Verzichtet die schweizerische Muttergesellschaft gegenüber ihrer österreichischen Tochtergesellschaft in fremdunüblicher Weise laufend durch zwei Jahre hindurch auf eine Verzinsung ihrer Lieferforderungen, dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet…
…Verträgen die auf der Grundlage des OECD-Musterabkommens abgeschlossen worden sind, dass nämlich Ergebnisse von Verständigungsverfahren ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechtes umzusetzen sind (Art. 25 Abs. 2 OECD-Muster). Diese Auslegungsfrage kann nur gemeinsam mit dem deutschen Vertragspartner geklärt werden. Aus der Sicht des…
…anfallenden Verwaltungsaktivitäten von dem österreichischen Speditionsunternehmen abgewickelt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Speditionsunternehmen hierbei nicht über den branchenüblichen Rahmen seiner Geschäftstätigkeit hinausgeht (Art. 5 Abs. 5 DBA-Schweiz). 2. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…in der Schweiz ansässige Kapitalgesellschaft solcherart zu einer Steuerpflicht in Österreich herangezogen, dann muss dies erforderlichenfalls (wenn dies von Parteienseite so gewünscht wird) mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung durch das erwähnte Verständigungsverfahren akkordiert werden. 05. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
Gerät ein international tätiges Unternehmen durch eine auf österreichischer Seite vorgenommene Verrechnungspreiskorrektur unverschuldet in einen grenzüberschreitenden Besteuerungskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung und kann eine Konfliktklärung nur im Wege eines lang andauernden internationalen Verständigungsverfahrens herbeigeführt werden, so besteht auf österreichischer Seite die Möglichkeit, die…
…aus dem die österreichische Gesellschaft nach Bedarf Ware zum Verkauf entnimmt, so bildet ein solches Auslieferungslager weder nach dem österreichisch-deutschen DBA noch nach dem österreichisch-schweizerischen DBA eine Betriebstätte. Denn bloße Auslieferungslager wirken nach Artikel 5 Abs. 4 der dem OECD-MA folgenden Verträge…
…des schweizerischen Unternehmens keiner inländischen Besteuerung unterliegen. Sollte die österreichische Gesellschaft bei Bau oder Betreuung des Lagers für ihre schweizerische Schwestergesellschaft Leistungen erbringen, müssten auch diese durch Ansatz fremdüblicher Verrechnungspreise abgegolten werden. 26. Juni 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Fremdverhaltensgrundsatzes" zu erwarten, dass von der Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft fremdübliche Zinsen angelastet werden. Geschieht dies nicht, und lässt sich diese Unterlassung nicht durch besondere Gegebenheiten rechtfertigen, dann ist auf der Grundlage von Artikel 9 DBA-Italien eine entsprechende Gewinnberichtigung in Italien herbeizuführen. Denn die genannte…
…dann müsste konsequenterweise der österreichischen T2-GmbH auch der gesamte Gewinn zugerechnet werden. Geht man aber von einer österreichisch-schweizerischen Funktionsteilung aus, dann wird einerseits dafür Sorge zu tragen sein, dass die Vertragsverhältnisse zwischen der schweizerischen T2-AG und der österreichischen T2-GmbH fremdverhaltenskonform adjustiert…
…sein, ob auf österreichischer Seite dieser Bewertung gefolgt werden kann und dieser Betrag als gemeiner Wert aus Anlass des "Eintrittes in das österreichische Besteuerungsrecht" angesehen werden kann. Zutreffendenfalls erübrigt es sich, im vorliegenden Fall zu untersuchen, ob der nachträglichen deutschen Besteuerung im Wege einer auf …
…wenn es sich bei dem schweizerischen Unternehmen nicht um ein "tätiges Unternehmen" handeln sollte und wenn die aus der Belieferung der in- und ausländischen Kunden erzielten Gewinne nicht der schweizerischen Besteuerung unterliegen. 05. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dass der Warenkonsum im Kleinwalsertal sowohl aus deutschen als auch aus österreichischen Bezugsquellen gleichermaßen nur einmal mit (15%) Umsatzsteuer belastet ist. Die Einsetzung von § 48 BAO für eine Steuerbefreiung von der österreichischen Umsatzsteuer für Lieferungen in der gegenteiligen Richtung ist demgegenüber vor allem deshalb nicht…
…die österreichische Kapitalgesellschaft dürfte durch eine solche Gestaltung in die Lage versetzt werden, den schweizerischen Markt mit einer im Wesentlichen gleichen Intensität wie bei Errichtung einer Niederlassung zu betreuen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass in einem derartigen Fall seitens der Eidgenössischen Steuerverwaltung (und…
…in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob bzw. wann der deutsche Abgabenschuldner in Österreich einen Wohnsitz begründet hat. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ob der Umstand, dass bei rund 70.000 Paar Schuhen ein "Bootstuffing" durch die Spedition vorgenommen werden soll, bei dem in Fernost gefertigte Bestandteile mit gelagerten Schuhinnenteilen verbunden werden und solcherart das Fertigprodukt in der Lagerhalle geschaffen wird, zur Begründung einer deutschen Betriebstätte führt. Der…
…Österreich. Das aus dem Ansatz mit den ursprünglichen Anschaffungskosten entstehende österreichische Besteuerungsrecht wird jedoch durch Art. 13 Abs. 4 zweiter Satz DBA-Schweiz insoweit eingeschränkt, als eine Aufwertung ("step-up") zu erfolgen hat, sofern die Schweiz eine Wegzugsbesteuerung vornimmt. Sollte es daher in der Schweiz…
…in Betracht. Nimmt die Ö-GmbH in der Folge eine Weiterausschüttung der aus Deutschland mit 76.600 Euro ankommenden Gewinnausschüttung in Höhe von 75.600 Euro vor, so muss vorerst die Bemessungsgrundlage der österreichischen KESt durch Hochrechnung auf den um den Anrechnungsbetrag ungekürzten Ausschüttungsbetrag ermittelt…