…7 DBA-Frankreich übereinstimmt, dann steht es ihr frei, zur Klärung dieser Frage gemäß Artikel 25 DBA-Frankreich ein Verständigungsverfahren in Frankreich zu beantragen. Hierdurch würde zwar der Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens nicht behindert werden; über Anregung der französischen Steuerverwaltung könnte aber in einem solchen…
Werden Anteile an einer französischen Kapitalgesellschaft von einer in einem Drittstaat gelegenen Betriebstätte einer österreichischen Kapitalgesellschaft gehalten, so ist die österreichische Kapitalgesellschaft berechtigt, auf der Grundlage von Artikel 10 DBA-Frankreich eine abkommensgemäße Herabsetzung der französischen Dividenden-Quellensteuer zu verlangen. Dies auch dann, wenn…
…einer französischen Kapitalgesellschaft gehalten, unterliegt die Ausschüttung der österreichischen Kapitalgesellschaft in sinngemäßer Anwendung von § 94 Z 2 Teilstrich 1 und 2 EStG 1988 nicht dem Kapitalertragsteuerabzug in Österreich, wenn die Beteiligung funktional dem Betriebsvermögen einer inländischen (Personengesellschafts-)Betriebsstätte einer - in einem EU-/EWR Staat ansässigen…
…183-Tage-Klausel des Art. 15 Abs. 3 des Abkommens) müssten allerdings dann angestellt werden, wenn die Filiale in Frankreich nicht als Betriebstätte, sondern in der Rechtsform einer Tochtergesellschaft geführt würde. 1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…in Art. 3 Abs. 2 des Abkommens enthaltene Verweisung auf inländisches Recht der in § 25 BAO umschriebene Personenkreis zu verstehen. Verbundene Unternehmen zählen sonach nicht dazu. Ist eine in Österreich ansässige natürliche Person zu 5% an einer französischen Kapitalgesellschaft beteiligt und werden weitere 20% an…
Ist eine französische Kapitalgesellschaft zu 100% als Kommanditist an einer operativ tätigen österreichischen KG beteiligt und bezieht die österreichische KG eine Gewinnausschüttung einer österreichischen GmbH, steht kraft Betriebstättendiskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 2 DBA-Frankreich bei der Veranlagung der französischen Gesellschaft mit ihren in der…
…100) einen Besteuerungsaufschub gewährt. Wenn nun die übernehmende französische Gesellschaft B (die neue Muttergesellschaft) im Jahr 10 die Beteiligung an der österreichischen Tochtergesellschaft um 500 verkauft, wird in Frankreich ein Veräußerungsgewinn von 400 realisiert. Damit ist der Zeitpunkt gekommen, zu dem auch in Österreich als…
…dass dann, wenn kein Risiko einer Verlustdoppelverwertung besteht, die inländische Betriebstätte unter gleichen Bedingungen wie ein unbeschränkt steuerpflichtiges Unternehmen das Recht des Verlustvortrages in Anspruch nehmen kann. Der Umstand, dass nach französischem Recht bei der Besteuerung der Kapitalgesellschaften das Territorialitätsprinzip angewendet wird, und dass daher…
…Werden von zwei in Frankreich ansässigen Gesellschaftern, die je 24% der Anteile an einer inländischen GesmbH halten, diese Anteile veräußert, sind die hierbei anfallenden Veräußerungsgewinne nach der Grundzuteilungsregel des Artikels 3 Abs. 1 des derzeit noch in Geltung stehenden DBA-Frankreich in Österreich von der…
…ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer französischen Kapitalgesellschaft zu 15% beteiligt, deren Aktivvermögen sich hauptsächlich aus unbeweglichem Vermögen in Frankreich zusammensetzt, so steht nach Artikel 5 Abs. 5 des DBA-Frankreich grundsätzlich Frankreich das ausschließliche Recht zu, den Vermögenswert der Kapitalbeteiligung zu besteuern. Eine…
