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3 228 Treffer271 msnur geltende Fassungen
EAS 618Spenden an einen deutschen Kinderhilfsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 681/1/1-IV/4/9524.04.1995

…von österreichischen und deutschen Staatsangehörigen; er untersagt aber nicht nach anderen Kriterien zu unterscheiden, zB nach der Ansässigkeit (Sitz oder Geschäftsleitung bei juristischen Personen) oder darnach, ob die Gemeinnützigkeit Österreich oder - wie im vorliegenden Fall - dem Ausland zugute kommt (VwGH 1.12.1967, 1367/67…

EAS 665Spenden an deutsche gemeinnützige Vereinigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 696/48/4-IV/4/9505.07.1995

…so unterliegen diese der österreichischen Schenkungssteuerpflicht; dies ungeachtet des Umstandes, dass derartige Spendenzahlungen bei Leistung an vergleichbare inländische ausschließlich gemeinnützige Vereinigungen gemäß § 15 Abs. 1 Z. 14 ErbStG steuerfrei wären. Das Bundesministerium für Finanzen ist aber bereit, zur Herbeiführung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden…

EAS 873Zuwendungen von österreichischen Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/2-IV/4/9630.04.1996

…eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der Schweizer Zuwendungsempfänger…

EAS 2436Quellensteuerentlastung für Stiftungszuwendungen an schweizerische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/1-IV/4/0415.03.2004

…eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der Schweizer Zuwendungsempfänger…

EAS 392Gemeinnützige Privatstiftung mit Aktivitätsfeld in ausländischem Staat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3007/2/2-IV/4/9418.02.1994

…auf dem ausländischen Staatsgebiet mit gemeinnützigen Einrichtungen dieses Staates gleichbehandelt werden und falls hiebei Steuerleistungen anfallen, entweder eine Freistellung erfolgt oder zumindest keine wesentlich höhere Belastung zu tragen ist, als in Österreich. 18. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1244Doppelte Schenkungssteuer bei Vermögenstransfer in eine österreichische Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/10-IV/4/9806.04.1998

…Steuerentlastungsmaßnahme gesetzt wird, kann nicht generalisierend beantwortet werden, da dies von den Umständen des Einzelfalles abhängt. Verallgemeinernd können folgende Grundsätze bei der Handhabung des Ermessens hervorgehoben werden: Soweit kein besonderes österreichisches Interesse an einer Entlastungsmaßnahme erkennbar ist, wird idR auf österreichischer Seite nicht zugunsten von…

EAS 3091Stiftungszuwendungen an den nach Tschechien verzogenen einzigen Begünstigten und Stifter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2422-IV/4/200921.09.2009

…21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der ausländische Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer besitzt. Eine andere Betrachtung könnte aber geboten sein, wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als …

EAS 1181Stiftungsbürgschaft und Zuwendungsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 156/2-IV/4/9701.12.1997

…übernimmt (sonach Ausschüttung in Höhe einer Bürgschaftsprovision oder der gesamten Darlehensvaluta, je nachdem, worin die eigentliche Funktion der Gesellschaft/Stiftung zu sehen ist). Allerdings ist zu bedenken, dass - anders als bei einer Gesellschafter/Gesellschaft-Beziehung - dann, wenn der Begünstigte nachgewiesenermaßen in einem Staat ansässig ist…

EAS 2482Auflösung einer österreichischen Privatstiftung mit Zuwendungsempfängern in Spanien, Italien und der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/4-IV/4/0428.06.2004

… EAS.1450, 1519 und 1762 betreffend amerikanische Zuwendungsempfänger, EAS.2074 betreffend ungarische Zuwendungsempfänger und EAS. 2321 betreffend in der Schweiz und in Norwegen ansässige Zuwendungsempfänger). Eine andere Rechtslage besteht nur im Verhältnis zu Staaten, die in Artikel 10 Abs. 3 des anzuwendenden bilateralen Abkommens nicht…

EAS 1409Zuwendungen einer österreichischen Privatstiftung an eine liechtensteinische Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 201/2-IV/4/9904.02.1999

…nicht ohne weiteres in positivem Sinn beantwortet werden, wenn hiedurch eine Umgehungsmöglichkeit eröffnet würde, nämlich jene, dass die das inländische Stiftungsvermögen kontrollierenden Personen hiedurch die sie sonst treffende Kapitalertragsteuerpflicht vermeiden können. 4. Februar 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1184Stiftungszuwendungen nach Pensionierung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/18-IV/4/9701.12.1997

