…Jahre hindurch unbeglichenen Forderung gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber dar und fällt damit unter Artikel 11 DBA-1954 und DBA-2000). Denn nach Artikel 11 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens erfasst der Zinsenartikel Einkünfte aus Forderungen jeder Art, sonach auch Forderungen eines Dienstnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber…
…aus einer im Inland ausgeübten Tätigkeit handelt, auch der Beurteilung der DBA-Rechtslage zugrunde gelegt, dann entbindet das Doppelbesteuerungsabkommen nicht von der Verpflichtung zur Vornahme des Lohnsteuerabzuges. Denn gemäß Artikel 9 Abs. 1 des DBA-Deutschland wird das Besteuerungsrecht an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dem…
…keine in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte; denn sie können nicht als Einkünfte aus Leistungen (erfolgreiche Führung des deutschen Rechtsmittelverfahrens) gewertet werden. Diese Sichtweise gilt auch für die in diesem Zusammenhang vergüteten Nebenansprüchen zu diesen Abgabenrückzahlungen, da es dem österreichischen Rechtssystem entspricht, bei Abgaben und ihren Nebenansprüchen…
…jener Staat, in dem die zugrundeliegende Arbeit erbracht worden ist. Diese Grundsätze gelten auch im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis (AÖF Nr. 134/1999). Zahlt daher eine österreichische Konzerngesellschaft im Jahr 1999 anlässlich der Beendigung des zivilrechtlichen Dienstverhältnisses unter Vornahme des Lohnsteuerabzuges Jubiläumsgeld und Abfertigungen aus, dann…
…nicht in Deutschland sondern bei Österreich liegen. Das DBA-Deutschland vermag daher im vorliegenden Fall nicht die Besteuerungsrechte Österreichs zu beschränken, wenn die Ansässigkeit in Österreich beibehalten wird. Aus dem VwGH-Erkenntnis vom 19.9.1998, 89/14/0107, wonach eine Entschädigung nur dann steuerpflichtig…
In einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahr 1977 ist Übereinstimmung erzielt worden, dass der in Artikel 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland ex 1954 (entspricht Art. 18 Abs. 2 des DBA ex 2000) verwendete Begriff "Sozialversicherung" dahingehend auszulegen ist, dass er alle…
…Eine Zuordnung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit scheidet aus, weil die Arbeitgebereinzahlungen zu einer Invaliditätsversicherung zunächst nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 steuerbefreiten Arbeitslohn darstellen und damit in weiterer Folge eine Leistung des Arbeitnehmers gegenüber der Versicherungsgesellschaft bilden.…
…des § 2 Abs. 8 Z 3 EStG 1988 ist auch im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anzuwenden. Denn sie ist dem 3. Abschnitt des EStG über die Gewinnermittlung vorgelagert und beschränkt sich daher nicht nur auf betriebliche Auslandsverluste. Die durch das 1. Stabilitätsgesetz in…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für eine in den Jahren 1998 und 1999 stattgefundene Beschäftigung bei einem französischen Arbeitgeber nach Durchfechtung in Gerichtsverfahren eine bisher vorenthaltene Gewinnbeteiligung ("participation au bénéfice"), dann stellt dies einen nachträglich zugeflossenen Vorteil aus dem seinerzeitigen Dienstverhältnis dar, der nach…
…beiden Zuteilungsregeln der Arbeitsort für die Besteuerung maßgebend ist und weil nach beiden Zuteilungsregeln der Arbeitsort eines Geschäftsführers am Sitz der GMBH gelegen ist. Mit dem Erwerb der Anteile erlischt das arbeitsrechtliche Dienstverhältnis, weshalb ein Abfertigungsanspruch gem. § 23 AngG begründet wird. Bestand in dem in …
…Tochtergesellschaft anteilsmäßig zuzurechnen sind. Der Fall ist hiebei aus österreichischer Sicht so zu sehen, dass der österreichische Arbeitgeber (die Tochtergesellschaft) einem Dritten (dem als eigene Rechtsperson eingerichteten britischen Pensionsfonds) im Umlageweg Zahlungen dafür leistet, dass dieser Dritte Pensionsverpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern der österreichischen Tochtergesellschaft übernimmt…
…dass die gegenständliche Entschädigung nicht der inländischen Besteuerung unterzogen worden ist, könnte durchaus auf eine Verkennung der Rechtslage durch den österreichischen Arbeitgeber zurückzuführen sein. Sollte Deutschland allerdings an dieser Entschädigung Besteuerungsansprüche geltend machen, dann müsste die Angelegenheit im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens geklärt werden. Denn…
…die noch aus der persönlichen aktiven Tätigkeit auf deutschem Staatsgebiet herrühren und weder als Ruhegehälter noch als nicht besonders geregelte Einkünfte angesehen werden können. (Hinweis zB auf das BFH-Urteil vom 9.11.1977, BStBl. II 1978, 195, in dem Karenzentschädigungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses…
…wobei die Kaufpreisforderung mit 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen ist, dann stellen diese Zinseneinkünfte (die sich für den Käufer als Sonderbetriebsausgaben gewinnmindernd niederschlagen) nachträgliche Einkünfte aus dem ehemaligen Betriebstättenvermögen des deutschen Kommanditisten dar. Allerdings ist im Jahr 1991 mit der deutschen…
…ist nach österreichischem Recht zu beurteilen, ob hierdurch ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis zugewendet wird. Nach § 26 Z 7 lit. a EStG 1988 zählen zu den nicht steuerbaren Einkünften die "Beitragsleistungen des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer an ... ausländische Pensionskassen auf Grund einer ausländischen gesetzlichen…
…Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dem Tätigkeitsstaat zugewiesen; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob der Zufluss der Einkünfte noch während oder erst nach Aufgabe dieser Tätigkeit stattfindet. Es entspricht einem international akzeptierten Auslegungsgrundsatz, dass im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem…
…wobei die Kaufpreisforderung mit 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen ist, dann stellen diese Zinseneinkünfte (die sich für den Käufer als Sonderbetriebsausgaben gewinnmindernd niederschlagen) nachträgliche Einkünfte aus dem ehemaligen Betriebstättenvermögen des deutschen Kommanditisten dar. Allerdings ist im Jahr 1991 mit der deutschen…
…deutschen Einkünfte, nicht aber die inländische Steuerbemessungsgrundlage; und zwar auch dann nicht, wenn diese Beiträge bei der Besteuerung in Deutschland unberücksichtigt bleiben. In einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahr 1977 ist Übereinstimmung erzielt worden, dass der in Artikel 10 Abs. 2 Z. 1 des…
…eine Wiedereinstellung nach Ablauf der Karenz gemäß dem Mutterschutzgesetz verzichtet, dann besteht wohl ein Kausalzusammenhang mit der seinerzeiten aktiven Dienstleistung in Österreich. Allerdings ist diese Kausalitätsverbindung mit der aktiven Arbeitsleistung im Vergleich zu jener mit dem eigentlichen Zahlungsgrund, nämlich dem Einverständnis auf Nichtwiederaufnahme der Arbeit…
Zahlt der ehemalige deutsche Arbeitgeber jährlich eine Erfindungsprämie aus, und zwar nachdem der Zahlungsempfänger seinen Lebensmittelpunkt aus Deutschland nach Österreich verlegt hat, dann ist vorweg festzustellen, ob es sich hierbei um eine Form des nachträglichen Arbeitslohnes für eine seinerzeit im Rahmen des Dienstverhältnisses in Deutschland…