…allfällige Reklamationen und Umtauschaktionen hinsichtlich der direkt aus Frankreich bezogenen Warensendungen über das Verbindungsbüro abwickelt werden können oder wenn das Verbindungsbüro in den Zahlungsverkehr eingeschaltet ist. Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass die Frage der allfälligen Betriebstätteneigenschaft eines österreichischen Verbindungsbüros seitens der französischen und der österreichischen…
…7 DBA-Frankreich keine Klausel für stille Gesellschaften. Beteiligt sich daher eine französische Kapitalgesellschaft als echter stiller Gesellschafter an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, dann werden die hieraus erzielten Einkünfte nach Auffassung des BM für Finanzen unter den in Artikel 11 DBA-Frankreich genannten Begriff der "Einkünfte…
…eine niederländische Kapitalgesellschaft beteiligt, dann kommt nicht das österreichisch-französische Doppelbesteuerungsabkommen, sondern jenes das zwischen Österreich und den Niederlanden besteht, zur Anwendung. Dieses teilt - zum Unterschied vom DBA mit Frankreich - das Besteuerungsrecht an dem Veräußerungsgewinn in Artikel 14 Abs. 4 nicht dem Quellenstaat, sondern - in…
…Besteuerung freigestellt (dies gilt aber nur in den Fällen des Art. 23 Abs. 1 lit. a sublit.i). Gehören zum steuerlichen Gewinnanteil des französischen Kommanditisten auch mit 22% endbesteuerte Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft, so wird auch insoweit dieser Steuerfreistellungseffekt in Frankreich eintreten. Für die französische…
Gemäß Art. 10 DBA-Frankreich wird bei einer mindestens 10%igen Beteiligung einer französischen Kapitalgesellschaft die Dividendenquellenbesteuerung auf 0% herabgesetzt. Die Entlastung kann an der Quelle herbeigeführt werden; denn es besteht derzeit kein zwingendes Rückerstattungsverfahren. Allerdings trifft die österreichische Gesellschaft die Verpflichtung, die Voraussetzungen für…
Ein in Frankreich ansässiger französischer Staatsbürger, der in Österreich (positive) Einkünfte aus Geschäftsführertätigkeit erzielt und gleichzeitig Verluste aus einer österreichischen Kommanditgesellschaft erleidet, unterliegt mit dem hierbei nach Vornahme des vertikalen Verlustausgleiches verbleibenden Verlustüberhang den einschränkenden Bestimmungen des § 102 Abs. 2 Z 2 zweiter Satz…
…Gesellschaftern einbezahlte Stammkapital samt Kapitalrücklagen übersteigt, dann stellt dies Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar, der unter Artikel 13 DBA-Frankreich zu subsumieren ist. Abweichend vom OECD-Musterabkommen wird durch das DBA-Frankreich Österreich das Besteuerungsrecht an diesen Liquidationsüberschüssen belassen. Die französische Muttergesellschaft ist daher gemäß…
…an einer ein Hotel betreibenden österreichischen Aktiengesellschaft an eine verbundene französische Kapitalgesellschaft, die bereits 98% der Anteile hält, unterliegt dieser Veräußerungsvorgang gemäß § 98 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 der österreichischen Besteuerung. Gemäß Artikel 13 DBA-Frankreich darf diese Veräußerungstransaktion allerdings nur dann in Österreich…
Ein in Frankreich ansässiger Steuerpflichtiger, der in seiner österreichischen Betriebstätte einen Verlust erleidet, ist nach Maßgabe der im Erlaß vom 8. November 1990, AÖFV. Nr. 291/1990, getroffenen Regelungen zum Verlustvortrag in Österreich berechtigt. Auf die Erklärung, daß hiedurch keine Verlustdoppelverwertung eintritt, kann allerdings nicht…
…Artikel 7 DBA-Frankreich, sodass - ungeachtet des Umstandes, ob sie von der Anlage 2 des EStG als EU-Körperschaft erfasst ist oder nicht - ihre aus französischem unbeweglichem Vermögen oder aus französischen Betriebstätten stammenden Einkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind. Eine Gewinnausschüttung an die…