Hat eine Österreicherin ihren Wohnsitz aus Österreich in die Schweiz verlegt und löst sie in der Folge durch Widerruf ihre österreichische Privatstiftung auf, so kann die damit verbundene österreichische Kapitalertragsteuerpflicht auf der Grundlage von Artikel 21 DBA-Schweiz vermieden werden (EAS 2482 vom 28. Juni…
…Anrechnung ausländischer Steuern anzurechnen. Dies gilt sinngemäß auch für einen Vermögensrückfall an den in Kanada ansässigen Letztbegünstigten auf Grund des Widerrufs einer Privatstiftung. Denn im Fall der Auflösung der Stiftung durch Widerruf wird darin nicht - wie bei Liquidation einer Kapitalgesellschaft - die Verwirklichung eines Veräußerungstatbestandes gesehen…
…Gründen möglichen Widerruf übertragen und ist dieser Vorgang in Deutschland als Schenkung der Schenkungsbesteuerung unterzogen worden, dann sind grundsätzlich keine schenkungssteuerlichen Folgen in Österreich zu erwarten, wenn die seinerzeitige Geschenkgeberin, die vor 3 Jahren nach Österreich zugezogen ist, nach amerikanischem Recht wegen des seinerzeitigen Widerrufsvorbehaltes…
…der Stifter des US-Trusts ist (in denen sonach ein "grantor trust" vorliegen dürfte) und außerdem in der Trustdeklaration ein jederzeitiger teilweiser oder gänzlicher Widerruf und Änderungen der Rechtsgrundlagen des Trusts vorgesehen sind, werden auch die Einkünfte des Trusts der jederzeitigen Verfügungsmöglichkeit des Stifters vorbehalten…
…2006 unterzeichnete Revisionsprotokoll der damals in § 31 EStG 1988 enthaltenen Gesetzessprache bedient hat. Nach dem zuvor Gesagten ist der Tod des Steuerpflichtigen im gegebenen Zusammenhang nach dem DBA-Schweiz mit einer Veräußerung der Beteiligung insoweit gleich zu behandeln, als in beiden Fällen der Steueraufschub beendet…
Das DBA-Schweiz enthält in Artikel 28 eine Bestimmung, derzufolge "das Recht zur Vornahme des Steuerabzuges durch dieses Abkommen nicht berührt" wird. Diese Bestimmung ist nicht so zu verstehen, dass hierdurch Österreich durch das Abkommen verpflichtet wird, von einer gemäß dem DBA steuerfrei zu stellenden…