… 98 Z. 4 EStG) weiterhin der inländischen Lohnabzugsbesteuerung. Wird diese Sichtweise, daß es sich bei den Gehaltsfortzahlungen um nachträgliche Einkünfte aus einer im Inland ausgeübten Tätigkeit handelt, auch der Beurteilung der DBA-Rechtslage zugrunde gelegt, dann entbindet das Doppelbesteuerungsabkommen nicht von der Verpflichtung zur Vornahme…
Das DBA-Schweiz enthält in Artikel 28 eine Bestimmung, derzufolge "das Recht zur Vornahme des Steuerabzuges durch dieses Abkommen nicht berührt" wird. Diese Bestimmung ist nicht so zu verstehen, dass hierdurch Österreich durch das Abkommen verpflichtet wird, von einer gemäß dem DBA steuerfrei zu stellenden…
Gerät ein international tätiges Unternehmen durch eine auf österreichischer Seite vorgenommene Verrechnungspreiskorrektur unverschuldet in einen grenzüberschreitenden Besteuerungskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung und kann eine Konfliktklärung nur im Wege eines lang andauernden internationalen Verständigungsverfahrens herbeigeführt werden, so besteht auf österreichischer Seite die Möglichkeit, die…
…Finanzverwaltung in die Lage versetzt werden, zeitgerecht Erhebungen darüber anzustellen, ob möglicherweise ein Missbrauchsfall ("Treaty-shopping") vorliegt. Wurde in einem solchen Fall der Kapitalertragsteuerabzug in Österreich unterlassen, so können nicht im EAS-Verfahren durch das Bundesministerium für Finanzen die Wirkungen von § 94a EStG und der…
…dass die Betriebstättendauer jedenfalls in beiden Staaten übereinstimmen muss. Sollte daher auf deutscher Seite im vorliegenden Fall dem Baustopp die Wirkung einer Fristhemmung zuerkannt werden, würde auf österreichischer Seite entsprechend verfahren werden. 27. Jänner 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…befasste Finanzamt Eisenstadt einerseits eine Bestätigung verlangen wird, dass die von der österreichischen Lohnsteuer zu entlastenden Teile der betreffenden Zahlungen tatsächlich korrespondierend der deutschen Besteuerung unterzogen worden sind (oder noch werden) und dass andererseits eine Klärung darüber herbeigeführt wird, ob eine Weiterbelastung an die deutsche…
…siehe auch BFH v. 18.7.73, BStBl. II 1973, 757). Die Entschädigung für die vorzeitige Kündigung zählt nach österreichischem Recht als "Entschädigung für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit" auf der Grundlage von § 32 Z. 1 lit. b EStG ebenfalls noch zu den (nachträglichen…
Verlegt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger, dem 100% der Anteile an einer deutschen GmbH gehören (Anschaffungskosten 100), seinen Wohnsitz in die Schweiz, tritt damit ein Umstand ein, der bereits nach inländischem Recht (Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht) zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich führt…
…EAS 3221, EAS 3293). Wendet man diese Konzeption auf das gegenständliche Entgelt für eine Tätigkeitsunterlassung an, dann verlangt dies darnach, dass das für aktive Dienstleistungen nach Artikel 15 DBA maßgebende Kausalitätsprinzip nicht auch auf diese Unterlassungsleistungen angewendet wird und dass daher das gesamte Pauschalentgelt im…
Hat ein Schweizer Staatsbürger, der 1998 eine schweizerische GmbH gegründet hatte, mit 01.01.2007 seinen Wohnsitz aus der Schweiz nach Österreich verlegt und im Jahr 2009 die Beteiligung verkauft, kommt die ab 2004 gültige Wegzugsbesteuerungsklausel des Art. 13 Abs. 4 DBA-Österreich/Schweiz zur…
…MK zu Art. 23 A und B Rz 56.2). Wenn sowohl Österreich als auch Deutschland den Vorgang übereinstimmend als unter Artikel 13 Absatz 1 DBA-Deutschland subsumieren und Deutschland aufgrund des innerstaatlichen Steuerrechts in bestimmten Konstellationen eine Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne gewährt, liegt kein Qualifikationskonflikt…
Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…
…und grundsätzlichen Bedeutung auch im Geltungsbereich des DBA 2000 Gültigkeit. Wird daher ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt und erhält er nach seinem Zuzug nach Österreich aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Abfindung, dann steht nach Auffassung des BM für Finanzen das Besteuerungsrecht…
…1994, kann eine Rückerstattung jener (5%igen) schweizerischen Quellensteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO beantragt werden, für die sich auf Grund des DBA-Schweiz die Verpflichtung zur Anrechnung auf die österreichische Steuer ergibt; dies allerdings nur, "wenn keine Anrechnungsmöglichkeit im Rahmen einer Veranlagung besteht". Diese…
…Wegzug nach Österreich in Deutschland entstandenen Wertzuwachses bis zur tatsächlichen Veräußerung der Beteiligung gestundet, hindert dies auf österreichischer Seite nicht, gemäß § 31 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ebenfalls einen Steueraufschub bis zur tatsächlichen Veräußerung der Gesellschaftsbeteiligung zu beantragen. Bundesministerium für Finanzen, 20. Oktober 2010
…damit verbundene Anrechnung der österreichischen Kapitalertragsteuer nur in Höhe von 15% eine Doppelbesteuerung ein. Die österreichische Kapitalertragsteuer ist in Nichtbeachtung des Revisionsprotokolls zum DBA-Ö/Deutschland (BGBl. Nr. 361/1994) entrichtet worden, derzufolge mit Wirkung ab 1992 eine Herabsetzung der Kapitalertragsteuer auf 15% eingetreten ist…