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EAS 954Postzustellungen in das Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 94/1-IV/4/9616.11.1996

…zu EU-Staaten wird allerdings bei Ausübung dieses Ermessens mitzuberücksichtigen sein, dass sachlich nicht zu rechtfertigende Benachteiligungen von Steuerausländern gegenüber Steuerinländern nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes mit den Grundsätzen des in zahlreichen Bestimmungen des EG-Vertrages verankerten Staatsbürgerschaftsdiskriminierungsverbotes unvereinbar ist. Aus diesem Gesichtswinkel betrachtet…

EAS 3369DBA-EntlastungsVO - Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0595-VI/8/201503.02.2016

…000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit begnügen können, dass lediglich Kopien von Ansässigkeitsbescheinigungen vorliegen, die bei der auszahlenden Stelle als Beleg für die Inanspruchnahme der Vorteile der Doppelbesteuerungsabkommen herangezogen werden sollen. Vielmehr müssen dem…

EAS 633Kurzfristige inländische Straßenasphaltierungen mit inländischer Formalniederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3392/7/1-IV/4/9504.05.1995

…Anschlussaufträge beim gleichen Straßenbauprojekt, so wird grundsätzlich davon auszugehen sein, dass die Bauausführungszeiten aller Aufträge zusammenzurechnen sind, um zu bestimmen, ob die betriebstättenbegründende Frist der Z 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland überschritten ist. Dies deshalb, weil anzunehmen ist, dass diese Asphaltierungsaufträge am…

EAS 469Ausweitung deutscher Handelsvertretertätigkeiten auf Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 260/16/1-IV/4/9406.07.1994

…DBA-Deutschland geschieht, wenn von ihnen hierbei keine festen örtlichen Einrichtung dauerhaft genutzt werden. Lässt der Handelsvertreter bei einem inländischen Steuerberater einen Telefon- und Telefaxanschluss mit Anrufbeantworter auf seinen Namen einrichten und wird ihm kein gesonderter Raum für seine österreichische Tätigkeit überlassen, so wird daher…

EAS 1888Bloße "Büroadresse" in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/61-IV/4/0119.07.2001

…nach Auffassung des BM für Finanzen noch nicht aus, um die Kanzlei zum ständigen Vertreter zu machen. Anders wäre es, wenn die Kanzlei darüberhinaus wesentliche Kundenbetreuungsaufgaben für das österreichische Unternehmens wahrnimmt. 19. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 877Standardisiertes Bestellverfahren bei ausländischen Versandhäusern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 53/1-IV/4/9630.04.1996

  Sind im internationalen Versandhandel in Österreich Außendienstmitarbeiter ohne formelle Abschlussvollmacht tätig, und ist es tatsächlich so, dass der österreichische Kunde nicht wirklich davon ausgehen kann, dass er mit Unterfertigung des Bestellscheines das Produkt bereits gekauft hat, insb. weil noch keine umfassende Einigung über "Preis…