Beabsichtigt eine deutsche Gesellschaft österreichische Wiederverkäufer mit Lederwaren zu beliefern und ist vorgesehen, dass ein angestellter Außendienstmitarbeiter des deutschen Unternehmens die Kundenbetreuung in Österreich übernimmt, wobei zwar kein offizielles Geschäftslokal, wohl aber am inländischen Wohnort des Außendienstmitarbeiters ein Kleinbüro angemietet wird, so ist davon auszugehen…
Nach Auffassung des BM für Finanzen wird im Allgemeinen ein Handelsbetrieb, der als Wiederverkäufer ausländischer Markenprodukte auftritt, nicht neben dem Wareneinkaufspreis noch zusätzliche Zahlungen dafür leisten, dass auf der gekauften Handelsware die Markenbezeichnung des ausländischen Herstellers aufscheint. In gleicher Weise wird aber auch eine deutsche…
…Lizenzgebühren in die Schweiz abfließen zu lassen. In diesem Zusammenhang wird zu beachten sein, dass im Allgemeinen ein Handelsbetrieb, der als Wiederverkäufer von Markenprodukten auftritt, nicht neben dem Wareneinkaufspreis noch zusätzliche Zahlungen dafür leisten wird, dass auf der gekauften Handelsware die Markenbezeichnung des Herstellers aufscheint…
…Vertriebsunternehmens (eines Handelsunternehmens), sondern jene eines Dienstleistungsunternehmens aus, dann wird für die Ermittlung einer fremdüblichen Abgeltung nicht mehr die Wiederverkaufspreismethode anwendbar sein; denn nach der Strukturumstellung ist die Gesellschaft kein Wiederverkäufer mehr. Vielmehr wird die Kostenaufschlagsmethode die zielgenauere Methode sein. Nach dieser Methode dürfte aber…