…Gute kommen. Können die Fernfahrer den Nachweis erbringen, dass diese Bezüge auch in Kroatien einer Besteuerung unterzogen werden, dann besteht die Möglichkeit, auf der Grundlage von § 48 BAO bis zum Wirksamwerden des bereits ausgehandelten österreichisch-kroatischen Doppelbesteuerungsabkommens eine Entlastung von dieser Doppelbesteuerung durch Steuerfreistellung herbeizuführen…
…DBA-Abschluss in Kroatien eingeführte Einkommensteuer, sonach auch für eine ab 1. Jänner 2005 erhobene Steuer, die anfällt, wenn Dienstleistungen in einem Zeitraum von 12 Monaten über 3 Monate hindurch erbracht werden. 23. November 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Vorsorglich wird allerdings darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die Körperschaftsteuerpflicht der inländischen Sitz-GMBH sehr wohl eine Doppelbesteuerungssituation eintreten kann. Denn die Sitz-GMBH unterliegt kraft ihres inländischen Firmensitzes mit den in ihrem kroatischen Betrieb erwirtschafteten Gewinnen der inländischen Körperschaftsteuerpflicht. Falls in dieser Hinsicht…
…Rückwirkung auf die Interpretation der für die Annahme des gewöhnlichen Aufenthalts in § 26 Abs. 2 BAO maßgebenden 6-Monatsfrist. Slowenische Grenzgänger, die arbeitstäglich wieder an ihren ausländischen Wohnsitz zurückkehren, sind daher weiterhin nur als beschränkt Steuerpflichtige in Österreich einzustufen. 16. Jänner 1992 Für den Bundesminister…
Verrechnet die österreichische Muttergesellschaft ihrer kroatischen Tochtergesellschaft Beratungs- Schulungs- und ähnliche Leistungen und werden diese Leistungen nicht in einer kroatischen Betriebstätte der österreichischen Muttergesellschaft erbracht, dann dürfen die diesbezüglichen Zahlungen nach Artikel 7 i.V. mit Art. 5 DBA-Kroatien in Kroatien nicht besteuert werden…
Werden von einer ungarischen Kapitalgesellschaft Grenzgänger-Arbeitnehmer für länger als 183 Tage pro Jahr zur Arbeitsleistung nach Österreich entsandt, dann unterliegen die Arbeitslöhne der österreichischen Besteuerung. Die steuerliche Erfassung hat im Veranlagungsweg zu erfolgen, wenn der ungarische Arbeitgeber in Österreich über keine Lohnsteuerbetriebstätte im Sinn…
…ausreichend hohe österreichische Körperschaftsteuer auf die kroatischen Zinseneinkünfte, können nichtanrechenbare Quellensteuern nicht mit einer Körperschaftsteuer späterer Jahre (die ja dann von anderen Einkünften erhoben wird) verrechnet werden (kein Anrechnungsvortrag; EAS 2021). Sollten die positiven Gesamteinkünfte der österreichischen Kapitalgesellschaft nur aus den kroatischen Zinseneinkünften bestehen und…
…183-Tage-Klausel keinen deutschen Besteuerungsanspruch aufleben lässt, so bezieht sich dies nur auf jene Fälle, in denen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise tatsächlich ein Fall einer Arbeitskräfteüberlassung und nicht jener einer Arbeitskräftevermittlung vorliegt. 17. Juni 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…Lohnsteuer ist nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht zu erheben, wobei ab 1994 gemäß § 70 EStG die Einkünfte grundsätzlich der Tariflohnsteuer zu unterziehen sind; auf die neue Mindestbesteuerung in Höhe von 10% der Einkünfte ist zu achten. Die Bezüge sind in Tschechien von der Besteuerung…
…wenn diese Zahlungen aus Quellen außerhalb Österreichs stammen. Wird ein Kroate, der Dienstnehmer der kroatischen Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft ist, für 1 Jahr von seinem Arbeitgeber zur österreichischen Muttergesellschaft entsandt, um hier als "Volontär" seine Qualifikation zu erhöhen und das hier erworbene Know-how in…
Wohnt ein nach Österreich einpendelnder deutscher Grenzgänger innerhalb einer von der Grenze nach "Luftlinie" berechneten 30 km Zone, dann ist insoweit das Grenzgängererfordernis auch dann erfüllt, wenn die tägliche Straßenentfernung zum österreichischen Arbeitsort rund 100 km beträgt. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…von einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer zwölf Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland eingesetzt, wobei die Baustelleneinsätze an den Baustellen insgesamt nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr dauern, dann steht das Besteuerungsrecht an den vom Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen gezahlten Bezügen auf…
…sie der allgemeinen Zuteilungsregel des Artikels 21 zugeordnet werden müssen (EAS 170). Daraus folgt, dass die von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt nach Kroatien gezahlten Unfallrenten in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind. 08. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…und wird die Finanzierung nicht von der (zwischengeschobenen) kroatischen Gesellschaft, sondern von den österreichischen Gesellschaftern administriert, ist daher die kroatische Gesellschaft nicht der "beneficial owner" der Darlehensforderungen und ihrer Erträge, dann ist Kroatien durch das Abkommen nicht berechtigt, nur deshalb auf die gegenständlichen Zinsen steuerlich…
…Einkünfte von Jänner bis März 2002 der Besteuerung zugeführt, dann sind diese Einkünfte mit jenem Steuersatz zu belasten, der sich unter Einbeziehung der DBA-steuerfreien Einkünfte des Jahres 2002 ergibt. Die Kroatien-Einkünfte sind daher für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. 11. November 2003 Für den…
…in reziproken Fällen auf österreichischer Seite so gehandhabt werden. Entsendet ein polnisches Unternehmen laufend Bauarbeitskräfte an österreichische Baustellen, dann würde zwischen solchen Entsendungsfällen ein innerer Entsendungszusammenhang auch dann angenommen werden, wenn die polnischen Bauarbeiter hierbei an verschiedenen österreichischen Baustellen eingesetzt werden. Durch den EU-Beitritt…
…österreichischen Firmen eingehenden Beträge für Ortskräfteaufwand aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind. In solchen Fällen, spielt daher die Frage des Nachweises des Ortskräfteaufwandes im Allgemeinen nur eine untergeordnete Rolle (sie ist dann gegebenenfalls nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes von Bedeutung). 17. Juli 1995 Für den…
…Gewinnanteile in den Händen der kroatischen Kapitalgesellschaft besteuert werden, wobei es sich um eine abschließende kroatische Besteuerung handelt, weil Kroatien die Ausschüttungen an die Österreicherin als nicht abzugsfähig wertet, dann tritt damit ein grenzüberschreitender Zurechnungskonflikt ein: Kroatien besteuert die aliquot von der österreichischen Steuerpflichtigen erzielten…
…Artikel 7 bzw. Artikel 14 des DBA-Kroatien in Österreich von der Besteuerung freizustellen und unterliegen der Besteuerung in Kroatien. Eine Beantwortung der Frage einer allfälligen Sozialversicherungspflicht in Kroatien kann aus Zuständigkeitsgründen nicht vom BMF erfolgen. 02. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…an den Arbeitslöhnen Österreich insoweit zu, als die Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt wird. Dies gilt auch dann, wenn die inländische Tätigkeitsdauer die 183-Tage-Frist des Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland unterschreitet, da die Entsendung nach Österreich nicht von einem deutschen, sondern von…