerseits die Refundierung an den Schweizer vornimmt ist unzulässig. 09. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…solchen Lage der Generalunternehmer genötigt ist, diese (nachweisbare) ausländische Steuerleistung aliquot auf alle Subunternehmer aufzuteilen, dann kann darin ein entlastungsfähiger Fall einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung gesehen werden. Wobei eine Steuerfreistellung in solchen Fällen nur dann gewährt werden kann, wenn die österreichische Finanzverwaltung in der Lage ist…
…Die Führung eines solchen administrativ aufwendigen Verständigungsverfahrens erscheint allerdings unnötig, wenn durch einen ausländischen Steuerverzicht im Ergebnis keine kommerzielle Wettbewerbsverzerrung verursacht, sondern lediglich der internationale Kulturaustausch im Interesse beider Staaten gefördert wird. 27. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die ausländische Verwaltung über den maßgebenden Einkünftefluss auch tatsächlich informiert ist, dann bewirkt sie hierdurch, dass der österreichische Zahler der Einkünfte nach österreichischem inländischen Recht den Steuerabzug vornehmen muss. Sie nötigt demnach ihren eigenen Steuerpflichtigen, den abkommensgemäßen Rechtszustand im Rückerstattungsverfahren (beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart…
…in einer doppelten Nichtabzugsfähigkeit von Verlusten bestehen kann) zu vermeiden. Hierzu bedürfte es aber einer vorhergehenden österreichisch-deutschen Verständigung, die von dem in Deutschland ansässigen Bauunternehmen in Deutschland initiiert werden müsste. 23. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinnes auf österreichischer Seite ohne Relevanz bleibt. Die Nachversteuerung im Veräußerungsjahr in Deutschland und die gleichzeitige Besteuerung in Österreich mag von den Betroffenen als eine Form der Doppelbesteuerung empfunden werden, sie ist es aber nicht; denn sie macht - angesichts der Gewinnerzielung…
Veräußert eine schweizerische Kapitalgesellschaft am 29.12.1995 ihre gesamte Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft und behält sie sich vertraglich den Bezug der Gewinnausschüttung für 1995 vor, dann ist die Frage, ob diese schweizerische Gesellschaft hinsichtlich dieser Gewinnausschüttung zur Kapitalertragsteuerentlastung gemäß dem DBA-Österreich…
…in keinem der beiden Staaten berücksichtigt werden, dann tritt hiedurch ebenso die Wirkung einer abkommenswidrigen Doppelbesteuerung ein wie im Fall einer doppelten Besteuerung von Betriebseinnahmen. Da es um die Interessenlage eines deutschen Unternehmens geht, müßte gemäß Artikel 19 das Verfahren beim deutschen Bundesministerium der Finanzen…
…werden kann, wird bei Unternehmern aus EU-Staaten eine im Inland geführte Buchhaltung nicht als Voraussetzung für die Zuerkennung des Verlustvortrages verlangt (EuGH v. 14.9.99, C-250/97, FUTURA). 09. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die Betriebstättenfolgegewinne bis einschließlich 1988 überstiegen haben. Für die Ermittlung des vortragsfähigen Betrages der Altverluste war daher bis einschließlich der Veranlagung 1988 gegebenenfalls eine fiktive Verlustverrechnung mit Folgegewinnen vorzunehmen. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 1989 sollte allerdings auch klargestellt werden, dass das für beschränkt Steuerpflichtige nach wie…
…diese in Absprache mit dem Finanzamt und mit Billigung der Betriebsprüfung erfolgt sein sollte : | Betriebseinnahmen - D | 1,000.000 | KZ 440 | Betriebseinnahmen - Ö | 500.000 | | Betriebsausgaben | - 800.000 | | Gesamtbetrag der Eink. | 700.000 …
…österreichische Geschäftsleitungsbetriebstätte als gegeben an, stünde das Diskriminierungsverbot des Artikels 24 Abs. 2 DBA-Schweiz der Anwendung des Steuerabzugsverfahrens entgegen (Hinweis auf EAS 1193 und EAS 1372 und auf den dritten Punkt in Z 20 des Erlasses AÖF Nr. 127/2006). Bundesministerium für Finanzen, 24…
…III UmgrStG bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 leg. cit. (also insb. dann, wenn ausreichende stille Reserven einen positiven Verkehrswert bewirken) zwingend anzuwenden. Aus § 16 Abs. 1 ergibt sich, dass der steuerlich maßgebende Wert des Mitunternehmeranteiles zum Einbringungsstichtag laut Einbringungsbilanz - ermittelt aus dem starren und…