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EAS 225Geschäftsführung ausländischer Tochtergesellschaften durch Dienstnehmer der inländischen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 41/208/2-IV/4/9325.01.1993

  Stellt eine österreichische Konzernmuttergesellschaft ihren Auslandstöchtern Personal als Geschäftsführer zur Verfügung, ist zunächst im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen, ob in diesen Fällen nicht in Wahrheit weitere (steuerliche) Dienstverhältnisse zu den ausländischen Tochtergesellschaften begründet werden. Auf die diesbezüglichen Abgrenzungshilfen in Ziffer 8 des…

EAS 499Schweizerischer Geschäftsführer einer österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 2104/1/2-IV/4/9419.09.1994

  Wird der Geschäftsführer einer schweizerischen AG auch zum Geschäftsführer einer österreichischen Tochter-GesmbH dieser schweizerischen AG bestellt, so ist zunächst von Parteienseite klarzulegen, ob diese Funktionsübernahme im Rahmen eines zweiten Dienstverhältnisses zur österreichischen GesmbH erfolgt oder nicht. Es ist sodann Sache des örtlich zuständigen…

EAS 1707Grenzgängergeschäftsführer in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 481/1-IV/4/0014.08.2000

Zufolge einer mit Deutschland abgestimmten Auslegung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens fallen Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer entsprechend der innerstaatlichen österreichischen Qualifikation dieser Einkünfte unter die Zuteilungsregel des Art. 8 Abs. 1 des Abkommens; dies hat zur Folge, dass das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat zukommt. Dies gilt…

EAS 2006Deutscher Grenzgänger-Gesellschaftergeschäftsführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1472/13-IV/4/0204.03.2002

  Es entspricht der jahrelangen Übung Österreichs und Deutschlands, dass Gesellschafterdienstnehmer nicht unter Artikel 9 DBA-D, sondern unter Artikel 8 des Abkommens fallen. Daher kommt für Gesellschafterdientsnehmer nicht die Grenzgängerregelung zur Anwendung, sodass ein in der deutschen Grenzzone (Freilassing) lebender Gesellschaftergeschäftsführer einer in der…

EAS 1443Geschäftsführung für eine inländische GMBH durch den Gesellschafter einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/27-IV/4/9921.06.1999

Schließt eine österreichische GmbH mit einer ihr nicht nahe stehenden deutschen GmbH einen Vertrag, derzufolge die deutsche Gesellschaft es übernimmt, einen ihrer Gesellschafter als Geschäftsführer der österreichischen GmbH zur Verfügung zu stellen dann ist zunächst nach österreichischem inländischen Recht zu untersuchen, ob dieser Gestaltung die…

EAS 1222Deutsche Gesellschaftergeschäftsführer österreichischer GmbHs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 211/1-IV/4/9809.02.1998

In EAS 1145 wurde folgendes ausgeführt: "Hält ein in Deutschland ansässiger eingetragener Geschäftsführer einer österreichischen GmbH 51% der Anteile einer deutschen GmbH& CO KG, die ihrerseits alle Anteile der 100-prozentigen deutschen Mutter-GmbH der erwähnten österreichischen Tochter-GmbH hält, ist sonach der Geschäftsführer an…

EAS 349Geschäftsführertätigkeit für eine inländische Konzern-GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1309/2/1-IV/4/9303.12.1993

Wird ein in Deutschland ansässiger leitender Angestellter einer deutschen Kapitalgesellschaft mit der Geschäftsführung einer konzernzugehörigen österreichischen GesmbH betraut und hiefür von seinem deutschen Arbeitgeber entlohnt, so werden jene Bezugsteile, die auf die in Österreich ausgeübte Arbeit entfallen, nach Artikel 9 DBA-Deutschland grundsätzlich im Tätigkeitsstaat…

EAS 114Vorübergehende Geschäftsführung für eine deutsche GesmbH durch den österr. Kommanditisten einer österreichischen Mutter-GesmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 2825/4/1-IV/4/9206.04.1992

Übernimmt ein in Österreich ansässiger Kommanditist einer österreichischen GesmbH & Co KG über Ersuchen der übrigen Gesellschafter der österreichischen KG vorübergehend (6 Monate) die Geschäftsführung einer deutschen GesmbH, deren Anteile die österreichische GesmbH & Co KG kurz zuvor erworben hat, unterliegen die hiefür von der österreichischen KG…

EAS 1145Deutscher Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen Tochter-GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 211/1-IV/4/9731.10.1997

Hält ein in Deutschland ansässiger eingetragener Geschäftsführer einer österreichischen GmbH 51% der Anteile einer deutschen GmbH& CO KG, die ihrerseits alle Anteile der 100%igen deutschen Mutter-GmbH der erwähnten österreichischen Tochter-GmbH hält, ist sonach der Geschäftsführer an der österreichischen GmbH mehr als 25…

EAS 1242Gleichzeitige Geschäftsführung für zwei verbundene Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 472/1-IV/4/9830.03.1998

Übernimmt der als Dienstnehmer bei einer österreichischen Kapitalgesellschaft angestellte Geschäftsführer im Rahmen dieses Dienstvertrages auch die Geschäftsführung für die deutsche Muttergesellschaft, dann ist zunächst auf der Grundlage des österreichischen innerstaatlichen Rechtes zu untersuchen, ob diese Gestaltung (nämlich kein Vertragsverhältnis des Geschäftsführers zur deutschen Muttergesellschaft) steuerlich…

