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EAS 954Postzustellungen in das Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 94/1-IV/4/9616.11.1996

Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…

EAS 2095Auslieferungslager in den Räumen einer inländischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/6-IV/4/0226.08.2002

…agierendes Handelshaus tätig ist, für den schweizerischen Markt eine operativ tätige schweizerische Tochtergesellschaft (die T1-AG) und gleichzeitig an der selben schweizerischen Adresse eine weitere Tochtergesellschaft (die T2-AG), die den Markt in Italien, Österreich und in den Oststaaten betreut - allerdings hiefür kein eigenes Personal…

EAS 3185Auslandsbaubetriebstätten und Kostenschlüsselmethode
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2884-IV/4/201021.10.2010

…Kostenverteilung (idR zu Gunsten des Stammhauses) verändern. Dieses Verfahren wird heute auch als "Kostenschlüsselmethode" bezeichnet, bei der allerdings keine Risikoschlüsselung mehr vorgenommen wird. Doch selbst diese Methode kann aus Vereinfachungsgründen angewendet werden, solange hierbei noch hingenommen werden kann, dass damit auch eine Zuteilung des Residualgewinnes…