Beabsichtigt ein deutscher gemeinnütziger Verein, der Projekte in der dritten Welt organisiert und betreut, den österreichischen Spendenmarkt für diese Ziele zu erschließen, so ist zu bedenken, dass die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG nur für inländische Körperschaften vorgesehen ist. Spenden an in…
…III Nr. 92/2005, zulässig. Nach dieser Verordnung kann eine abkommenskonforme Entlastung anlässlich der Zuwendungsüberweisung nur dann erfolgen, wenn ordnungsgemäß ausgefüllte und von der tschechischen Abgabenbehörde bestätigte Vordrucke ZS-QU1 vorliegen. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, muss auf österreichischer Seite eine abkommensgemäße Steuerentlastung auch dann…
Werden von Personen mit Wohnsitz in Österreich Geldspenden an in Deutschland errichtete Vereinigungen gemeinnütziger Art geleistet, so unterliegen diese der österreichischen Schenkungssteuerpflicht; dies ungeachtet des Umstandes, dass derartige Spendenzahlungen bei Leistung an vergleichbare inländische ausschließlich gemeinnützige Vereinigungen gemäß § 15 Abs. 1 Z. 14 ErbStG steuerfrei…
Erhält eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…
Übernimmt eine österreichische Privatstiftung die Haftung für ein Darlehen, das ein im Ausland lebender Begünstigter dieser Stiftung von einem ausländischen Darlehensgeber erhält, dann wird in einer solchen Gestaltung in gleicher Weise eine Stiftungszuwendung an den Begünstigten zu sehen sein, wie in analogen Fällen, in denen…
Erhält eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…
Erhält der in Deutschland ansässige Stifter und Letztbegünstigte einer österreichischen Privatstiftung eine kapitalertragsteuerpflichtige Zuwendung, dann fallen die zugewendeten Einkünfte unter die "Dividendenregel" des Art. 10 DBA-Deutschland, derzufolge die österreichische Kapitalertragsteuer auf 15% herabzusetzen und in dieser Höhe in Deutschland anzurechnen ist (EAS 2965). Wird…
Fließen einem liechtensteinischen Staatsbürger, der nach Eintritt in den Ruhestand seinen inländischen Wohnsitz aufgibt und nach Liechtenstein zurückkehrt, Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung zu, dann fallen diese Zuwendungen unter Artikel 21 DBA-Liechtenstein und sind folglich in Österreich von der Besteuerung zu entlasten (EAS…
Erhält eine in Liechtenstein ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Liechtenstein, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der liechtensteinische Zuwendungsempfänger…
Erhält ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger Zahlungen als Begünstigter einer liechtensteinischen Stiftung, dann werden die österreichischen Besteuerungsrechte daran durch das österreichisch-liechtensteinische DBA nicht beschnitten. Das BMF vertritt die Auffassung, dass Zuwendungen einer liechtensteinischen Stiftung, die nicht einem Betrieb des Destinatärs zukommen, unter die…
Erhält ein in Österreich ansässiger kanadischer Staatsbürger Zahlungen als Begünstigter einer liechtensteinischen Stiftung, dann werden die österreichischen Besteuerungsrechte daran weder durch das österreichisch-liechtensteinische noch durch das österreichisch-kanadische Doppelbesteuerungsabkommen beschnitten. Das BMF vertritt die Auffassung, dass Zuwendungen einer liechtensteinischen Stiftung, die nicht einem Betrieb…
Erhält eine im DBA-Ausland ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 der dem OECD-MA nachgebildeten Abkommensbestimmungen ("Dividenden"), sondern sind unter Artikel 21 ("andere Einkünfte") zu subsumieren…
Erhält eine in Großbritannien ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Großbritannien, sondern sind unter Artikel 22 conv. cit. (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…
Verlegt ein Begünstigter einer liechtensteinischen Privatstiftung seinen Wohnsitz nach Österreich, dann unterliegen wiederholte Zuwendungen der liechtensteinischen Stiftung auch dann der inländischen Steuerpflicht gemäß § 29 Z. 1 EStG, wenn sie nicht mit konstanter Regelmäßigkeit anfallen (siehe im Übrigen auch BMF-Einzelerledigungen v. 30.8.93, SKW…
Die steuerlichen Gemeinnützigkeitsbegünstigungen kommen einer in Österreich errichteten Privatstiftung nur dann zu, wenn diese überwiegend im Bundesgebiet den gemeinnützigen Zwecken dient. Gemäß § 48 BAO besteht die Möglichkeit, bestimmte Gegenstände der Abgabenerhebung ganz oder teilweise aus der Abgabepflicht auszuscheiden, soweit dies zur Erzielung einer den Grundsätzen…
Zuwendungen, die von einer österreichischen Privatstiftung gewährt werden, unterliegen der 25-prozentigen Kapitalertragsteuer; und zwar auch dann, wenn sie an im Ausland ansässige Begünstigte fließen. Die Steuerpflicht tritt auch ungeachtet des Umstandes ein, ob es sich um regelmäßige oder einmalige Zuwendungen handelt; auch ist der…
Zuwendungen inländischer Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist beispielsweise im Verhältnis zu Deutschland, Schweiz, Frankreich und Belgien der…
Es entspricht der ständigen Verwaltungspraxis, eine internationale Doppelbesteuerung bei unentgeltlichem Übergang von im Ausland belegenem unbeweglichem Vermögen (einschließlich "mittelbarer Grundstücksschenkungen") und ausländischem Betriebstättenvermögen (einschließlich Personengesellschaftsbeteiligungen) durch Steuerfreistellung zu beseitigen. Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob der Geschenkgeber seinen Hauptwohnsitz in Österreich oder im Ausland hat…
Wenn im Ausland ansässige Personen mit inländischem Zweitwohnsitz ausländisches Vermögen an ihre im Ausland ansässigen Familienangehörigen übertragen, so ist Österreich grundsätzlich nur im Fall einer Reziprozitätserklärung des ausländischen Staates bereit, durch eine auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme auf die österreichische Besteuerung zu verzichten (EAS…
Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen sind den Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften gleichgestellt und unterliegen daher gemäß § 93 Abs. 2 Z 1 lit. d EStG 1988 dem Kapitalertragsteuerabzug. Gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 gilt dies auch für Zuwendungen an bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegende…