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4 Treffer1442 msnur geltende Fassungen
EAS 2442Seminaristische Vortragstätigkeit im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 60/1-IV/4/0416.04.2004

…von Personengesellschaften als Sitz dieser Arbeitsgemeinschaft die Adresse der Wohnung des Österreichers angegeben, dann sind im Gefolge der einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung für diese ausschließlich freiberuflich tätige Mitunternehmerschaft die Bestimmungen der Artikel 14 der DBA mit den USA und mit Deutschland zu beachten. Sowohl im…

EAS 3323Verkaufsmanager mit Arbeitsplatz in der privaten Wohnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0210-IV/4/201308.04.2013

…Unternehmens kann auch in der privaten Wohnung eines Unternehmensmitarbeiters gelegen sein (EAS 180, EAS 350, EAS 1119, EAS 1521, EAS 1590, EAS 1705, EAS 2450, EAS 2754, EAS 3270; VwGH 25.2.1987, 84/13/0053 betr. einen niederländischen Versicherungsvertreter und VwGH 12.12.1995…

EAS 278Vermögensbesteuerung bei österreichisch-schweizerischem Doppelwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3374/1/1-IV/4/9323.06.1993

…Besteuerungsrechte einräumt (im wesentlichen inländisches Grund- und Betriebstättenvermögen). Sobald auch der zweite Ehepartner seinen Hauptwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) in die Schweiz verlegt, tritt auch hinsichtlich der ihm zuzurechnenden Vermögenswerte die gleiche Rechtsfolge ein, wobei - wegen der Beibehaltung der inländischen Wohnung als Zweitwohnsitz - weiterhin die vermögensteuerliche…

EAS 843Inländische Arbeitnehmerwohnstätte durch den liechtensteinischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 50/1-IV/4/9613.03.1996

Erwirbt ein liechtensteinisches Produktionsunternehmen, das Vorarlberger Grenzgänger beschäftigt, eine österreichische Eigentumswohnung und vermietet es diese unter dem ortsüblichen Mietzins an einen österreichischen Grenzgänger-Arbeitnehmer, dann fließt hiedurch dem Grenzgänger-Arbeitnehmer ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu, der - falls die Wohnraumbewertungskriterien der Verordnung BGBl. Nr. 642…