Gemäß § 26 Abs. 1 BAO hat jemand einen inländischen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie beibehalten und benutzen wird. Auch ein inländischer Ferienwohnsitz eines Abgabepflichtigen stellt daher unstreitig einen derartigen steuerlichen Wohnsitz dar. Der bloße…
Durch die Zweitwohnsitzverordnung wird festgelegt, dass eine inländische Wohnung nicht zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht führen soll, wenn sie in zeitlicher Hinsicht nur untergeordnet (nicht mehr als 70 Tage pro Jahr) genutzt wird. Sollte allerdings der Inlandsaufenthalt länger als 6 Monate andauern, dann tritt unbeschränkte Steuerpflicht kraft…
Es ist wohl richtig, dass mit der Begründung eines liechtensteinischen Zweitwohnsitzes für einen österreichischen Grenzgänger die Grenzgängereigenschaft verloren geht, wenn dieser Zweitwohnsitz auch tatsächlich benützt wird und wenn daher dadurch das für die Grenzgängereigenschaft maßgebende Erfordernis der arbeitstäglichen Rückkehr an den österreichischen Wohnsitz nicht mehr…
Nach der geltenden Verwaltungspraxis werden DBA-steuerfreie Einkünfte genauso wie die nach innerstaatlichem Recht steuerfreien Einkünfte nur dann für Zwecke der Progressionsermittlung angesetzt, wenn sich dies ausdrücklich aus dem Gesetz (DBA) ergibt. Wenn daher im "Methodenartikel" eines DBA ein Progressionsvorbehalt nur für den Ansässigkeitsstaat vorgesehen…
Verlegt eine alleinstehende Steuerpflichtige dauerhaft den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nach Großbritannien, so kann sie auf der Grundlage der Zweitwohnsitzverordnung erwirken, dass die Beibehaltung ihrer inländischen Mietwohnung für sie nicht den Weiterbestand der unbeschränkten Steuerpflicht zur Folge hat. Die Frage, ob sich tatsächlich der Mittelpunkt der…
…in Deutschland lebt, weil er die arbeitsfreien Tage regelmäßig bei seiner Familie verbringt, weil der österreichische Wohnsitz raum- und ausstattungsmäßig nur als Zweitunterkunft ausgestaltet ist und weil schließlich auch eine Ansässigkeitsbescheinigung der deutschen Steuerverwaltung vorliegt), dann würde Österreich gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Ö…
Ist ein Mitarbeiter der deutschen Zweigniederlassung (Betriebstätte) einer US-Beratungsfirma, dessen Hauptwohnsitz sich in Deutschland befindet, nur 12 Tage seiner 219 Arbeitstage im Jahr 2002 in Österreich tätig (weitere 124 Tage in Japan, 77 Tage in Deutschland und 6 Tage in den USA), dann ist…
Hat ein österreichischer Staatsbürger seit geraumer Zeit seinen inländischen Wohnsitz unter Vermietung seines österreichischen Einfamilienhauses aufgegeben und ist er gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinen Kindern nach Nigerien verzogen, dann tritt für ihn wieder unbeschränkte Steuerpflicht im Inland ein, wenn er aus Anlass eines…
Durch die Zweitwohnsitzverordnung, BGBl. II Nr. 528/2003, wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Innehabung einer österreichischen Zweitwohnung unbeschränkte Einkommensteuerpflicht und damit auch KESt-Pflicht für Zinsen zur Folge hat. Liegt der Lebensmittelpunkt für zumindest 5 Kalenderjahre im Ausland, dann löst ein inländischer Zweitwohnsitz keine…
Eine in der Schweiz ansässige Persönlichkeit, die in Österreich eine Hochschulprofessur übernimmt, hat nur dann ihr schweizerisches Kapitalvermögen der österreichischen Vermögensbesteuerung und die daraus fließenden Erträgnisse der österreichischen Einkommensbesteuerung zu unterwerfen, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen aus der Schweiz nach Österreich verlagert wird. Ein…
Erwirbt ein holländischer Staatsbürger, der als EDV-Berater für seinen zypriotischen Arbeitgeber in zahlreichen Drittstaaten tätig ist, nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Ungarn in die USA in Österreich ein Feriendomizil, das er als Zweitwohnsitz nutzen wird (wobei keine Inlandseinkünfte erzielt werden), dann muss Österreich ab…
Gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung des BMF betreffend inländische Zweitwohnsitze, BGBl. II Nr. 528/2003, begründet bei Abgabenpflichtigen, deren Mittelpunkt der Lebensinteressen sich länger als fünf Kalenderjahre im Ausland befindet, nur in jenen Jahren einen Wohnsitz im Sinne des § 1 des Einkommensteuergesetzes 1988, in…
Bei Bestand einer dauernden Haushaltsgemeinschaft erfüllen auch dann beide Ehepartner die gesetzlichen Voraussetzungen, die zur Annahme eines inländischen steuerlichen Wohnsitzes im Sinn des § 26 BAO erforderlich sind, wenn nur ein Ehepartner in Österreich lebt wohingegen der andere die schweizerische Wohnung benützt. Denn auch in…
Nach der derzeitigen Verwaltungspraxis werden Doppelbesteuerungsabkommen, die - wie das mit der Slowakei anzuwendende Abkommen - im Methodenartikel dem hier maßgebenden Wortlaut des OECD-Musterabkommens folgen, auf österreichischer Seite nach wie vor so ausgelegt, dass Österreich als Zweitwohnsitzstaat keinen Progressionsvorbehalt geltend macht (siehe zB EAS 1332…
Die Grenzgängereigenschaft setzt gemäß Art. 15 Abs. 6 Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens voraus, dass die "Person .... in dem einen Staat in der Nähe der Grenze ihren Wohnsitz .... hat". Nach dem Wortlaut des Abkommens steht die Grenzgängereigenschaft daher nur Personen zu, die "ihren", dh…
Steht außer Streit, dass eine internationale Künstlerin den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in der Schweiz unterhält und der österreichische Wohnsitz lediglich den Charakter eines Zweitwohnsitzes aufweist, dann werden nach der geltenden Auslegung des DBA-Ö/Schweiz die nach diesem Abkommen von der Besteuerung freizustellenden Einkünfte (dazu…
Gemäß Artikel 15 Abs. 6 DBA-Deutschland steht das Besteuerungsrecht an den Einkünften einer in der deutschen Grenzzone beschäftigten Person nur dann Österreich zu, wenn diese Person in der Nähe der Grenze "ihren Wohnsitz" hat und wenn sie arbeitstäglich an "ihren Wohnsitz" zurückkehrt. Geht man…
Ist ein Österreicher mit seiner Familie in Österreich ansässig und arbeitet er für ein schweizerisches Unternehmen in Uzwil, dann ist fraglich, ob er noch die "Grenzgängereigenschaft" im Sinn des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz erfüllt, wenn er an seinem schweizerischen Arbeitsort eine Zweitwohnung…
Das DBA-Schweiz enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Schweiz keine Wirkung. Aus österreichischer…
Bezieht eine im Ausland ansässige natürliche Person Dividenden- und Zinseneinkünfte aus Drittstaaten (zB Schweiz), sind diese Kapitaleinkünfte auch dann von der inländischen Besteuerung zu entlasten, wenn die Kapitalanlagen auf dem Depot einer inländischen Bank gehalten werden. Bei den nach OECD-Standards abgeschlossenen DBA gilt dies…