… Fließen einem liechtensteinischen Staatsbürger, der nach Eintritt in den Ruhestand seinen inländischen Wohnsitz aufgibt und nach Liechtenstein zurückkehrt, Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung zu, dann fallen diese Zuwendungen unter Artikel 21 DBA-Liechtenstein und sind folglich in Österreich von der Besteuerung zu entlasten (EAS 947…

EAS 1942US-Stiftungszuwendungen an eine österreichischen KÖR
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 330/2-IV/4/0115.10.2001

…von einer US-Stiftung laufende Zuwendungen, dann unterliegen diese nach inländischem Recht nicht der Steuerpflicht, da die inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts im Allgemeinen nur mit inländischen steuerabzugspflichtigen Einkünften zur Steuerleistung herangezogen werden ("beschränkte Steuerpflicht der zweiten Art"). Eine andere Betrachtung wäre nur dann anzustellen…

EAS 1808Zuwendungen liechtensteinischer Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 625/1-IV/4/0119.02.2001

Verlegt ein Begünstigter einer liechtensteinischen Privatstiftung seinen Wohnsitz nach Österreich, dann unterliegen wiederholte Zuwendungen der liechtensteinischen Stiftung auch dann der inländischen Steuerpflicht gemäß § 29 Z. 1 EStG, wenn sie nicht mit konstanter Regelmäßigkeit anfallen (siehe im Übrigen auch BMF-Einzelerledigungen v. 30.8.93, SKW…

EAS 1873Zuwendungen liechtensteinischer Familienstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 384/2-IV/4/0102.07.2001

…Nr. 36/95, 743 betr. liechtensteinische Familienstiftung). Nur eine außerhalb einer Einkunftsquelle zufließende Einmalzahlung einer ausländischen Stiftung ist in Österreich nicht steuerpflichtig (BMF 5.7.96, SWK Nr. 3/97, 56). 02. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2054Zuwendungen liechtensteinischer Familienstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 344/1-IV/4/0214.05.2002

…Begünstigten würde bei dieser Sichtweise außerhalb der sieben Einkunftsarten zufließen und in Österreich nicht steuerpflichtig sein (BMF 05.07.1996, SWK Nr. 3/97, 56 und EAS 1873). Allerdings muss in Fällen dieser Art stets mit einer genaueren Durchleuchtung der Fallgegebenheiten durch die Abgabenbehörde gerechnet…

EAS 947Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an britische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 139/1-IV/4/9627.09.1996

…wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde von deutscher Seite bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 1.6.1994 als zulässig angesehen (vgl. auch EAS 873). 27. September 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2018Erbanfall bei einer deutschen gemeinnützigen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/15-IV/4/0203.04.2002

…aber als fehlerhafte Übung des durch § 48 BAO eingeräumten Ermessens angesehen werden. Eine Ausscheidung von Vermögenswerten gemäß § 48 BAO aus der inländischen Bemessungsgrundlage in dem Maße, dass hierdurch die österreichische Steuer auf ein Niveau von 2,5% abgesenkt wird, wäre hingegen im Rahmen einer Reziprozitätszusicherung…

EAS 1650Schenkung französischer Kunstgegenstände an ein inländisches Museum
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 138/1-IV/4/0008.05.2000

Gemäß Artikel 7 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung wird das Besteuerungsrecht an beweglichen körperlichen Vermögensgegenständen im Schenkungsfall jenem Vertragstaat zugeteilt, in dem diese Gegenstände "belegen" sind. Diese Bestimmung wird nach Auffassung des BM für Finanzen allerdings nicht in dem…

EAS 1519Stiftungszuwendungen an amerikanische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 534/1-IV/4/9913.09.1999

…des DBA-USA in Österreich von der Kapitalertragsteuer zu entlasten. Dies setzt allerdings voraus, daß diese Zuwendungen steuerlich tatsächlich den in den USA lebenden Söhnen und nicht der in Österreich lebenden Stifterin zuzurechnen sind. Liegen unter diesen Gegebenheiten amerikanische Ansässigkeitsbescheinigungen der Stiftungsbegünstigten vor (diese erteilt…

EAS 605Einbringung von deutschem Grundvermögen in eine liechtensteinische Familienstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 2727/4/1-IV/4/9527.03.1995

…hat und der über Zweitwohnsitze in Deutschland und in Österreich verfügt, ein im Wege einer Personengesellschaft gehaltener deutscher Grundbesitz zu seinen übrigen, in einer liechtensteinischen Familienstiftung gehaltenen Vermögenswerten eingebracht, so erscheint es gerechtfertigt, durch eine auf § 48 BAO gestützte Ausnahmegenehmigung eine Entlastung von der im…