Wird einem in Österreich ansässigen Kabarettisten in Würdigung seiner Persönlichkeit und seines Schaffens von einem deutschen Theater ein Jurypreis zuerkannt, der nach österreichischem Steuerrecht weder zu den freiberuflichen Betriebseinnahmen des Künstlers noch zu einer anderen Einkunftsart zu rechnen und daher als nicht steuerbar zu werten…
…dem Ergebnis eines Verständigungsverfahrens sichtbar, das zu parallelen Erlässen in Österreich und in Deutschland geführt hat und die Einkünfteaufteilung der künstlerisch tätigen Bühnen- und Kostümbildner betroffen hat (Erlass des BMF vom 11. Februar 1974, AÖF Nr. 105/1974 und Schreiben des FM Bayern v. 5…
…den Auftrag, für ein inländisches Unternehmen eine Skulptur vor einem ihrer Einkaufszentren aufzustellen und beauftragt sie einen in Deutschland ansässigen Bildhauer mit der Anfertigung der künstlerischen Entwurfzeichnungen, nach denen in der Folge die Skulptur durch Subunternehmer des inländischen Generalunternehmers angefertigt und aufgestellt wird, so tritt…
…Abs. 1 (i.V. mit dem letzten Satz des Absatzes 2) DBA-Deutschland dazu, dass Österreich jene Einkünfte von der Besteuerung freistellt, die auf die in Deutschland tatsächlich erbrachte künstlerische Arbeit entfallen. Wurde in einem solchen Fall von dem auftragerteilenden inländischen Kirchenerhalter der Steuerabzug nach …
…eines Verständigungsverfahrens sichtbar, das zu parallelen Erlässen in Österreich und in Deutschland geführt hat und die Einkünfteaufteilung der künstlerisch tätigen Bühnen- und Kostümbildner betroffen hat (Erl. des BMF vom 11. Feber 1974, AÖFV. Nr. 105/1974 und Schreiben des FM Bayern v. 5.Juni 1975…
…eines Verständigungsverfahrens sichtbar, das zu parallelen Erlässen in Österreich und in Deutschland geführt hat und die Einkünfteaufteilung der künstlerisch tätigen Bühnen- und Kostümbildner betroffen hat (Erlass des BMF vom 11. Februar 1974, AÖF Nr. 105/1974 und Schreiben des FM Bayern vom 5. Juni 1975…
…Quellensteuerabzug unterworfen hat, so wäre dies nur dann abkommenskonform, wenn dem durch Werkvertrag verpflichteten österreichischen Bühnenbildner in Italien eine "feste Einrichtung" im Sinn von Artikel 14 des DBA-Italien zur Verfügung gestanden ist. Die genannte "feste Einrichtung" entspricht einer in Artikel 5 umschriebenen "Betriebstätte"; eine…
…1 Z 1 EStG vorzunehmen, denn eine Kunstausstellung fällt nach Auffassung des BM für Finanzen unter den weiten Begriff der Unterhaltungsdarbietung; der Umstand, dass dem Publikum künstlerisch Hochwertiges aus dem Bereich der bildenden Kunst dargeboten wird, nimmt einer solchen Veranstaltung ebenso wenig den Charakter einer…
…die Agentur hingegen in der Schweiz ansässig, schränkt Artikel 17 Abs. 1 letzter Satz des DBA-Schweiz (so genannter "Künstlerdurchgriff") das inländische Quellenbesteuerungsrecht an den an die Schweizer Agentur gezahlten Vergütungen nicht ein. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf zwei Aufsätze in der Steuer und Wirtschaftskartei…
…künstlerische Tätigkeit nicht immer einfach ist; insbesondere dann nicht, wenn Verträge mit gemischtem Inhalt geschlossen wurden. Das BM für Finanzen lässt sich in solchen Fällen in der Abgrenzungsfrage von Ziffer 18 des OECD-Kommentars zu Artikel 12 OECD-MA leiten. Darnach liegt diesfalls bei künstlerischen…
