…Abs. 2 des Abkommens zugunsten Deutschlands ein und überträgt das Besteuerungsrecht an den Bezügen der Geschäftsführer von Österreich auf Deutschland. Sollten allerdings wesentliche Geschäftsführungsfunktionen auch weiterhin in Österreich ausgeübt werden, dann müsste die Frage des Ortes der Geschäftsleitung noch einer sehr eingehenden Sachverhaltsprüfung unterzogen werden…
…die Geschäftsführung einer deutschen GesmbH, deren Anteile die österreichische GesmbH & Co KG kurz zuvor erworben hat, unterliegen die hiefür von der österreichischen KG bezogenen Vergütungen als Sondervergütungen der österreichischen Besteuerung. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass die Vergütungen - richtigerweise - im Verrechnungspreisweg der…
…einer inländischen Betriebstätte der deutschen Kapitalgesellschaft ausgeübt wird. Diese zweite Voraussetzung für eine österreichische Steuerfreistellung wird im allgemeinen kaum erfüllbar sein, da üblicherweise davon auszugehen ist, dass einem mit echter Leitungsfunktion betrauten Geschäftsführer einer operativen Gesellschaft ein Büroraum (=Betriebstätte) zur Erfüllung seiner Geschäftsführungsfunktion zur Verfügung…
Wird ein in Österreich ansässiger Geschäftsführer einer österreichischen Kapitalgesellschaft auch mit der Verantwortung für eine deutsche Konzerngesellschaft betraut, wobei etwa je 50% der Arbeitszeit auf die beiden Gesellschaften entfallen, dann wird sich als Methode für den Ansatz eines fremdüblichen Verrechnungspreises, den die deutsche Gesellschaft ihrer…
…bisher noch nicht mit Deutschland abgesprochen worden ist. Eine Klärung dieser Frage - auch mit Blickrichtung auf das künftige revidierte Abkommen - wird auf die Tagesordnung des nächsten österreichisch-deutschen Treffens gesetzt werden. 30. September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der EStR 2000 Rz 104 entfaltet im Verhältnis zum Ausland aber vor allem dort Wirkung, wo es um Aktivitäten geht, die nicht von § 99 EStG 1988 erfasst sind und bei denen die vertragsgegenständliche Leistung nur von einer natürlichen Person erbracht werden darf. Dies ist der…
…konnte bislang mit der deutschen Seite noch nicht abgeklärt werden; es ist allerdings anzunehmen, dass es zu keiner Änderung kommen wird, weil mit Art. 16 Abs. 2 des neuen Abkommens von deutscher Seite keine Neuregelung angestrebt wurde, sondern nur die Ergebnisse der bisherigen Auslegung aufrechterhalten…
…ob dieser Gestaltung die steuerliche Anerkennung zukommen kann. Nach Rz 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 ist wohl die im Wirtschaftleben üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit die eines Dienstvertrages mit jener Gesellschaft, deren Geschäftsführung von dem Geschäftsführer wahrgenommen wird. Wird daher von Parteienseite - wie im…
…DBA-Deutschland zu einer in Österreich ansässigen Kapitalgesellschaft und unterliegt nur mehr insoweit der deutschen Besteuerung, als sie Funktionen in den deutschen Betriebstätten der KG ausübt. Es ist zwar richtig, dass nach der österreichischen Verwaltungspraxis die Vorschriften über die Mindestbesteuerung nicht auf unbeschränkt steuerpflichtige ausländische…
…untersuchen, ob dieser Gestaltung die steuerliche Anerkennung zukommen kann. Nach RZ 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 ist die im Wirtschaftleben üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit die eines Dienstvertrages mit jener Gesellschaft, deren Geschäftsführung von dem Geschäftsführer wahrgenommen wird. Wird daher von Parteienseite - wie im…
…und sind mit der Geschäftsführung dieser GmbH zwei Dienstnehmer der deutschen AG betraut, die etwa alle 4 Monate zu Geschäftsführersitzungen nach Wien kommen, dann unterliegt ein Teil der von der deutschen AG gezahlten Gehälter der österreichischen Besteuerung. Nämlich jener Teil, der auf die übernommene Geschäftsführerfunktion…
Übernimmt eine schweizerische Gesellschaft die Geschäftsführung für ihre österreichische Tochtergesellschaft und entsendet sie zu diesem Zweck einen ihrer leitenden Mitarbeiter laufend nach Österreich (40% seiner Arbeitszeit sind dieser auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübten Geschäftführertätigkeit gewidmet), so erbringt die schweizerische Muttergesellschaft hiedurch ihrer österreichischen Tochtergesellschaft eine Assistenzleistung…
…US-Dollar übersteigen), entstünde eine inländische Steuerpflicht. Gemäß § 42 Abs. 2 EStG erfordert dies bei einem beschränkt Steuerpflichtigen jedoch erst bei Überschreitung des Grenzbetrages von S 37.000 die Abgabe einer Steuererklärung. 5. Juli 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dass die Grenzgängereigenschaft nicht verloren geht, wenn ein Dienstvertrag lediglich eine Arbeitszeit von 3 x 8 Stunden pro Woche vorsieht und daher ein Auspendeln in den anderen Staat nur an drei Tagen in der Woche nötig ist. Ob im Fall eines Gesellschaftergeschäftsführers die Grenzgängereigenschaft noch…
Übernimmt ein in Großbritannien Ansässiger auf der Grundlage eines Dienstvertrages die Geschäftsführung für eine (ihm fremde) österreichische GmbH und hält er sich in Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben ca. 4 Monate jährlich ganztägig in Österreich auf und wird er während der verbleibenden Zeit für die österreichische…
Übernimmt ein in Deutschland Ansässiger die Geschäftsführung einer inländischen GmbH (als eingetragener Geschäftsführer), wobei er sich einerseits in dieser Eigenschaft etwa 2 bis 3 Tage pro Woche in Österreich aufhält und wobei er andererseits für diese GmbH auch in Deutschland beruflich tätig wird (Betreuung des…
…nach Mexiko, dann wechselt er dadurch aus der inländischen unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht. Da mit Mexiko noch kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, löst dieser Wegzug nicht die Folge einer steuerlichen Erfassung der in der GmbH-Beteiligung angesammelten stillen Reserven aus (kein Fall einer Wegzugsbesteuerung). Sollte ab…
Übernimmt der in Österreich ansässige Geschäftsführer einer österreichischen Gesellschaft eines internationalen Konzerns auch Aufgaben hinsichtlich der Geschäftsführung einer deutschen Konzerngesellschaft und ist einwandfrei abgeklärt, dass trotz überwiegender (2/3) Tätigkeit auf deutschem Staatsgebiet die Ansässigkeit in Österreich aufrechterhalten wird und die gesamte Jahresarbeitsleistung in Erfüllung…
…wegen Verlegung der Geschäftsleitung nach Deutschland zu einer in Deutschland ansässigen Gesellschaft, muss die ab diesem Zeitpunkt solcherart nach § 94a EStG begünstigte Beteiligung während eines ununterbrochenen Zeitraumes von mindestens zwei Jahren bestehen. 09. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
Übernimmt der als Dienstnehmer bei einer österreichischen Kapitalgesellschaft angestellte Geschäftsführer im Rahmen dieses Dienstvertrages auch die Geschäftsführung für die deutsche Muttergesellschaft, dann ist zunächst auf der Grundlage des österreichischen innerstaatlichen Rechtes zu untersuchen, ob diese Gestaltung (nämlich kein Vertragsverhältnis des Geschäftsführers zur deutschen Muttergesellschaft) steuerlich…