Räumt eine österreichische OHG, die zwei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise. Demzufolge stellt die Überlassung der Finanzmittel eine Entnahme aus…
Nach allgemeinen Grundsätzen (Art. 3 Abs. 2 OECD-Musterabkommen) ist bei Anwendung des DBA-Deutschland auf österreichischer Seite österreichisches innerstaatliches Recht anzuwenden. Nach österreichischem innerstaatlichen Recht ist eine Zusammenfassung von Einkommen verschiedener Rechtspersonen grundsätzlich nur im Rahmen des § 9 KStG (Organschaft) möglich (sieht man von…
In EAS 869 wurde zum Ausdruck gebracht, dass Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im Allgemeinen ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach…
…Preiselement, von dem behauptet wird, es sei auf die Tätigkeit der zwischengeschalteten Gesellschaft zurückzuführen, einem anderen Unternehmen im multinationalen Konzern zuzuordnen sein, da unabhängige Unternehmen einer solchen Gesellschaft üblicherweise keinen Anteil am Gewinn des Geschäftes eingeräumt hätten." (Z 2.25 OECD-VPG, AÖF Nr. 114…
…es die hinter ihr stehenden Gesellschafter sind, die am Erwerbsleben teilnehmen (VwGH v. 10.12.1997, 93/13/0185), dann werden nach österreichischem inländischem Recht die Einkünfte den deutschen Organträgern zuzurechnen sein. 17. Dezember 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…zu lösen. Da aus den vorstehenden Gründen das Abkommen Österreich kein Besteuerungsrecht entzieht, ist die tatbestandliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung auf ungarischer Seite erfüllt, dass nämlich "diese Einkünfte ... nach diesem Abkommen in dem anderen Vertragsstaat besteuert werden" dürfen; es ist Artikel 3 Abs. 2 des…
…aber nicht nach der Mutter-Tochter-Richtlinie korrespondierend Quellensteuerfreiheit gewährt, sondern nur jene Quellensteuereinschränkung zulässt, die bei Zurechnung zum österreichischen Gesellschafter A gemäß Artikel 10 DBA-D zu gewähren ist. Mit der Lösung solcher Zurechnungskonflikte hat sich bereits EAS 3338 befasst. Dies mit dem Ergebnis…
Vergibt eine betriebführende österreichische KG (Ö-KG), deren 100-prozentige Kommanditistin eine deutsche GmbH (D-GmbH) ist, an eine griechische Kommanditpersonengesellschaft (GR-KG), deren 100-prozentige Kommanditistin wiederum die Ö-KG ist, einen Kredit, dann stellen die hierfür von der GR-KG an die Ö…
…österreichischen Gesellschafter fällt neuerlich 25% österreichische Einkommensteuer an, sodass ihnen schlussendlich ein Nettobetrag nach Steuer von 42,188 verbleibt. Es ist wohl richtig, dass Einkünfte im Allgemeinen nicht einer funktionslosen Briefkastengesellschaft, sondern den dahinterstehenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Allerdings erfordert eine Änderung der Einkünftezurechnung stets umfangreiche…
…an der inländischen Personengesellschaft auch inländische Partner beteiligt sind. Hiebei sind aber auch die Aussagen der EAS 1166 sinngemäß mitzubedenken: Die in den inländischen Betriebstätten erzielten Einkünfte einer Mitunternehmerschaft sind gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festzustellen und jedem Teilhaber entsprechend als dessen Einkünfte zuzurechnen…
…an der ausschüttenden ausländischen Gesellschaft von der inländischen Muttergesellschaft nicht "unmittelbar" gehalten wird. Keine unmittelbare, sondern eine bloß mittelbare Beteiligungshaltung liegt bei Zwischenschaltung einer betrieblich tätigen Personengesellschaft vor. Nur dann, wenn diese Personengesellschaft bloß vermögensverwaltend tätig ist und daher weder eine betriebliche Tätigkeit entfaltet noch…
Bereits in EAS 869 wurde zum Ausdruck gebracht, dass Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im Allgemeinen ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass…
Fließen Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft einer österreichischen gewerblich tätigen Kommanditgesellschaft zu und gehen sie damit in den Betriebstättengewinn der österreichischen Personengesellschaft ein, so steht an diesen Gewinnausschüttungen Österreich das ausschließliche Besteuerungsrecht zu; und zwar auch dann, wenn der Kommanditist dieser KG in Deutschland ansässig ist…
Schüttet eine österreichische Kapitalgesellschaft ihre Gewinne an eine inländische gewerblich tätige KG aus, der in Deutschland ansässige Kommanditisten (natürliche Personen) angehören, dann fließt diese Gewinnausschüttung über die inländische Personengesellschaftsbetriebstätte anteilig den in Deutschland ansässigen Kommanditisten zu. Der Betriebstättenvorbehalt des Artikels 10 Abs. 4 DBA-Deutschland…
Wird im September 2009 eine österreichische GmbH gemäß Artikel II UmgrStG rückwirkend zum 31.12.2008 errichtend in eine GmbH & Co KG mit deutschen Gesellschaftern umgewandelt, kommt es gemäß § 9 Abs. 6 UmgrStG zu einer fiktiven Ausschüttung der thesaurierten Gewinne an die deutschen Gesellschafter. Diese…
Hält eine in Österreich ansässige natürliche Person 100% der Anteile einer österreichischen GmbH, die ihrerseits zu 80% an einer deutschen GmbH beteiligt ist, und gewährt Deutschland der österreichischen Mutter-GmbH keine Vollentlastung von der deutschen Kapitalertragsteuer, sondern wird die deutsche Kapitalertragsteuer auf der Grundlage von…
Beteiligt sich eine deutsche Lackfabrik (KG) zu 70% an einer inländischen Lackvertriebs-GMBH und geht sie außerdem mit dieser Vertriebs-GMBH eine unechte stille Beteiligung (16,67%) ein, dann begründet sie durch ihre Beteiligung an einer inländischen Mitunternehmerschaft eine inländische Betriebstätte, der die Gewinnanteile aus…
…wird. Hingegen wird nach ungarischem Steuerrecht die Personengesellschaft als intransparent qualifiziert, was zur Folge hat, dass die Einkünfte aus der Beteiligungsveräußerung der österreichischen Personengesellschaft zugerechnet werden. Da aber nach österreichischem Recht nicht die Personengesellschaft, sondern die deutschen Gesellschafter mit den in den österreichischen Betriebstätten erzielten…
Räumt eine österreichische OHG, die in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise, wenn die Kreditgewährungen nicht zum Betriebsgegenstand der inländischen OHG zählen. Demzufolge…
…in Deutschland im Rahmen der Besteuerung seiner deutschen Betriebstätteneinkünfte nur mit 50.000 Euro der Halbeinkünftebesteuerung unterzogen wurden, dann sind diese Einkünfte im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich nach österreichischem Recht mit 100.000 Euro anzusetzen. Deutsche Betriebstätteneinkünfte sind allerdings nach Maßgabe von Art…