…schweizerischer Seite eine Quellenbesteuerung des Auszahlungsbetrages vorgesehen sein dürfte, sodass ein Abstellen auf den Zeitpunkt der Antragstellung zu einer Besteuerungslücke führen könnte. Denn wenn die Antragstellung vor Ansässigkeitsverlegung, die Auszahlung aber erst nachher stattfindet, dann dürfte Österreich keine Besteuerung der vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht …
…österreichischem Steuerrecht steuerpflichtig; wobei der bloße Umstand, dass man sich selbst - durch die Kontensperrung - die Verpflichtung auferlegt hat, über diese Gelder erst nach Erreichung des Pensionsalters zu verfügen, der Beurteilung als steuerlicher Zufluss im Zeitpunkt der Zinsengutschrift auf dem Konto nicht entgegensteht. Es unterliegen daher…
…zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens), mit dem die bisherige gegenteilige Kommentarauffassung geändert wurde. Portugal hat zwar gegen die Kommentierung des Artikels 5 zahlreiche Bemerkungen mit Vorbehaltswirkungen eingebracht, die allerdings nicht die Änderung in Bezug auf die Bauplanungs- und Bauüberwachungsleistungen betreffen. Dass der OECD-Kommentar…
…prozentige Tochtergesellschaft des Generalunternehmers ist. Beginn und Ende der Baustellenfrist: Eine Bauausführung besteht von dem Zeitpunkt an, an dem das Unternehmen mit den Arbeiten - einschließlich aller vorbereitenden Arbeiten - in dem Staat beginnt, in dem das Bauwerk errichtet werden soll, also zB mit der Einrichtung eines…
…unter den gegebenen Umständen auch DBA-rechtlich verwehrt. Weiters ist zu prüfen, ob durch die Umsetzung des dargestellten Geschäftsmodells eine österreichische Betriebsstätte der D-AG begründet wird. Verfügt das Unternehmen nicht dauerhaft über eine feste, örtliche Einrichtung in Österreich, durch die die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird…
…des zwar am 1. Juli 2021 unterzeichneten, jedoch noch nicht in Kraft getretenen Revisionsprotokolls (die parlamentarische Beschlussfassung ist in Österreich am 2. Dezember 2021 erfolgt, in den VAE zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch ausständig) anwendbar ist, selbst wenn die qualifizierte staatliche Einrichtung nicht direkt an der…
…in denen die genaue Höhe der österreichischen Einkünfte angegeben ist, bestehen keine Bedenken, wenn die ausländische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck im Allgemeinen innerhalb eines Zeitraumes von 1 Jahr vor (EStR 2000 Rz 8023) oder 1 Jahr nach dem Zeitpunkt der innerstaatlichen Abfuhrverpflichtung ausgestellt worden ist…