…Unternehmens dieser Beurteilung nicht entgegentreten können. Der bloße Umstand, dass der Leiter des Repräsentanzbüros über keine Verkaufsabschlussvollmacht verfügt, ist bei Bestand einer räumlichen Geschäftseinrichtung nicht ausreichend, deren Betriebstätteneigenschaft auszuschließen; nur im Fall eines abhängigen Vertreters würde das Fehlen einer Vertragsabschlussvollmacht die Annahme einer Betriebstätte für…
Wird die Österreich-Werbung für eine österreichische Tochtergesellschaft eines deutschen Konzerns von einer deutschen konzerninternen Werbeagentur besorgt, dann erbringt diese deutsche Konzernwerbegesellschaft dem im Konzernverbund befindlichen österreichischen Schwesterunternehmen eine Dienstleistung, die von der österreichischen Gesellschaft fremdverhaltenskonform abzugelten ist. Hiebei kann durchaus die Kostenaufschlagsmethode angewendet werden…
…Arbeit von technischen Angestellten des deutschen Unternehmens zu koordinieren und Kunden zu treffen, dessen Tätigkeit aber nicht auf Kundenbeziehungen in Österreich gerichtet ist, dann erfordert die Beurteilung, ob in diesem Büro eine bloße unterstützende Hilfstätigkeit für das deutsche Unternehmen ausgeführt wird und folglich keine inländische…
…verlieren und die Anwerbung von Unternehmensmitarbeitern weder vom Begriff des "Einkaufes von Gütern oder Waren" im Sinn der Ziffer 9 lit. c erfasst wird noch diese Aktivität unter lit. a oder b fällt, spricht der Wortlaut des DBA 1954 jedenfalls für den Bestand einer inländischen…
…selbständigen Handelsvertretern durchgeführt werden, so ist die dabei auftretende Frage, ob die Räume der Gastwirtschaft oder allfällige inländische Zweitwohnungen der deutschen Vertreter für diese inländische Betriebstätten darstellen, als Sachverhaltsfrage von dem jeweils zuständigen Finanzamt zu beurteilen. Es spricht allerdings einiges dafür, dass keine inländischen Betriebstätten…
…die Rezeption) in Anspruch zu nehmen, dann wird durch die Erlangung der dauerhaften Verfügungsmacht über den Büroraum für Zwecke der Vermarktung der deutschen Produkte in Österreich eine inländische Betriebstätte begründet. Betriebstättenbegründend wirkt daher nicht die Inanspruchnahme der Bürodienstleistungen, sondern die Erlangung dieser Verfügungsmacht über den…
Wurde im Zuge einer GPLA-Prüfung vom zuständigen Finanzamt eine in Tschechien ansässige Steuerpflichtige, die für eine österreichische Firma Werbemittel mit eigenem PKW zur Verteilung brachte, als gewerblich tätig eingestuft, dann steht gemäß Artikel 7 iVm Art. 5 Abs. 3 lit. b DBA Tschechien das…
…die Umsetzung von Marktzugangsstrategien zählt zu den Kernaufgaben jeder unternehmerischen Vertriebsaktivität. Durch den Werbeaufwand wird für das Unternehmen ein Firmenwert aufgebaut, der zwar bilanziell nicht als Wirtschaftsgut verbücherungsfähig ist, der aber dennoch in dem Unternehmen vorhanden und bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen jenem Unternehmensteil zuzuordnen ist…
Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…