…Gastprofessoren neben ihrer Vergütung von der österreichischen Hochschule Zuschüsse von fördernden Vereinen und aus Landesmitteln, dann liegt "Entgelt von dritter Seite" vor, das gemäß Art. 20 DBA-Italien in gleicher Weise von der inländischen Besteuerung zu entlasten ist, wie die von den Universitäten unmittelbar ausbezahlten…
…inländischen Tochtergesellschaft auf ein bestimmtes Niveau anheben soll, so spricht vieles dafür, dass hier ein Entgelt von dritter Seite vorliegt, das im Ergebnis das gleiche steuerliche Schicksal wie die inländische Firmenpension trägt und daher der österreichischen Steuerpflicht unterliegt. Die Sachverhaltsaufbereitung in der Eingabe lässt allerdings…
…in der Grenzzone in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für ein Forschungsprojekt von der Universität Friedrichshafen ein Promotionsstipendium, das laut Stipendienvertrag zwar universitäre Anwesenheit verlangt, aber kein Dienstverhältnis begründet und das nach § 3 Nr. 44 dEStG in Deutschland steuerfrei ist, so ist dieses Stipendium nach Maßgabe von …
…die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde von deutscher Seite bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 1.6.1994 als zulässig angesehen. 30. April 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
Ist die österreichische Tochtergesellschaft einer schweizerischen Muttergesellschaft verpflichtet, dieser die Kosten für Assistenzleistungen (Unterstützung im Bereich Marketing, Logistik, Werbung und EDV) zu ersetzen, so unterliegen diese Zahlungen jedenfalls als Vergütung für kaufmännische und technische Beratung der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 Abs. 1 EStG. Ob diese…
…Sonderzahlung) einer Besteuerung zu unterziehen. Soweit allerdings die Tätigkeit außerhalb Großbritanniens ausgeübt wurde, erlischt das britische Besteuerungsrecht. Die britische Steuer, die abkommenskonform von den Bezügen (inkl. der Sonderzahlung) erhoben wurde, ist auf die österreichische Steuer, die auf diese in Großbritannien abkommenskonform zu besteuernden Einkünfte entfällt…
…Denn sie muss bestätigen, dass die Gastspieltätigkeiten in Österreich "überwiegend aus öffentlichen Mitteln des erstgenannten Staates" (hier: Frankreich) "seiner Gebietskörperschaften oder seiner Körperschaften des öffentlichen Rechts finanziert werden". Nach Auffassung des BM für Finanzen sollte kein Anstoß daran genommen werden, dass als "öffentliche Mittel Frankreichs…
Übernimmt eine österreichische Privatstiftung die Haftung für ein Darlehen, das ein im Ausland lebender Begünstigter dieser Stiftung von einem ausländischen Darlehensgeber erhält, dann wird in einer solchen Gestaltung in gleicher Weise eine Stiftungszuwendung an den Begünstigten zu sehen sein, wie in analogen Fällen, in denen…
…spanischen Konzerngesellschaft entsandt und hat er dort die Möglichkeit, unter Inanspruchnahme von Zuschüssen seines österreichischen Arbeitgebers Aktien der französischen Großmuttergesellschaft zu erwerben und werden die der österreichischen Gesellschaft erwachsenden Aufwendungen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Art. 9 DBA-Ö/Spanien nicht an die spanische…
Wird Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte…
Der deutsche Solidaritätszuschlag fällt gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Deutschland in den sachlichen Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens. Wird er als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen deutscher GesmbHs an österreichische Gesellschafter (natürliche Personen) erhoben, ist daher die deutsche Kapitalertragsteuer samt Zuschlag insoweit auf die österreichische…
…aber die entsprechenden Beträge von der Sozialversicherung in der Folge erstattet werden. Diese Auslegung wurde in EAS 1815 im Jahr 2001 aufrecht erhalten und auch in Bezug auf Alterteilzeitaufstockungsbeträge (ATZ-Aufstockungsbeträge) angewendet, die nach den damals übermittelten Informationen dem Arbeitgeber von der deutschen Bundesanstalt für…
…wäre nur geboten, wenn die Zuschüsse nicht zur Herstellung einer fremdverhaltenskonformen Gewinnaufteilung aus dem Anlagenbau (einschließlich der damit zusammenhängenden Service- und Wartungsarbeiten) zwischen Österreich und Japan dienten, sondern zur Ansammlung von unangemessenen (offenen oder stillen) Reserven in der japanischen Tochtergesellschaft führten. 5. Dezember 1991 Für…