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EAS 3374Der Zwölf-Monatszeitraum des Art. 15 Abs. 4 DBA Serbien iZm Bauausführung und Montage
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0335-VI/8/201618.10.2016

…anderen Staat innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten, in der die Bauausführung oder Montage in diesem Staat keine Betriebstätte begründet, gezahlt werden. Erhält ein österreichischer Steuerpflichtiger Vergütungen für eine Tätigkeit iZm einer Montage in Serbien, so kommt es für Zwecke des Zwölf-Monatszeitraums des Art…

EAS 2925Änderung der 183-Tage-Klausel im neuen DBA-CZ
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0080-IV/4/200811.01.2008

…2007 bis Dezember 2007 zu Montagetätigkeiten nach Tschechien entsandt und ab März 2008 neuerlich für 5 Monate zur Arbeitsleistung in Tschechien beordert, beginnt der 12-Monatszeitraum ab der Einreise der Monteure im März 2008 (und nicht ab Juli 2007) zu laufen. Bundesministerium für Finanzen, 11…

EAS 3133Kurzzeitige Einzelbauaufträge auf Grund eines langfristigen Basisvertrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0323-IV/4/201017.02.2010

Übernimmt eine deutsche GmbH auf der Grundlage eines Basisvertrages über einen Zeitraum von 2005 bis 2008 in einem Wiener Bürohochhaus die Innenausbauarbeiten, wobei die konkrete Auftragsvergabe jeweils durch Einzelaufträge erfolgt, die jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgearbeitet werden, dann hat dennoch eine Zusammenrechnung…

EAS 475Dienstnehmerentsendung nach Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/E002-IV/4/9412.07.1994

…so konzipiert, dass die Tageszählung bei einer als einheitliche Entsendung zu wertenden Auslandstätigkeit unbefristet abläuft und somit nicht auf ein Kalenderjahr oder einen Zwölfmonatszeitraum bezogen wird. Dabei wären nach Ansicht des BMfF entsprechend der nach Meinung der OECD-Staatengemeinschaft gebotenen Zählweise nur die Tage des…

EAS 3102Bauführungsfrist bei Planungsleistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2825-IV/4/200928.10.2009

Übernimmt eine in Österreich ansässige Planungs-GmbH vom Generalunternehmer ausländischer Bauprojekte Generalplanungsaufträge für die Errichtung von Geschäftsgebäuden und werden die überwiegenden Leistungen der Planungs-GmbH in Österreich erbracht, für einen Teil der Planungen sowie für vor Ort zu erledigende Leistungen aber fallweise im Ausland ansässige…

EAS 3204Dienstleistungsbetriebstätte - Fristenberechnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0824-IV/4/201128.03.2011

Gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. b DBA-CZ führen Dienstleistungen, die über einen Zeitraum von länger als 6 Monaten erbracht werden, zum Entstehen einer "Dienstleistungsbetriebstätte". Anlässlich österreichisch-tschechischer Konsultationen im Februar 2011 wurde geklärt, dass die 6-monatige Frist nur dann überschritten wird, wenn…

EAS 1865Beginn der Bauausführungsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/7-IV/4/0102.07.2001

Ein österreichisches Unternehmen, das den Auftrag zur Errichtung einer Rohrschweißanlage in Spanien übernimmt, begründet hiedurch nur dann eine die spanische Besteuerung auslösende Betriebstätte, wenn die Montagetätigkeit 12 Monate überschreitet (Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Spanien). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des OECD…

EAS 1773Montagebetriebstätte/Fristenberechnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/21-IV/4/0028.12.2000

Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung und Montage im Allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt; in der Regel wird dies zeitlich mit der…

EAS 2002Vergabe von Pipeline-Bauarbeiten in Baulosen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 52/1-IV/4/0227.02.2002

…vom Februar 2002 bis Oktober 2002 auf Grund einer weiteren Bauloszuteilung fortführt, dann sind diese Bauzeiten grundsätzlich zusammenzurechnen, sodass insgesamt eine Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vorliegt, deren Dauer zwölf Monate überschreitet (Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Italien). Dass die Bauarbeiten beim Verlegen…

EAS 1801Wirksamkeitsbeginn des neuen DBA-Deutschland bei abweichendem Wirtschaftsjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/7-IV/4/0119.02.2001

Artikel 31 des DBA-Deutschland vom 24.8.2000 enthält folgende Aussage über den Wirksamkeitsbeginn des Abkommens : "Dieses Abkommen ... ist in beiden Staaten anzuwenden ......auf die Steuern, die für Zeiträume ab dem 1. Januar des Kalenderjahres erhoben werden, das auf das Jahr folgt, in dem…

