Wurde Vermögen im Jahr 1971 von einer damals in Deutschland ansässigen deutschen Staatsbürgerin an ihren damals minderjährigen Sohn gegen jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglichen Widerruf übertragen und ist dieser Vorgang in Deutschland als Schenkung der Schenkungsbesteuerung unterzogen worden, dann sind grundsätzlich keine schenkungssteuerlichen…
…könnte dies allerdings Anlass sein, dass seitens des österreichischen Finanzamtes eine grenzüberschreitende Abklärung der Besteuerungsrechte in die Wege geleitet wird. Hat der Arbeitnehmer nach Optionsausübung in der zweiten Jahreshälfte 1999 seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt und nach Wohnsitzverlegung, also nach dem Eintritt in…
…31.5.1996 vorgesehenen einjährigen Verlängerungsoption Gebrauch machen und solcherart eine Rückerstattung der österreichischen KESt in Höhe von 12,5% und nicht nur von 10% erlangen, genügt, dass sie dem Rückerstattungsantrag eine entsprechende Optionserklärung beilegen. Eine Optionserklärung könnte etwa folgenden Wortlaut haben: "Ich optiere gemäß…
…enthält keine besonderen Formvorschriften dafür, in welcher Weise eine Option auf Verlängerung der Geltungsdauer des Abkommens vom 25.10.1956 auszuüben ist. Wollen in den USA ansässige Abgabepflichtige für ihre aus Österreich bezogenen Einkünfte von der in Artikel 28 Abs. 3 des DBA-USA vom…
…Diese OECD-Berechnungsmethode weicht allerdings von der noch in EAS 2041 vertretenen Auffassung ab (die auch dem dort zitierten BFH-Urteil zugrunde liegen dürfte), wonach die Zeitspanne zwischen Optionseinräumung und tatsächlicher Optionsausübung maßgebend sein soll (nach dieser Methodik dürften in Österreich nur 25% von 40…
…außerdem in der Trustdeklaration ein jederzeitiger teilweiser oder gänzlicher Widerruf und Änderungen der Rechtsgrundlagen des Trusts vorgesehen sind, werden auch die Einkünfte des Trusts der jederzeitigen Verfügungsmöglichkeit des Stifters vorbehalten und werden daher steuerlich ihm zuzurechnen sein. Im Fall eines "discretionary trusts" tritt der Trust…
…verlegt und löst sie in der Folge durch Widerruf ihre österreichische Privatstiftung auf, so kann die damit verbundene österreichische Kapitalertragsteuerpflicht auf der Grundlage von Artikel 21 DBA-Schweiz vermieden werden (EAS 2482 vom 28. Juni 2004, wobei allerdings nunmehr das Entlastungsverfahren nach der DBA-EVO…
…vom Einkommen nach Maßgabe der innerstaatlichen Rechtsvorschriften Kanadas über die Anrechnung ausländischer Steuern anzurechnen. Dies gilt sinngemäß auch für einen Vermögensrückfall an den in Kanada ansässigen Letztbegünstigten auf Grund des Widerrufs einer Privatstiftung. Denn im Fall der Auflösung der Stiftung durch Widerruf wird darin nicht…
…Konzerngesellschaft), dann hängt die Frage, ob die mit dieser Optionsausübung nachträglich zufließenden Einkünfte aus der seinerzeit in den USA ausgeübten unselbständigen Arbeit in Österreich steuerpflichtig sind, davon ab, ob die Geltendmachung dieser Steuerpflicht gegen das (idR) bis einschließlich 1998 anzuwendende DBA-USA (1956) verstößt. Wie…
…Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Übt daher ein ehemaliger Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens nach seiner Pensionierung und nach seiner Übersiedlung nach Österreich eine noch während der Aktivzeit von seinem deutschen Arbeitgeber eingeräumte Aktien-Option tatsächlich aus…
…tritt auf der Grundlage des BMF-Erlasses vom 22. April 1997, AÖF Nr. 125/1997, hiemit ein Zufluss von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ein. Es handelt sich hiebei idR um ein nachträgliches Entgelt für jene Arbeitsleistungen, die den Arbeitgeber seinerzeit zur Einräumung der Optionsrechte bewogen…
Erhalten die Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft von dieser Optionsscheine zugeteilt, die diese Unternehmensmitarbeiter nach einer dreijährigen Wartezeit innerhalb eines 10-Jahreszeitraumes berechtigen, Aktien der US-Muttergesellschaft zum Börsenkurswert am Optionsscheinausgabetag zu erwerben, so zählt ein hiedurch den Belegschaftsmitgliedern zugewendeter Vermögensvorteil zu deren Einkünften aus nichtselbständiger…