…der EStR 2000 Rz 104 entfaltet im Verhältnis zum Ausland aber vor allem dort Wirkung, wo es um Aktivitäten geht, die nicht von § 99 EStG 1988 erfasst sind und bei denen die vertragsgegenständliche Leistung nur von einer natürlichen Person erbracht werden darf. Dies ist der…
Wird ein in Österreich ansässiger Geschäftsführer einer österreichischen Kapitalgesellschaft auch mit der Verantwortung für eine deutsche Konzerngesellschaft betraut, wobei etwa je 50% der Arbeitszeit auf die beiden Gesellschaften entfallen, dann wird sich als Methode für den Ansatz eines fremdüblichen Verrechnungspreises, den die deutsche Gesellschaft ihrer…
…Abs. 2 des Abkommens zugunsten Deutschlands ein und überträgt das Besteuerungsrecht an den Bezügen der Geschäftsführer von Österreich auf Deutschland. Sollten allerdings wesentliche Geschäftsführungsfunktionen auch weiterhin in Österreich ausgeübt werden, dann müsste die Frage des Ortes der Geschäftsleitung noch einer sehr eingehenden Sachverhaltsprüfung unterzogen werden…
…bisher noch nicht mit Deutschland abgesprochen worden ist. Eine Klärung dieser Frage - auch mit Blickrichtung auf das künftige revidierte Abkommen - wird auf die Tagesordnung des nächsten österreichisch-deutschen Treffens gesetzt werden. 30. September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…einer inländischen Betriebstätte der deutschen Kapitalgesellschaft ausgeübt wird. Diese zweite Voraussetzung für eine österreichische Steuerfreistellung wird im allgemeinen kaum erfüllbar sein, da üblicherweise davon auszugehen ist, dass einem mit echter Leitungsfunktion betrauten Geschäftsführer einer operativen Gesellschaft ein Büroraum (=Betriebstätte) zur Erfüllung seiner Geschäftsführungsfunktion zur Verfügung…
…aufrechterhalten worden, als die Geschäftsführerbezüge in Artikel 16 aufgenommen worden sind, wodurch nunmehr ausdrücklich dem Ansässigkeitsstaat der Kapitalgesellschaft das Besteuerung daran zugewiesen worden ist. Werden den deutschen AG-Dienstnehmern für die Übernahme der Geschäftsführerfunktion in Österreich keine gesonderten Gehälter bezahlt, bestehen aus ho. Sicht keine…
Übernimmt der als Dienstnehmer bei einer österreichischen Kapitalgesellschaft angestellte Geschäftsführer im Rahmen dieses Dienstvertrages auch die Geschäftsführung für die deutsche Muttergesellschaft, dann ist zunächst auf der Grundlage des österreichischen innerstaatlichen Rechtes zu untersuchen, ob diese Gestaltung (nämlich kein Vertragsverhältnis des Geschäftsführers zur deutschen Muttergesellschaft) steuerlich…
Wird der Geschäftsführer einer schweizerischen AG auch zum Geschäftsführer einer österreichischen Tochter-GesmbH dieser schweizerischen AG bestellt, so ist zunächst von Parteienseite klarzulegen, ob diese Funktionsübernahme im Rahmen eines zweiten Dienstverhältnisses zur österreichischen GesmbH erfolgt oder nicht. Es ist sodann Sache des örtlich zuständigen…
…nur geboten, wenn die vorübergehend in Deutschland zur Verfügung gestellten Büroräume als Betriebstätte des österreichischen Kommanditisten anzusehen wären. Dies ist aber regelmäßig bei 6 Monate nicht überschreitenden örtlichen Einrichtungen nicht der Fall. 6. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…zunächst nach österreichischem inländischen Recht zu untersuchen, ob dieser Gestaltung die steuerliche Anerkennung zukommen kann. Nach RZ 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 ist die im Wirtschaftleben üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit die eines Dienstvertrages mit jener Gesellschaft, deren Geschäftsführung von dem Geschäftsführer wahrgenommen wird…
