…in einer der internationalen Entwicklung entgegenstehenden Weise ausgelegt, würde dies zu einer Doppelnichtbesteuerung führen: Deutschland müsste auf Grund des DBA von der Besteuerung freistellen, Österreich würde wegen fehlgeleiteter Interpretation des nationalen Rechtes keine Besteuerung vornehmen. Ein solches Auslegungsergebnis kann nicht als den Intentionen des Gesetzes…
…das österreichische Unternehmen unterworfen ist. Kein Entlastungserfordernis wird vermutlich dann bestehen, wenn die Gesamtsteuerbelastung trotz Verweigerung des Verlustausgleiches im Ausland niedriger ist, als wenn sich die Baubetriebstätten in Österreich befunden hätten. 28. Juni 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…weigern sollte, die eingezogenen Lohnsteuerbeträge wieder rückzuzahlen, müsste der Weg des Verständigungsverfahrens beschritten werden. Dieses Verfahren ist aber dann gemäß Art. 25 Abs. 1 DBA-Deutschland nicht in Österreich, sondern im Ansässigkeitsstaat der von der Doppelbesteuerung betroffenen Arbeitskräfte, sonach in Deutschland einzuleiten. 5. Oktober 2005…
…ausübt. Aus Sicht des BM für Finanzen empfiehlt sich in Fällen dieser Art, dass von Unternehmensseite ein Gewinnaufteilungsvorschlag unterbreitet und in der Folge mit dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt abgestimmt wird. Sollte sich hiebei ein Besteuerungskonflikt anbahnen, wird naheliegen, eine Problemlösung im Wege eines…
…EAS 501, EAS 1234 und Z 6 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 7. Juni 1991). Sollte auf deutscher Seite eine gegenteilige Auffassung vertreten werden und hiedurch die Gefahr einer Doppelbesteuerung drohen, müsste der Fall zeitgerecht im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens einer Lösung zugeführt…
…Funktion des schweizerischen Unternehmens im Zusammenhang mit den "Kontakten zu Kunden" genauer zu untersuchen sein; falls in diesem Rahmen Verkäufe zustande kommen sollten, könnte der Fall eines ständigen Vertreters in Österreich vorliegen. Fragen der vorliegenden Art sind derart sachverhaltsabhängig, dass im Rahmen des EAS-Verfahrens…
…auf Abschnitt 18 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens; nach dieser international akkordierten Auslegung werden Zeiten, in denen ein Generalunternehmer die von ihm übernommenen Arbeiten an Subunternehmer weitergegeben hat, dem Generalunternehmer auch dann zugerechnet, wenn er nicht an der Baustelle anwesend ist…
…einer österreichischen Dach-ARGE, dann bilden inländische Betriebstätten der ARGE auch Betriebstätten des deutschen ARGE-Partners. Erhält die deutsche Baugesellschaft den Auftrag, auf einer Autobahnbaustelle im Sommer 2003 die Richtungsfahrbahn nach Süden und im Sommer 2004 die Richtungsfahrbahn nach Norden zu sanieren, dann liegt wohl…