…102 Abs. 1. Z 3 EStG eine Veranlagung auf Nettobasis zu erwirken. Sollte der schweizerische Künstler in Österreich über einen Nebenwohnsitz verfügen, hätte seine Besteuerung - unter Beachtung des DBA-Schweiz - auf der Grundlage bestehender unbeschränkter Steuerpflicht stattzufinden, die keinen Steuerabzug nach § 99 EStG vorsieht; dies…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Künstler über eine deutsche Künstleragentur für Deutschland-Auftritte 750.000 Euro (1,000.000 abzüglich der deutschen Abzugssteuer von 25%) und erzielt dieser Künstler in Österreich Gagen in der Größenordnung von 500.000 Euro, dann sind die aus den Deutschland…
…Personen nicht erfasst sind (vgl. EAS 802). In diesem Sinne lässt sich im Falle des künstlerischen Leiters der "Musiktage" die Besteuerung am Tätigkeitsort - hier in Deutschland - nicht auf Art. 17 DBA Deutschland stützen. Für die Einordnung als Künstler iSd Art. 17 OECD-MA sind die…
Nach Auffassung des BM für Finanzen fällt ein beschränkt Steuerpflichtiger, der als Kurator an einer inländischen Kunstaustellung mitwirkt, wobei er insbesondere die wissenschaftliche Bearbeitung des Themas übernimmt, die Katalogtexte verfasst sowie die auszustellenden Kunstwerke auswählt und entsprechend zusammenstellt, unter den Begriff "Mitwirkender an einer inländischen…
…1 EStG 1988 vorzunehmen, denn eine Kunstausstellung fällt nach Auffassung des BM für Finanzen unter den weiten Begriff der Unterhaltungsdarbietung; der Umstand, dass dem Publikum künstlerisch Hochwertiges aus dem Bereich der bildenden Kunst dargeboten wird, nimmt einer solchen Veranstaltung ebenso wenig den Charakter einer "Unterhaltungsdarbietung…
…seines inländischen Wohnsitzes an seinem neuen Wohnsitz in Monaco eine Bronze-Skulptur hergestellt und in der Folge per Spedition an eine österreichische Gemeinde zur Aufstellung im Gemeindezentrum geliefert, unterliegt diese in Monaco ausgeübte künstlerische Tätigkeit der inländischen Besteuerung, da ihr Ergebnis in Österreich verwertet wird (…
…durch Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln gefördert werden". Mit der Schweiz akkordierte Durchführungsbestimmungen über die Handhabung dieser Bestimmung liegen nicht vor. Aus der Sicht des BM für Finanzen handelt es sich damit um eine jener Bestimmungen des Abkommens, deren rechtssicherer Vollzug derzeit nur im Rückerstattungsweg möglich…
…kein Erfordernis ergeben, Maßnahmen nach § 48 BAO anzustreben; sollte dennoch mit Monaco eine Doppelbesteuerung eintreten, dann wäre es Aufgabe des neuen Hauptwohnsitzstaates und nicht jene Österreichs, den Eintritt einer Doppelbesteuerung zu vermeiden. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…Österreich verpflichtet. Ein solcher Steuerrückzahlungsantrag müsste auf dem Vordruck ZS-RD1 (deutsch) oder Vordruck ZS-RE1 (englisch) unter Verwendung des Beiblattes C gestellt werden. Die Vordrucke können über eine Downloadversion von der Homepage des BMF oder direkt vom Finanzamt Eisenstadt bezogen werden. 17. Juni 2002…
…seinen musikalischen Darbietungen (insb. Wiener Caféhausmusik, Hofballmusik zum Tanzen, österr. Operettenshow, Musical Live-Show, Golden Oldies) künstlerisch oder gewerblich tätig ist, ist primär eine Sachverhaltsfrage und müsste mit dem zuständigen Finanzamt abgesprochen werden. Der Umstand, dass das Ensemble bei Bällen, Hochzeiten, Privatfeiern und Kurkonzerten zur…