…GmbH (die Ö-GmbH) eingebracht, dann sichert § 21 UmgrStG der Ö-GmbH die Weiterverwertbarkeit der anlässlich des ersten Umgründungsschrittes bei der D-GmbH aufgelebten Verlustvortragsmöglichkeiten zu. Die Rechtsgrundlage, auf Grund der die D-GmbH die Aufrechterhaltung des Verlustvortrages im ersten Umgründungsschritt verlangen kann, liegt in …
…nicht mit der Sanktion verknüpft werden, dass deshalb die - bei Niederlassung in Österreich zulässige - Verlustverwertung ausgeschlossen wird. Bei Auslegung der innerstaatlichen Rechtsordnung ist bereits das Prinzip des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts vor dem innerstaatlichen Recht zu berücksichtigen (BFH 13.06.2002, VI R 168/00 betr…
…Rente, die ein Franzose für den Erwerb einer Villa in Italien zu zahlen hat, auch nach Überschreiten des kapitalisierten Rentenwertes nicht als Sonderausgabe bei der steuerlichen Erfassung inländischer Mieteinkünften des Franzosen abgezogen werden können; denn die Berücksichtigung dieses Aufwandes muss jenem Staat überlassen werden, der…
Hat eine österreichische Holding AG, in die sich eine deutsche Kapitalgesellschaft im Jahr 2001 eingekauft hat, seit 1997 durchgehend Verluste erlitten und wird diese Holding AG am 31. Dezember 2002 in einem ersten Schritt mit ihrer 100-prozentigen (operativ tätigen) österreichischen Tochter-GmbH verschmolzen und…
Wurde im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens das Veranlagungsverfahren 1999 wiederaufgenommen und wird hierbei einerseits ein Ausgleich mit deutschen KG-Verlusten dieses Jahres und andererseits die Sonderausgabe des Verlustvortrages für deutsche KG-Verluste der Jahre 1995 bis 1998 geltend gemacht, dann ist seitens des Abgabepflichtigen zu gewährleisten…
…Damit hat sich der Betrag der nach der VwGH-Judikatur zulässigen Verwertung der Deutschland-Verluste bei der Veranlagung des Jahres 2000 auf 70.000 S erhöht. Wenn nun im Jahr 2001 in Deutschland ein Betriebstättengewinn von rund 450.000 S anfällt und nach deutschem Recht…
…eine Abzugssteuer von 15% sonach 1.350.000 EUR erhoben worden sind, wobei infolge einer Verlustentwicklung bei der österreichischen Muttergesellschaft in diesen Jahren nur 340.000 EUR abkommenskonform in Österreich angerechnet werden konnten, dann verbleibt damit ein nicht angerechneter Rest an belgischer Quellensteuer von 1…
Erleidet eine deutsche GmbH in ihrer österreichischen Betriebstätte Verluste, dann sind gemäß § 102 Abs. 2 Z. 2 letzter Satz in Österreich die Verluste nur insoweit vortragsfähig, als sie die Welteinkünfte der deutschen GmbH übersteigen. Hat daher die deutsche GmbH im Jahr 1 einen Weltverlust von…