Der deutsche Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 17.12.1997, BStBl. 1999 II 13, entschieden, dass ein Beamter seine Tätigkeit nicht "in der Verwaltung" ausübt, wenn er seine Dienste aufgrund einer Dienstleistungsüberlassung tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt. Auf deutscher Seite werden daher…
…aus dem Anwendungsbereich des Artikels 19 herauslöst, für die Italienischen Staatsbahnen wirkungslos bleibt. Die Aktivbezüge der in Österreich lebenden Bediensteten der Italienischen Staatsbahnen sind daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen. 12. August 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers gezahlt werden, nicht mehr die Steuerzuteilung an den Kassenstaat (Deutschland), sondern jene des Artikels 15 an den Tätigkeitsstaat (Österreich). Wenn das Wiener Studio für den deutschen Arbeitgeber eine inländische Lohnsteuerbetriebstätte im Sinn des § 81 EStG 1988 darstellt, dann ist der deutsche Arbeitgeber…
Wird ein E-Werk, das von einem in Österreich ansässigen Unternehmer betrieben wird und an dem vier in Deutschland ansässige Familienangehörige als unechte stille Gesellschafter beteiligt sind, verkauft, ist gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 3 DBA-Deutschland das gesamte Besteuerungsrecht Österreich zugewiesen. Die seitens…
Wird eine inländische KG, an der ausschließlich in Deutschland ansässige Gesellschafter beteiligt sind, in eine österreichische GesmbH umgegründet, dann erfasst der in § 16 Abs. 2 UmgrStG vorgesehene Aufwertungszwang auch die Anteile jener Gesellschafter, die an der GesmbH nur unwesentlich beteiligt sind. Denn im Fall…
…Freilassing ansässiger Bediensteter der Österreichischen Bundesbahnen, der als Grenzgänger bei den ÖBB in Salzburg beschäftigt ist, unterliegt der Besteuerung in Österreich. Die durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 825/1992 geschaffene Körperschaft "Österreichische Bundesbahnen" ist eine solche des öffentlichen Rechtes; der Umstand, dass die Bestimmungen des GesmbH…
…ausgeübt wird. Wird daher auf deutscher Seite die Zugehörigkeit der Beteiligung zum gewillkürten Betriebsvermögen der deutschen Personengesellschaft festgestellt, dann führt dies auf österreichischer Seite gemäß Artikel 15 zu einer entsprechenden Steuerfreistellung. 15. April 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Das österreichisch-deutsche Abkommen vom 11. Okt. 1972, BGBl. Nr. 241/1974, über die Umsatzbesteuerung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jungholz und der Bundesrepublik Deutschland ist auf umsatzsteuerbare Vorgänge, die nach EU-Beitritt Österreichs, sonach ab 1.1.1995, verwirklicht…
Das Bundesministerium für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass seit einiger Zeit keine neuen steuerlichen Zuzugsbegünstigungen für Wohnsitzverlegungen nach Österreich mehr erteilt werden. Aus dem Gesichtspunkt der europäischen Integration gesehen, erscheint die Einräumung solcher Steuervorteile nicht mehr zeitgemäß. 20. Oktober 1993 Für den Bundesminister…
…Partnerstaat betrieben werden. Da dies für die ÖBB nicht der Fall ist, löst z.B. das Unterhalten von Auslandsrepräsentanzen für die ÖBB keine Körperschaftsteuerpflicht in Deutschland aus. Die neugeordnete ÖBB (Gesellschaft "Österreichische Bundesbahnen") wurde durch das Bundesbahngesetz 1992, BGBl. Nr. 825, geschaffen. Sie ist gem. …
Überträgt ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer inländischen Abfallbeseitigungs-KG seinen Anteil unentgeltlich an eine österreichische Stadtgemeinde, dann kann zwecks Erwirkung einer Steuerfreistellung in Deutschland auf folgendes hingewiesen werden: Unter EAS 665 hat das Bundesministerium für Finanzen folgende Auffassung vertreten: "Werden von Personen mit…
…Grundsätzen richten soll, die im innerstaatlichen Ertragsteuerrecht der beiden Staaten für die Bestimmung der Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechtes gelten. Mit Erlass vom 19. September 1989, AÖF Nr. 281/1989, sind auf österreichischer Seite zahlreiche betriebliche Aktivitäten festgestellt worden, denen jedenfalls gewerblicher…
…mit den seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten ermittelt werden müßte. Das BM für Finanzen schließt sich daher der in dieser Hinsicht der gegenteiligen Literaturansicht (Toifl, Die Wegzugsbesteuerung, Wien 1996, 110 ff) nicht an. 05. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…1 eingreift, die das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zuweist. Das am 2. September 1999 paraphierte neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland enthält in Artikel 18 Abs. 1 zwar eine besondere Zuteilungsregel für Rentenzahlungen, doch wird in dieser ebenfalls das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen, so dass durch das neue…
…einer deutschen Gemeinde die Frischwasserversorgung von österreichischen Kunden übernimmt und diese Leistungen über ein ihr zur Verfügung stehendes unterirdisches Rohrleitungsnetz ausführt. Ob die Wasserzähler auf deutschem oder österreichischem Staatsgebiet stehen, erscheint für die Beurteilung des Rohrleitungsnetzes als Betriebstätte unerheblich. Bundesministerium für Finanzen, 17. September 2007
Wird eine Dienstnehmerin einer in Italien ansässigen Körperschaft - die eine im Bereich der Eisenbahninfrastruktur tätige, 100-prozentige Tochtergesellschaft der Italienischen Staatsbahnen FF.SS. (Ferrovie dello Stato Italiane S.p.A.) ist - im Rahmen einer Entsendung für ein Jahr einem in Österreich ansässigen Verein überlassen…
…vorgesehen. Die Formblätter können von der Homepage des BM für Finanzen (www.bmf.gv.at) heruntergeladen werden. Die Anschrift des Finanzamtes Eisenstadt lautet: A-7001, Eisenstadt, Neusiedlerstraße 48, Telefon +/43 2682 62831. 17. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Die durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 825/1992 geschaffene Körperschaft "Österreichische Bundesbahnen" ist eine solche des öffentlichen Rechtes; der Umstand, dass die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes auf diese Körperschaft subsidiär und "sinngemäß" anzuwenden sind, macht aus den ÖBB keine Gesellschaft des privaten Rechtes. Bezüge, die an…
Am 23. Juni 1999 ist in Abschnitt C Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche folgendes festgehalten worden : "Werden von einem österreichischen Bau- und Montageunternehmen Arbeitskräfte von einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer zwölf Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland…
Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass eine deutsche Kapitalgesellschaft, die zu fast 100% an einer österreichischen Immobiliengesellschaft beteiligt ist, hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinne von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in…