…dessenungeachtet von der auszahlenden Universität zu prüfen ist. Dazu gehört insbesondere die Beobachtung, ob der Zweijahreszeitraum überschritten wird. Bezüglich der Berechnung des Zweijahreszeitraumes bei Gasttätigkeiten über zwei Studienjahre hinaus siehe EAS 756. 6. April 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…Ein innerer Zusammenhang wird nach Ansicht des BMfF anzunehmen sein, wenn sich der Dienstnehmer während eines Zweijahreszeitraums in Erfüllung ein und derselben Aufgabe jeweils für mehrere Wochen in Russland und zwischenzeitig in Österreich aufhält. Beträgt der Aufenthalt des Arbeitnehmers in Russland unter diesen Umständen insgesamt…
Mit der Frage, wie die in Artikel 20 DBA-Italien vorgesehene Frist von zwei Jahren zu berechnen ist, bei deren Nichtüberschreitung ausländische Gastprofessoren Steuerfreiheit im Gastland genießen, hat sich bereits EAS 756 befasst. Der Sinn dieser Bestimmung liegt darnach darin, dass kurzfristige Gastprofessuren im Nichtansässigkeitsstaat…