…Abschreibungen zu den Buchwerten ist weder durch den Abkommenswortlaut noch durch eine auf der Grundlage des OECD-Musterabkommens vorgenommene Auslegung gedeckt. Das Wertverhältnis des Liegenschaftsvermögens zum übrigen Vermögen ist im Übrigen nicht nach dem Verhältnis der Buchwerte, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte im Zeitpunkt…
…4 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass die inländische GmbH ihre KG-Beteiligung seinerzeit nicht abgewertet hat, kann sonach keinesfalls zum Anlass genommen werden, nunmehr die GmbH-Beteiligung in Österreich abzuwerten; es ist allerdings einzuräumen, dass einer solchen Abwertung - wäre…
…die ein österreichisches Unternehmen aus der Expansion seiner Aktivitäten über die Landesgrenzen hinaus im Ausland erleidet, sollen nicht von jeglicher steuerlicher Berücksichtigung ausgeschlossen werden. Sollte die deutsche GmbH in der Zukunft Gewinne erzielen und die deutschen Verluste auch in Deutschland zu einer steuerlichen Verwertung führen…
…31. Dezember 2002 in einem ersten Schritt mit ihrer 100-prozentigen (operativ tätigen) österreichischen Tochter-GmbH verschmolzen und sodann in gleichzeitiger Abfolge in einem zweiten Schritt in eine Personengesellschaft umgegründet, dann geht das Verlustvortragsrecht an den noch nicht aufgebrauchten Verlusten der Holding AG nach Maßgabe…
…wie dies in der Verordnung BGBl. II Nr. 97/2001 erwähnt ist). Denn es ist ein wesentliches Element des hier zu Grunde gelegten Sachverhaltes, dass es auf deutscher Seite weder im Jahr 1996 noch im Jahr 1997 (wegen fehlender positiver Einkünfte) zu einer Verlustverwertung gekommen…
…dass die durch die Abschreibung dieser stillen Reserven in den Händen des österreichischen Anteilserwerbers verursachten Steuermindereinnahmen von derselben Steuerverwaltung getragen werden. Allerdings ist vorzukehren, dass die ausländische Steuerverwaltung das Doppelbesteuerungsabkommen korrespondierend interpretiert, da nur so die Gefahr einer Doppelverwertung der Abschreibungen vermieden werden kann (Reziproker…
…dann bilden die Betriebstätten der umgewandelten GmbH ab diesem Zeitpunkt Inlandsbetriebstätten für die deutsche D-GmbH. Die ab 1998 angefallenen und gemäß § 10 UmgrStG der D-GmbH zuzurechnenden Verlustanteile verlieren damit für die deutsche GmbH nicht die Vortragsfähigkeit. Wird nun im Wege eines "Mehrfachzuges" nach…