…vorzunehmenden Gewinnaufteilung wird maßgebend sein, in welchem Umfang die deutsche Betriebstätte - im Vergleich zu den Leistungen des österreichischen Hauptsitzes der GmbH - zu den aus dem Deutschland-Geschäft erzielten Gewinnen funktional beiträgt. 17. Juli 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…einen ihrer Gesellschafter als Geschäftsführer der österreichischen GmbH zur Verfügung zu stellen dann ist zunächst nach österreichischem inländischen Recht zu untersuchen, ob dieser Gestaltung die steuerliche Anerkennung zukommen kann. Nach Rz 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 ist wohl die im Wirtschaftleben üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung…
…einleitend als abgeklärt angenommene Voraussetzung (einziger Arbeitgeber ist die österreichische Gesellschaft) in Wahrheit unzutreffend ist. In diesem Fall müsste daher - bevor weitergehende Überlegungen angestellt werden - zunächst diese Kernfrage grenzüberschreitend einheitlich gelöst werden. 9. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Art. 4 Abs. 3 DBA-Deutschland in Österreich ansässig. Damit kann zugleich der Anwendungsbereich des Art. 16 Abs. 2 DBA-Deutschland nicht erfüllt sein, sodass das Recht zur Besteuerung der Einkünfte des Geschäftsführers - je nach Ausgestaltung des konkreten Sachverhalts - nach Maßgabe von Art. 7, Art…
…wenn ein Geschäftsführer neben seiner Geschäftsführungsfunktion eine weitere fremdverhaltensüblich gesondert abgegoltene Funktion übernimmt, richtet sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Entgelten für diese weitere Funktion nach dem Tätigkeitsortprinzip." Diese Verständigungslösung weicht von der in EAS 1164 vertretenen Auffassung in einem wesentlichen Punkt ab: in…
… siehe Art. 3 Abs. 2 DBA-Großbritannien). Die vom deutschen BFH im Jahr 1971 entwickelte Auffassung, die Arbeit eines Geschäftsführers werde am Sitz der GmbH ausgeübt (BFH 15.11.1971, BStBl II 1972, 68) wurde von dem Gerichtshof im Jahr 1994 wieder verworfen (BFH 05…
…März 1997 (SWI 1997, 204) wurde dem deutschen Verlangen Rechnung getragen, das Besteuerungsrecht für die Bezüge der eingetragenen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften stets dem Sitzstaat der Gesellschaft zu übertragen. Diese an sich nur für unter Art. 9 DBA-Deutschland fallende Dienstnehmer-Geschäftsführer getroffene Regelung wird aber…
…österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens wurde österreichischerseits eingewilligt, Artikel 9 des Doppelbesteuerungsabkommens im gegebenen Zusammenhang auf der Grundlage des deutschen Rechtsverständnisses zu interpretieren, um solcherart grenzüberschreitend unterschiedliche Anwendungen dieser Abkommensbestimmung zu vermeiden (AÖFV. Nr. 70/1998, Abs. 7). Wird daher der Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft damit betraut…
…konnte bislang mit der deutschen Seite noch nicht abgeklärt werden; es ist allerdings anzunehmen, dass es zu keiner Änderung kommen wird, weil mit Art. 16 Abs. 2 des neuen Abkommens von deutscher Seite keine Neuregelung angestrebt wurde, sondern nur die Ergebnisse der bisherigen Auslegung aufrechterhalten…
…Rechts) der eingetragene Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft immer als Dienstnehmer dieser Kapitalgesellschaft gilt, hat für die Geschäftsführer von Zweigniederlassungen schon deshalb keine Bedeutung, weil einer Zweigniederlassung weder nach österreichischem oder deutschem inländischen Recht noch auch nach Abkommensrecht die Arbeitgebereigenschaft zugemessen werden kann. Übernimmt daher der in…