EAS 2298Beteiligung einer deutschen Baugesellschaft an einer österreichischen Dach-ARGE
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 621/1-IV/4/0313.06.2003

Beteiligt sich eine deutsche Baugesellschaft an einer österreichischen Dach-ARGE, dann bilden inländische Betriebstätten der ARGE auch Betriebstätten des deutschen ARGE-Partners. Erhält die deutsche Baugesellschaft den Auftrag, auf einer Autobahnbaustelle im Sommer 2003 die Richtungsfahrbahn nach Süden und im Sommer 2004 die Richtungsfahrbahn nach…

EAS 72Slowenische Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 1699/2/1-IV/4/9216.01.1992

  Slowenische Grenzgänger, die bloß tagsüber in Österreich arbeiten, werden nicht unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie täglich ins Ausland zurückkehren (VwGH v. 14. April 1972, Zl. 457/71). Denn Tage, an denen sich Personen nicht ganztägig in Österreich aufhalten, werden bei der für die Annahme eines…

EAS 112Elektromontagearbeiten in Deutschland und in der CSFR
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1409/2/1-IV/4/9206.04.1992

  Führt ein österreichisches Elektroinstallationsunternehmen Elektromontagearbeiten bei deutschen Bauvorhaben aus, so richtet sich die Beurteilung, ob hiedurch in Deutschland eine Betriebstätte begründet wird und deshalb Steuerfreiheit in Österreich eintritt, nach der Dauer der zur Bauausführung zählenden Montagearbeiten des österreichischen Elektroinstallationsunternehmens. Ist das österreichische Unternehmen nicht…

EAS 2776Grenzgängereigenschaft bei unterjähriger Aufnahme der Grenzgängertätigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0515-IV/4/200622.09.2006

Die Grenzgängereigenschaft ist im Verhältnis zu Deutschland grundsätzlich kalenderjahresbezogen zu beurteilen (EAS 1172); sie geht (ganzjährig) verloren, wenn der Arbeitnehmer zwar ganzjährig in der Grenzzone beschäftigt ist (weil sich dort sein üblicher Arbeitsplatz befindet), er aber im Kalenderjahr an mehr als 45 Arbeitstagen nicht zum…

EAS 3001Anschlussauftrag nach Kurzzeitbauführung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2604-IV/4/200826.09.2008

Hat ein österreichisches Stahlbauunternehmen im Rahmen eines Wasserkraftwerkbauvorhabens auf schweizerischem Staatsgebiet Segmente für die Wehranlage errichtet und dieses Bauvorhaben innerhalb der 12-Monatsfrist abgeschlossen, wobei die Errichtung der Wehranlage 2007 abgenommen und abgerechnet worden ist, dann ist durch diese Bauausführung keine Betriebstätte im Sinn von…

EAS 633Kurzfristige inländische Straßenasphaltierungen mit inländischer Formalniederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3392/7/1-IV/4/9504.05.1995

  Hat eine deutsche Straßenbau GmbH & Co KG einen Auftrag für inländische Straßenbauasphaltierungsarbeiten erhalten, und hofft sie auf Anschlussaufträge beim gleichen Straßenbauprojekt, so wird grundsätzlich davon auszugehen sein, dass die Bauausführungszeiten aller Aufträge zusammenzurechnen sind, um zu bestimmen, ob die betriebstättenbegründende Frist der Z 8…

EAS 2569Berechnung der 183-Tagefrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0114-IV/4/200525.02.2005

Die "183-Tage-Klausel" des DBA-Japan entspricht noch der Fassung des OECD-Musterabkommens vor 1992. Maßgebend ist danach die Entsendungsdauer pro Kalenderjahr (vorausgesetzt, dass auch in Japan das "Steuerjahr" mit dem "Kalenderjahr" gleichgesetzt wird). Wird daher ein Mitarbeiter eines österreichischen Unternehmens vom 2.7…

EAS 3180Deutsch-österreichische Einzweck-ARGE
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2851-IV/4/201020.10.2010

Eine Arbeitsgemeinschaft im Baugewerbe, die als Gesellschaft nach bürgerlichem Recht auftritt, stellt auch dann eine Mitunternehmerschaft dar, wenn sie nur zur Erfüllung eines einzigen Werkauftrages gegründet worden ist; ihre Betriebstätten bilden anteilig Betriebstätten der Gesellschafter (Hinweis auf EStR 2000 Rz 5822). Werden von einer solchen…