…1 lit. d des Abkommens besteht eine Befreiung von der Besteuerung in Bezug auf Gehälter und Vergütungen, die den Beamten von der Organisation geschuldet werden, einschließlich der im Zusammenhang mit deren Tätigkeit beim Büro stehenden Zulagen, Entlohnungen, Entschädigungen und Pensionsleistungen. Diese Befreiung gilt auch für…
In Deutschland wird durch das Altersteilzeitgesetz vom 23. Juli 1996, deutsches BGBl. I S 1078, zuletzt geändert durch das 2. Gesetz für Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. Juni 2000, dBGBl. I S. 910, bei älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gefördert…
…den meisten Mitwirkenden zutreffen, die als Dienstnehmer von dem Theater beschäftigt werden und bei denen lediglich der auf die Inlandsauftritte entfallende aliquote Bezugsteil (allerdings erhöht um allfällige für das Gastspiel gewährte Zulagen) in Österreich erfassbar ist. Bei jenen Schauspielern und übrigen Mitwirkenden, die vom Anwendungsbereich…