EAS 2997In der Schweiz ansässiger Pilot einer österreichischen Fluggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2335-IV/4/200825.08.2008

Ist ein in der Schweiz ansässiger Pilot bei einer österreichischen Fluggesellschaft angestellt und wird er von dieser im internationalen Luftverkehr eingesetzt, so wird gemäß Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht an den von der österreichischen Gesellschaft gezahlten Pilotenbezügen Österreich zugeteilt. Die Bezüge sind…

EAS 3311Betriebstättenleitender deutscher Geschäftsführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0658-IV/4/201221.12.2012

Gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland wird das Besteuerungsrecht an Geschäftsführerbezügen, die ein in Deutschland ansässiger und im österreichischen Firmenbuch eingetragener Geschäftsführer einer österreichischen GmbH bezieht, Österreich zugeteilt. Die Abkommensregelung kommt unabhängig davon zur Anwendung, wo die Tätigkeit des Geschäftsführers ausgeübt wird. Das Besteuerungsrecht…

EAS 668Ferngeschäftsführung einer inländischen GmbH aus den USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/17-IV/4/9505.07.1995

Werden die Geschäfte einer österreichischen GmbH von einem in den USA ansässigen Gesellschaftergeschäftsführer geleitet, der seinerseits in Österreich durch einen Generalbevollmächtigten vertreten ist, dann unterliegen die in die USA fließenden Geschäftsführervergütungen gemäß § 98 Z. 2 EStG (Verwertungstatbestand) der inländischen Besteuerung. Allerdings steht der Geltendmachung dieses…

EAS 1689Deutscher als Geschäftsführer einer inländischen GmbH und Arbeitsausübung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 77/1-IV/4/0017.07.2000

Übernimmt ein in Deutschland Ansässiger die Geschäftsführung einer inländischen GmbH (als eingetragener Geschäftsführer), wobei er sich einerseits in dieser Eigenschaft etwa 2 bis 3 Tage pro Woche in Österreich aufhält und wobei er andererseits für diese GmbH auch in Deutschland beruflich tätig wird (Betreuung des…

EAS 2121Ferngeschäftsführung durch deutsche und schweizerische Gesellschaftergeschäftsführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 155/2-IV/4/0201.10.2002

Wirken ein in Deutschland ansässiger und ein in der Schweiz ansässiger und je zu 35% an einer österreichischen GmbH beteiligter Geschäftsführer gemeinsam mit anderen österreichischen Geschäftsführern an der Geschäftsleitung in der Weise mit, dass sie so gut wie ausschließlich über Telefon, Fax und Internet miteinander…

EAS 1553Grenzgänger-Geschäftsführer bei einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/2-IV/4/9917.11.1999

Die Grenzgängerregelung des Artikel 9 Abs. 3 DBA-Deutschland, derzufolge das Besteuerungsrecht an den Bezügen der in Deutschland in Grenznähe arbeitenden österreichischen Grenzgänger Österreich zugeteilt ist, gilt auch für jene Grenzgänger, die als Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften tätig sind; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, daß…

EAS 3433Geschäftsführervergütungen bei Ferngeschäftsführung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.451.61202.07.2021

Wird ein in Österreich ansässiger Alleingeschäftsführer einer GmbH mit Sitz in Deutschland überwiegend in Österreich tätig ("Ferngeschäftsführung"), so kommt Art. 16 Abs. 2 DBA-Deutschland nur dann zur Anwendung, wenn die Gesellschaft auch abkommensrechtlich in Deutschland ansässig ist. Ist die GmbH vor dem Hintergrund der…

EAS 318Dienstnehmer deutscher Konzerngesellschaften als Geschäftsführer einer inländischen GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 657/2/1-IV/4/9320.10.1993

Errichtet eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochter-GesmbH und werden mit der Geschäftsführung dieser Tochtergesellschaft in Deutschland ansässige Personen betraut, die in einem Dienstverhältnis zur deutschen Muttergesellschaft oder zu anderen deutschen Konzerngesellschaften stehen, so ist zunächst zu untersuchen, ob bei Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise…

EAS 1426Steuerliche Behandlung von Gesellschaftergeschäftsführern ausländischer Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/5-IV/4/9915.03.1999

  Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 21.8.1985, BStBl. II 1986, 5) ist bei der Auslegung eines Doppelbesteuerungsabkommens zunächst von seinem Wortlaut, sodann vom Sinn und Vorschriftenzusammenhang innerhalb des Abkommens und schließlich von den Begriffsbestimmungen des innerstaatlichen Rechts auszugehen. Diese in der…

EAS 2316Österreichische Grenzgänger-Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/2-IV/4/0311.07.2003

Nach Art. 9 Abs. 3 DBA-Deutschland aus dem Jahr 1954 waren in Österreich ansässige und als Grenzgänger bei deutschen Kapitalgesellschaften beschäftigte Geschäftsführer in Österreich steuerpflichtig, vorausgesetzt, dass die Arbeit tatsächlich im deutschen Grenzgebiet ausgeübt worden ist und dass sie an der Kapitalgesellschaft nicht wesentlich…